FAQ - Häufig gestellte Fragen

Wenn es um eine Geldanlage geht, sollte alles klar und verständlich sein. Deswegen haben wir für Sie die Antworten auf die am häufigst gestellten Fragen rund um FondsSuperMarkt zusammengefasst. Zusätzliche Informationen finden Sie in der Rubrik "Wissenswertes & Erklärvideos".
Gerne können Sie uns bei Fragen auch telefonisch oder per E-Mail kontaktieren!

Über FondsSuperMarkt

FondsSuperMarkt ist eine Marke der INFOS AG mit Sitz in Miltenberg (Unterfranken). Wir sind ein unabhängiger Vermittler für Investmentfonds (Fondsvermittler) und betreuen derzeit ein Kundenvermögen von ca. 850 Millionen (Stand: Januar 2024).

Unser Geschäftsmodell ist ganz einfach: Wir vermitteln Depots ausgewählter Depotbanken zum Kauf von Investmentfonds zu Top-Konditionen. FondsSuperMarkt ist das Bindeglied zwischen Ihnen und der Depotbank. Mit uns als Fondsvermittler haben Sie Möglichkeit die meisten Fonds mit 100% Rabatt auf den Ausgabeaufschlag zu kaufen und Ihre Fondsanteile ohne Depotgebühren zu verwahren. Unser Service richtet sich an Selbstentscheider, d.h. Sie treffen Ihre Fondsauswahl selbst. Wir sind Ihr persönlicher Ansprechpartner für alle Fragen rund um Ihr Depot.

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Ein Fondsvermittler wie FondsSuperMarkt bietet meist keine Anlageberatung an, dafür ist er großzügiger mit Rabatten und übernimmt meist die von den Depotbanken erhobenen Depotpreise (Depotführungsentgelte) für seine Kunden.

Bei FondsSuperMarkt kaufen Sie die meisten Fonds mit 100% Rabatt auf den Ausgabeaufschlag. Die Fonds werden in Ihrem persönlichen Depot bei einer unserer deutschen Partnerbanken verwahrt.

Anleger, die konkret wissen und selbst entscheiden, in welche Fonds sie anlegen möchten, können bei FondsSuperMarkt viel Geld sparen.

FondsSuperMarkt verwaltet das Vermögen der Anleger nicht selbst. Um Fonds kaufen zu können, erhalten Sie ein persönliches Depot bei einer unserer deutschen Partnerbanken. In diesem Depot werden Ihre Fondsanteile sicher verwahrt. Über Ihren persönlichen Online-Zugang haben Sie jederzeit Einsicht und Zugriff auf Ihr Depot und können Transaktionen (z.B. Käufe und Verkäufe) durchführen.

FondsSuperMarkt hat keinerlei Transaktionsmöglichkeiten und keinen Zugriff auf Ihr Depot.

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In der Regel haben Käufer von Fonds einen Ausgabeaufschlag zu zahlen. Hierbei handelt es sich um eine Art Aufpreis, der beim Erwerb anfällt und meist 3 - 6 % der Investitionssumme beträgt. Bei einer Anlagesumme von z.B. 20.000 Euro schlägt ein Ausgabeaufschlag von 5% mit 1.000 Euro zu Buche - ein Betrag, der erstmal wieder erwirtschaftet werden muss.

Bei FondsSuperMarkt erhalten Sie bei fast allen Fonds 100% Rabatt auf den Ausgabeaufschlag, d.h. der Ausgabeaufschlag entfällt. Darüber freuen sich unsere Kunden, denn sie sparen bei uns recht schnell hohe Beträge ein und erhalten somit eine bessere Rendite.

Zusätzlich zahlen wir die Depotführungskosten der Kunden in den meisten Fällen, so z.B. bei einem ebase Depot bei der FNZ Bank schon ab einem Depotvolumen von nur 1.500 €. Dies kommt ebenfalls Ihrer Rendite zugute.

Wir erhalten für den Zeitraum der Haltedauer des Fonds über unsere Partner-Depotbanken eine Bestandsprovision, die die einzelnen Fondsgesellschaften aus der Managementgebühr bezahlen. Diese Managementgebühren fallen bei Fonds generell an -unabhängig davon, wo die Fondsanteile gekauft werden- und sind bereits im Fondspreis enthalten.

