Depot für US-Steuerpflichtige

Mit der US-Steuergesetzgebung Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) will die USA verhindern, dass US-steuerpflichtige Personen insbesondere mittels Auslandskonten ihre Steuern optimieren. Seit FATCA in den USA im Jahr 2010 eingeführt wurde, müssen deutsche Banken vor allem umfangreiche Berichtsverpflichtungen (Reporting) erfüllen und das bedeutet wesentlich mehr Aufwand für deutsche Banken, eine Geschäftsbeziehung mit in Deutschland lebenden US-Bürgern zu unterhalten. Viele Banken entschieden sich dazu, keine Konten und Depots mehr für US-Steuerpflichtige zu eröffnen und betroffenen Bestandskunden zu kündigen.

Mit FondsSuperMarkt als Fondsvermittler haben Sie als US-Steuerpflichtiger ohne Wohnsitz in den USA trotzdem die Möglichkeit, ein Depot zu eröffnen und Ihre Fonds sogar günstiger zu kaufen!

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  9. Depotübertrag Ihrer bestehenden Wertpapiere möglich
  10. Achtung: Nicht bei Wohnsitz in den USA!

So funktioniert die Depoteröffnung für US-Personen

Depot über FondsSuperMarkt eröffnen

Die Eröffnung ist mittels Papierantrag möglich, fordern Sie das Dokument bitte bei uns an. Bitte füllen Sie das PDF vollständig aus und unterschreiben Sie an allen erforderlichen Stellen.

Steuerfragebogen W-9 beantworten

Reichen Sie das Formular W-9 inklusive Angabe der SSN (social security number) zusammen mit den Eröffnungsunterlagen ein. Dieses Dokument wird von der Bank, gemäß der Vertragsbedingungen der US-Steuerbehörden (IRS), verpflichtend für die Eröffnung benötigt.

Ggf. weitere Dokumente beilegen

Depot für US-Person eröffnenJe nachdem, welches Ausweisdokument Sie beim PostIdent-Verfahren (Schritt 4) verwenden, benötigt die Bank ggf. zusätzlich einen Nachweis des Meldeorts ("Proof of Residence").
US-Staatsbürger müssen immer zusätzlich eine einfache Kopie des US-Passes beilegen.

 

Verwendetes AusweisdokumentUS-ReisepassDeutscher ReisepassDeutscher Personalausweis
Nachweis Meldeort nötigjajanein
Kopie US-Pass nötigja, bei US-Staatsbürgerschaftja, bei US-Staatsbürgerschaftja, bei US-Staatsbürgerschaft

Identifizieren

Führen Sie das PostIdent-Verfahren in einer Postfiliale durch. Den Coupon finden Sie im Eröffnungsantrag (Schritt 1).

Optional: Depotübertrag beauftragen

Fordern Sie das Formular bitte bei uns an, füllen Sie den Auftrag zum Depoteinzug aus und legen Sie den Unterlagen das unterschriebene Original bei. Ihre Fonds und Wertpapiere werden automatisch in Ihr neues Depot eingebucht.

Unterlagen versenden

Senden Sie alle Unterlagen im Original an
FondsSuperMarkt
Engelplatz 59-61
63897 Miltenberg

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Ihre Vorteile beim Fondshandel über FondsSuperMarkt

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Häufig gestellte Fragen & Antworten zu Depots für US-Personen

Den Nachweis zum Meldeort erbringen Sie mit Hilfe eines der folgenden Dokumente (nicht älter als 12 Monate, enthält Name und Anschrift analog der Eröffnungsunterlagen):

  • aktuelle, amtliche Meldebescheinigung
  • Einkommenssteuerbescheid
  • Strom-/Gas-/Wasserrechnung
  • Rechnung eines Internetproviders oder Festnetz-Telefonrechnung
  • Nicht angenommen werden Mobilfunkrechnungen oder andere Schreiben vom Finanzamt

Ja, reichen Sie einfach einen Auftrag für einen Depoteinzug ein und die empfangende Bank kümmert sich darum, dass Ihre bestehenden Fonds und Wertpapiere auf Ihr neues Depot übertragen werden.

Mehr erfahren

Trifft mindestens einer der folgenden Punkte auf eine Person zu, gilt diese als "US-Steuerperson" und unterliegt damit einer unbeschränkten Steuerpflicht in den USA:

  1. Person besitzt die US-Staatsbürgerschaft (auch im Falle doppelter Staatsangehörigkeit)
  2. Person besitzt eine "United States Permanent Resident Card" (sog. "US-Green Card")
  3. Person ist gemeinsam mit einem US-Ehepartner in den USA steuerrechtlich veranlagt
  4. Person hat einen Wohnsitz in den USA (Ausschlusskriterium für eine Depoteröffnung in Deutschland)
  5. Person hat sich in den letzten drei Jahren insgesamt mehr als 183 Tage in den USA aufgehalten, davon sind mindestens 31 Tage in das laufende Kalenderjahr gefallen. (Aufenthaltstage im laufenden Kalenderjahr zählen voll (1/1); Aufenthaltstage aus dem Vorjahr zu 1/3 und aus dem davor liegenden Jahr zu 1/6.)

Sie dürfen keine Meldeanschrift und/oder Versandanschrift in den USA haben. Auch ein Zweitwohnsitz in Amerika verhindert eine Depotführung in Deutschland.
Wohnen Sie beispielsweise aus beruflichen Gründen vorübergehend in den USA, ist eine Depoteröffnung bei unserer Partnerbank erst möglich, wenn Sie die USA wieder verlassen haben.

Ja, auch minderjährige US-Bürger können ein Depot bei unserer Partnerbank eröffnen und Fonds kaufen. Reichen Sie dazu bitte die im Eröffnungsantrag befindliche Zusatzvereinbarung für Minderjährige ein. Auch die gesetzlichen Vertreter müssen sich mittels PostIdent-Verfahren legitimieren. Der Coupon kann hierfür mehrmals verwendet werden.

Die Bank benötigt das Formular W9 für das Kind. Ist zusätzlich ein oder sind beide Erziehungsberechtige(r) US-steuerpflichtig, benötigt die Bank von diesen ebenfalls das Formular W9.

Kein Hindernis! Legitimieren Sie sich mit Ihrem deutschen Pass und reichen Sie zusätzlich eine Kopie des abgelaufenen amerikanischen Passes ein.

Ja, Ihnen steht das gleiche Fondsuniversum für Einmalanlagen & Sparpläne zur Verfügung wie für alle anderen Depotinhaber. Sie haben die freie Auswahl aus mehreren tausend Investmentfonds.

Nein, es wird genauso geführt wie ein Depot für Nicht-US-Steuerpflichtige.

US Staatsbürger, unabhängig davon ob sie ihren Wohnsitz in den USA oder im Ausland haben, müssen in der Regel jährlich eine US Steuererklärung abgeben. Auch wenn Sie nicht die US-Staatsbürgerschaft besitzen, müssen Sie unter bestimmten Umständen trotzdem eine US Steuererklärung einreichen. Bei individuellen steuerlichen Fragen kontaktieren Sie bitte Ihren Steuerberater.

Auszeichnungen

FondsSuperMarkt wird regelmäßig von Kunden und unabhängigen Plattformen für seine günstigen Konditionen, den kompetenten Service und die informative Internetseite ausgezeichnet!



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