Die geplante Frühstart-Rente wird konkreter. Das Bundesfinanzministerium hat am 21. Juli 2026 den Referentenentwurf für das neue Frühstartrentengesetz…
Die Bundesregierung plant eine Reform der privaten Altersvorsorge, um das Rentensystem wieder zukunftssicher zu machen:
Mit dem Altersvorsorgedepot können rund 50 Millionen Deutsche zwischen 18 und 66 Jahren staatlich gefördert in Fonds und ETFs investieren und so für das Alter vorsorgen. Dadurch können Sparer die Chancen des Kapitalmarkts bei der privaten Altersvorsorge künftig besser nutzen und von einer flexibleren Vorsorge mit höheren Renditechancen profitieren.
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Die Zulagen werden gewährt auf jährliche Eigenbeiträge zwischen 120 € und maximal 1.800 €.
50 % (max. 180 €) auf Eigenbeiträge von 120 € - 360 € pro Jahr
+
25 % (max. 360 €) auf Eigenbeiträge von 360,01 € - 1.800 € pro Jahr
100 % (max. 300 €) auf Eigenbeiträge von 120 € - 300 € pro Jahr
Einmaliger Bonus für Sparer unter 25 Jahren
Im Rahmen einer Günstigerprüfung können Einzahlungen bis 1.800 € zuzüglich der Zulagen bei der Steuererklärung angesetzt werden.
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Ab 2027 wird FondsSuperMarkt das staatlich geförderte Altersvorsorgedepot so günstig wie möglich anbieten. Damit Sie den Startschuss nicht verpassen und von den Sonderkonditionen profitieren, nutzen Sie unseren Informationsservice!
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Wir gehen verantwortungsvoll mit Ihren Daten um!
Der Faktor Zeit ist bei der Altersvorsorge ganz entscheidend: Je früher Sie Geld anlegen, desto länger kann Ihr Kapital für Sie arbeiten. Die Wirkung des Zinseszinseffekts kann dabei schon bei kleinen Beträgen enorm sein. Wer dagegen spät startet, muss deutlich höhere Summen investieren, um das gleiche Ergebnis zu erzielen. Frühzeitiges Sparen bedeutet in der Regel also weniger finanziellen Druck im Alter.
Beispielrechnungen mit staatlichen Zulagen
| Ansparzeit | 47 Jahre |
| Monatliche Sparrate | 100 € |
| Eingezahltes Kapital | 56.400 € |
| Staatliche Grundzulage | 18.330 € |
| Wertzuwachs bei 6 % p.a.* | 242.000 € |
| Kapital mit 67 Jahren | 316.730 € |
| Ansparzeit | 37 Jahre |
| Monatliche Sparrate | 100 € |
| Eingezahltes Kapital | 44.400 € |
| Staatliche Grundzulage | 14.430 € |
| Wertzuwachs bei 6 % p.a.* | 148.000 € |
| Kapital mit 67 Jahren | 206.830 € |
| Ansparzeit | 27 Jahre |
| Monatliche Sparrate | 100 € |
| Eingezahltes Kapital | 32.400 € |
| Staatliche Grundzulage | 10.530 € |
| Staatliche Kinderzulage** | 9.000 € |
| Wertzuwachs bei 6 % p.a.* | ca. 65.000 € |
| Kapital mit 67 Jahren | 116.930 € |
**Anna-Lena erhält die Kinderzulagen für beide Kinder noch 15 Jahre lang.
Das Altersvorsorgedepot und die neue Fördersystematik sind bereits beschlossen und werden zum 01. Januar 2027 in Kraft treten. Ab diesem Zeitpunkt wird FondsSuperMarkt das Altersvorsorgedepot so günstig wie möglich anbieten. Melden Sie sich für unseren kostenfreien Informationsservice an und wir benachrichtigen Sie, sobald Sie ein Altersvorsorgedepot mit Sonderkonditionen eröffnen können!
