Einige unserer Kunden stellen uns regelmäßig Fragen zur steuerlich und rechtlich korrekten Gestaltung von Erbschaften und Schenkungen. Aus diesem Grund haben wir die wichtigsten Punkte in diesem Artikel für Sie zusammengestellt – zur Orientierung und zur selbstständigen Auseinandersetzung mit dem Thema.
1. Vererben und Verschenken: Ein komplexes Feld
Erbschaften und Schenkungen sind rechtlich und steuerlich komplex. Es geht um mehr als nur das Verteilen von Vermögen: Es stellen sich Fragen zu Steuerfreibeträgen, der Gültigkeit eines Testaments und dem digitalen Nachlass. Eine gute Vorbereitung hilft, spätere Konflikte oder unnötige steuerliche Belastungen zu vermeiden.
2. Steuerklassen und Freibeträge: Wer bekommt wie viel steuerfrei?
Die Höhe des steuerfreien Betrags hängt vom Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser/Schenkendem und Empfänger ab. Danach richtet sich auch die Steuerklasse:
- Steuerklasse I (z. B. Ehegatten, Kinder, Enkel): Steuersätze 7–30 %
- Steuerklasse II (z. B. Geschwister, Schwiegerkinder): Steuersätze 20–43 %
- Steuerklasse III (z. B. Freunde, Bekannte): Steuersätze 20–50 %
Wichtig: Diese Steuerklassen haben nichts mit der Einkommensteuer zu tun!
3. Freibeträge im Überblick
Die Freibeträge laut ErbStG §§ 15, 16 (Stand 31.07.2025):
- Ehegatten / eingetragene Lebenspartner: 500.000 €
- Kinder, Stiefkinder, Enkel (wenn Eltern verstorben): 400.000 €
- Enkel, Stiefenkel (wenn Eltern leben): 200.000 €
- Urenkel, Eltern, Großeltern: 100.000 €
- Geschwister, Schwiegerkinder etc.: 20.000 €
- Alle anderen: 20.000 €
Generell gilt: Je höher die Nähe zum Erblasser, desto höher der Freibetrag.
4. Wiederverwendung der Freibeträge möglich
Die guten Nachrichten: Diese Freibeträge können alle zehn Jahre erneut genutzt werden. Wer frühzeitig plant und Vermögen (z.B. Investmentfonds) über einen längeren Zeitraum gezielt überträgt, kann so größere Summen steuerfrei weitergeben.
5. Das Testament: handschriftlich oder notariell
Ein privates Testament muss vollständig handschriftlich verfasst und unterschrieben sein. Wichtig: Ungenaue Formulierungen können zu Missverständnissen führen. Wer sicherstellen möchte, dass sein letzter Wille rechtssicher umgesetzt wird, sollte sich über rechtssichere Formulierungen informieren – z. B. anhand öffentlich zugänglicher Mustervorlagen oder mit Hilfe eines Notars.
6. Aufbewahrung: Wo soll das Testament hin?
Damit das Testament im Ernstfall gefunden wird, kann es beim zuständigen Amtsgericht hinterlegt werden. Zusätzlich empfiehlt sich die Registrierung im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer. Auch Online-Dienste wie „hinterlegungsstelle.de“ bieten sichere Verwahrungsmöglichkeiten.
7. Enterbung und Pflichtteil: Was man wissen sollte
Selbst wer enterbt wird, kann Anspruch auf einen Pflichtteil haben. Dieser beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils – insbesondere für Kinder, Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Eltern. Ein Entzug dieses Pflichtteils ist nur unter bestimmten gesetzlichen Bedingungen möglich – z. B. bei schweren Verfehlungen – und muss klar im Testament oder Erbvertrag begründet sein.
8. Nachlassverzeichnis: Klarheit für alle Beteiligten
Neben dem Testament kann ein separates Nachlassverzeichnis sinnvoll sein. Hier wird nicht festgelegt, wer etwas erbt, sondern welche Gegenstände zum Nachlass gehören. So bleibt das Testament übersichtlich und das Verzeichnis kann getrennt und ggf. vertraulicher behandelt werden.
9. Der digitale Nachlass: oft vergessen
Zum digitalen Nachlass gehören u. a. Onlinekonten und -depots, E-Mail-Zugänge, Apps, Cloudspeicher, Social-Media-Profile oder Kryptowährungen. Wer hier keine Regelung trifft, hinterlässt seinen Erben oft ein digitales Rätsel.
10. Zugangsdaten und Verfügungen dokumentieren
Eine gut strukturierte Übersicht aller digitalen Konten & Depots und Zugangsdaten (z. B. auf einem verschlüsselten USB-Stick) kann helfen, den digitalen Nachlass zu regeln. Es ist empfehlenswert, schriftlich festzulegen, wer worauf Zugriff erhält – unabhängig vom Testament, da dieses oft an alle Erben geht. Auch hier gilt: Wer gezielt entscheidet, verhindert spätere Unsicherheiten.
Wichtiger Hinweis
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information. Es handelt sich nicht um eine steuerliche oder juristische Beratung. Bitte ziehen Sie für Ihre individuelle Situation unbedingt einen Steuerberater oder Fachjuristen hinzu.
Wenn Sie Themen wie diese schon immer beschäftigt haben, sind Sie nicht allein – viele unserer Kunden haben uns genau darauf angesprochen. Dieser Artikel entstand als Antwort auf diese häufigen Rückfragen und wir hoffen, er hilft Ihnen weiter!
Ihr Team von FondsSuperMarkt