Nein, FondsSuperMarkt erbringt keine Anlageberatung. Unser Service richtet sich an Anleger, die ganz bewusst auf eine kostenintensive Beratung verzichten und Ihre Anlageentscheidungen selbst treffen. Diese können selbständig zu günstigen FondsSuperMarkt-Konditionen umgesetzt werden.

  1. Sie können uns gerne während unserer Öffnungszeiten im Büro am Engelplatz in Miltenberg besuchen und Ihre Unterlagen für Depoteröffnung, Vermittlerwechsel, Freistellungsaufträge etc. abgeben. Außerhalb der Öffnungszeiten können Sie die Unterlagen in unseren Briefkasten legen.
  2. Sie möchten mit uns persönlich über eine Geldanlage ab 20.000 € sprechen? Gerne begrüßen wir Sie zu einem individuellen Gespräch. Vereinbaren Sie dazu bitte einen Termin.

Kurz und bündig: Ja, Ihr Vermögen wird sicher verwahrt!

  1. Die Depotführung und Verwaltung des über FondsSuperMarkt vermittelten Depots erfolgt ausschließlich durch die depotführende Stelle (= Depotbank, z.B. FNZ Bank). Als Institute mit Bankstatus unterliegen diese der unmittelbaren Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin).
    Auf Ihr persönliches Depot haben Sie als Kunde alleine Zugriff.
  2. Die Fondsanlagen sind durch das KAGG §6 -Sondervermögen- gesichert. Das heißt, die Fondsvermögen der Kunden sind vom Firmenvermögen der Investmentgesellschaft rechtlich getrennt und somit im hypothetischen Fall der Insolvenz nicht Bestandteil der Verwertungsmasse.
  3. Für Ihr über FondsSuperMarkt vermitteltes Depot haben wir als Vermittler lediglich ein Einsichtsrecht. Das heißt, FondsSuperMarkt hat keinerlei Handlungsspielraum und keinen Zugriff auf Ihr Vermögen. FondsSuperMarkt kann nichts gegen Ihren Willen oder Ihr Wissen veranlassen.

Nein!
Durch die Vermittlung Ihres Depots veranlassen Sie lediglich, dass FondsSuperMarkt als Vermittler bzw. Betreuer für Ihr Depot "hinterlegt" wird. Dies ist notwendig, damit die Depotbank unsere Konditionen in Ihrem Depot hinterlegen kann. Die Vermittlung beinhaltet keine Vollmacht für Ihr Depot. FondsSuperMarkt kann nichts gegen Ihren Willen oder Ihr Wissen veranlassen.

Diese Frage wird uns oft gestellt und ist durchaus berechtigt, denn schließlich geben die Banken einen Teil ihrer Provisionen an uns als Vermittler ab. Die Gewinnmargen sind also geringer als bei Direktkunden.

Für die Kooperation gibt es mehrere Gründe:

  1. Zunächst generieren die Banken über uns aktiv Neukunden. Wir dienen sozusagen als Kommunikatoren. Damit dies gelingt, müssen die Konditionen für FondsSuperMarkt-Kunden günstiger sein als die Konditionen, die Direktkunden bei der jeweiligen Depotbank erhalten – sonst gäbe es ja keinen Vorteil, ein Depot über uns zu eröffnen.
  2. Ähnlich verhält es sich mit den Bestandskunden, also Kunden, die zwar schon ein Depot bei einer unserer Partnerbanken haben, dieses aber nicht über uns eröffnet haben. Die Banken gestatten hier einen einfachen Vermittlerwechsel, um auf unser günstigeres Konditionsmodell umzustellen. Zwar verdient die Depotbank auch in diesem Fall weniger als mit ihren eigenen Direktkunden – vermeidet aber im Gegenzug, dass viele Kunden zu anderen, günstigeren Anbietern abwandern.
  3. Zusätzlich übernimmt FondsSuperMarkt einige Serviceleistungen für die Banken. Generelle Fragen zum Depot, warum funktioniert eine Order nicht, wie erfasse ich einen Sparplan, warum wurde beim Verkauf eine Steuer berechnet, wie richte ich einen Freistellungsauftrag ein, wie entsperre ich mein Depot wieder, wenn ich die PIN falsch eingegeben habe – diese „alltäglichen“ Fragen beantwortet Ihnen das kompetente Team von FondsSuperMarkt. Die Banken haben also in Sachen Kundenbetreuung wesentlich weniger Aufwand durch uns.