Mit dem Altersvorsorgedepot können Sie staatlich gefördert in Fonds und ETFs investieren und so fürs Alter vorsorgen. Als „Riester 2.0” soll es die Riester-Rente ablösen. Beim Altersvorsorgedepot werden auf Garantien verzichtet, um chancen- und renditeorientierte Anlageformen wie Fonds und ETFs zu ermöglichen.
Unser langjähriger Partner DWS ist ein erfahrener Anbieter von staatlich geförderten Altersvorsorgelösungen (Riester, Rürup). Derzeit konzipiert der Anbieter mehrere Depotvarianten für das Altersvorsorgedepot, die bei Eröffnung über FondsSuperMarkt mit Sonderkonditionen geführt werden können:
Mit dem Altersvorsorgedepot profitieren Anleger von einer attraktiven staatlichen Förderung. Die Höhe der Zulagen richtet sich nach der Höhe der Eigenbeiträge:
Ziel der Bundesregierung ist es, den langfristigen Vermögensaufbau für das Alter so zu fördern, dass die private Altersvorsorge wieder attraktiver wird und die Renten ausreichen.
Voraussetzung ist, dass ein Riester-Vertrag oder ein Altersvorsorgedepot besteht und im betreffenden Jahr mindestens der Sockelbeitrag von 120 € eingezahlt wird.
Die staatliche Förderung erhalten unmittelbar zulagenberechtigte Personen:
Weitere Personen können die Grundzulage über ihre unmittelbar zulagenberechtigten Ehepartner erhalten (mittelbar zulagenberechtigte Personen):
Die jährliche Einzahlung in einen Altersvorsorgevertrag ist auf 6.840 Euro pro Jahr begrenzt.
Davon werden bis zu 1.800 Euro mit staatlichen Zulagen gefördert – auf diesen Betrag beziehen sich die Förderstufen von 50 Cent und 25 Cent pro eingezahltem Euro (Grundzulage).
Die Beträge werden in Fonds und ETFs investiert.
Welche Anlagestrategie Sie in Ihrem Altersvorsorgedepot genau verfolgen, hängt vom gewählten Anbieter und der Depotvariante ab. Entweder wählen Sie Ihre Fonds und ETFs selbst aus - z.B. im DWS VorsorgeDepot Select -, oder Sie entscheiden sich für eine Variante, bei der Ihr Anbieter das Kapital entsprechend Ihrer Risikobereitschaft anlegt und weiterbetreut - z.B. mit dem DWS VorsorgeDepot Comfort oder dem Standarddepot der DWS.
Der Vorteil gegenüber dem bisherigen Riester-Konzept besteht darin, dass das Kapital frei am Kapitalmarkt investiert werden kann, statt wie bisher überwiegend konservativ und renditeschwach zur Absicherung von Garantien angelegt werden zu müssen. Das eröffnet langfristig deutlich bessere Renditechancen.
Auch hierbei fördert der Staat vorsorgende Anleger besonders:
Ziel ist, dass das komplette eingezahlte Kapital (Einzahlungen + Zulagen) für Sie arbeiten kann, ohne durch Steuern gemindert zu werden. So kann sich der Zinseszinseffekt in Ihrem Depot maximal entfalten!
Grundsätzlich ist das Vermögen Im Altersvorsorgedepot vererbbar. Es kann im Todesfall ohne Abzüge auf einen Vertrag des überlebenden Ehegatten übertragen werden. Bei Vererbung an andere Personen (z.B. Nachkommen) ist die steuerliche Förderung (Zulagen und Steuervorteile) zurückzuzahlen. Ist der Vertrag bereits in der Auszahlungsphase und wird als lebenslange Rente (Leibrente) ausgezahlt, lässt sich das Kapital nicht vererben und die Zahlungen enden mit dem Tod.
Sie treffen eine wichtige Entscheidung. Nehmen Sie sich ausreichend Zeit, um sich vorab zu informieren. Die folgenden Artikel helfen Ihnen bei der Wahl:
Bisher werden die heutigen Renten von den aktuellen Beitragszahlenden in Deutschland finanziert. Dies nennt man Umlageverfahren, weil das in die Rentenkasse eingezahlte Geld auf die aktuellen Rentenbeziehenden umgelegt wird. Dieser „Generationenvertrag“ stößt durch den demografischen Wandel jedoch an seine Grenzen.
Die Menschen in Deutschland werden im Schnitt immer älter. Die Folge: Auf immer mehr Rentner kommen immer weniger Beitragszahlende. Um zu verhindern, dass die Rentenbeiträge immer weiter erhöht oder das Rentenniveau abgesenkt werden muss, ist eine Rentenreform notwendig. Ein Vorschlag ist die „Frühstart-Rente”, die Kinder und Jugendliche frühzeitig an die private Altersvorsorge heranführen und den langfristigen Vermögensaufbau fördern soll. Auch Arbeitnehmer und Selbstständige sollen durch weitere Zulagen und Steuervorteile dazu motiviert werden, selbst vorzusorgen.
Die wesentlichen Unterschiede kurz zusammengefasst:
Mit einem bestehenden Sparvertrag für eine Riester-Rente haben Sie ab 2027 folgende Optionen:
Ja, bestehende Riester-Verträge haben Bestandsschutz und werden nicht automatisch umgestellt. Die Vertragsbedingungen sowie die staatliche Förderung bleiben gleich.
Auch die Auszahlungsphase wird flexibler als bei der Riester-Rente. Sie können künftig zu Beginn der Auszahlungsphase zwischen zwei Möglichkeiten wählen:
Das angesparte Kapital können Sie sich frühestens ab dem 65. Geburtstag, spätestens aber ab dem 70. Geburtstag auszahlen lassen. Ist der gesetzliche Renteneintritt schon vor dem 65. Geburtstag, darf die Auszahlung aus dem Altersvorsorgedepot bereits zu Rentenbeginn erfolgen.
Außerhalb der monatlichen Leistungen in der Auszahlungsphase sind folgende einmalige Auszahlungen zulässig, ohne dass das negative Auswirkungen auf die bereits erhaltene staatliche Förderung hat:
In allen anderen Fällen liegt eine sogenannte „schädliche Verwendung“ vor. Dann sind die gewährten Zulagen und die erhaltenen Steuererstattungen zurückzuzahlen.
Während der Ansparphase entscheidet sich, wie die Auszahlungen später besteuert werden. Es kommt darauf an, ob Sie für Ihre Einzahlungen eine staatliche Förderung erhalten haben oder nicht.
1. Geförderte Einzahlungen (inkl. Zulagen, Steuervorteile und deren Erträge)
Auszahlungen auf Beträge, für die Sie staatliche Zulagen oder einen Steuervorteil erhalten haben, werden später voll versteuert.
Der Vorteil: Während des Sparens mussten Sie auf die Förderung keine Steuern zahlen. Die Besteuerung wird auf die Auszahlungsphase verschoben (nachgelagerte Besteuerung). Es gilt dann Ihr persönlicher Steuersatz im Ruhestand, der meist geringer ist.
2. Nicht geförderte Einzahlungen und deren Erträge
Haben Sie Beiträge ohne staatliche Förderung eingezahlt, werden diese später günstiger besteuert:
3. Mischung aus geförderten und ungeförderten Einzahlungen
Haben Sie sowohl geförderte als auch ungeförderte Beiträge eingezahlt, wird die Auszahlung entsprechend aufgeteilt.
Rechtlicher Hinweis: Steuerliche Auskünfte ohne Gewähr. Für individuelle steuerliche Fragen kontaktieren Sie bitte Ihren Steuerberater, da FondsSuperMarkt keine Steuerberatung durchführen kann und darf.
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Montag - Donnerstag: 8 - 18 Uhr
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*Angenommene oder vergangenheitsbezogene Performancedaten sind kein Indikator für die zukünftige Wertentwicklung und bieten keine Garantie für einen Erfolg in der Zukunft.