Nein!
FondsSuperMarkt nimmt grundsätzlich keine Kundengelder entgegen. Die Geldflüsse erfolgen ausschließlich zwischen der Hausbank des Kunden sowie der ausgewählten Depotbank.

Ihre Fonds werden sicher in Ihrem persönlichen Depot bei der ausgewählten Depotbank verwahrt.

Machen Sie sich selbst ein Bild und lesen Sie, was unsere Kunden auf eKomi über uns sagen:

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Depotbanken

Eine Aufstellung unserer Depotbanken finden Sie in der Konditionen-Übersicht.

Zusätzlich haben wir Anbindung an spezielle Lagerstellen, bei welchen die Fonds direkt in den Kundendepots bei den jeweiligen Fondsgesellschaften (z.B. Franklin Templeton, Alliance Bernstein etc.) verwahrt werden.

  1. Die FNZ Bank stellt einen kostenlosen Demozugang zur Verfügung. Hier können Sie vielfältige Funktionen des Online Banking ausprobieren.
  2. Die FIL Fondsbank (FFB) bietet eine kostenlose Demo-Version an. Bitte loggen Sie sich mit folgenden Daten ein:
    1. Benutzer: 22222301
    2. Passwort: 91901

Zusätzlich zum Investmentdepot eröffnet die FNZ Bank auch das Konto flex. Das Konto flex ist ein Kontokorrentkonto und dient der Abwicklung von Transaktionen in Ihrem Investmentdepot.

Um Erlöse aus Verkäufen von Ihrem Konto flex zugunsten einer externen Bankverbindung zu überweisen, benötigen Sie ein Referenzbankkonto. Das Referenzbankkonto kann beispielsweise das Girokonto Ihrer Hausbank sein und muss bei der Depoteröffnung verpflichtend angegeben werden.

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Ja, das ist möglich. Aktuell bietet die FNZ Bank die Einbindung/Verwaltung für folgende Drittsoftware an:

  1. MoneyMoney
  2. StarMoney (ab Version 12.0)
  3. StarMoney (ältere Versionen)
  4. WISO Mein Geld

Die Systeme können vom Depotinhaber direkt im Onlinezugang der FNZ Bank verwaltet werden über den Menüpunkt Einstellungen -> Finanzplanungssoftware.

Ja und das ist sogar sinnvoll! Da beim Fondssparen auch Kapitalerträge anfallen können, sollten Sie bei Ihrer Depotbank einen Freistellungsauftrag stellen, um diese Erträge möglichst steuerfrei ausbezahlt zu bekommen. Einen Freistellungsauftrag können Sie übrigens auch für Ihr Kind stellen.

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Fondskauf & Fondssparpläne

Die Mindestanlage beschreibt die kleinste Geldsumme mit welcher der Kauf eines Fonds möglich ist.

Wieviel Geld Sie mindestens investieren müssen, kommt vor allem darauf an, ob Sie eine Einmalanlage oder einen Fondssparplan wählen:

  1. Einmalanlagen sind in der Regel schon ab 50 € möglich.
  2. Einen Sparplan können Sie bei unserer Partnerbank FNZ Bank schon ab 10 € pro Ausführung anlegen.

Fonds eignen sich also insbesondere auch für Kleinanleger und Sparpläne.

Um Fonds zu günstigen Fonds-SuperMarkt-Konditionen zu kaufen, benötigen Sie ein Depot bei einer unserer Partnerbanken. Die Konditionen von FondsSuperMarkt werden direkt in Ihrem Depot hinterlegt.
Die gewünschten Fonds kaufen Sie direkt im Zuge der Depoteröffnung oder zu jedem späteren Zeitpunkt über Ihren Online-Zugang. Ebenso können Sie Fondssparpläne anlegen oder ändern sowie Fondsumschichtungen und Verkäufe erfassen.

Sie können, abhängig von der von Ihnen ausgewählten Partnerbank, fast alle in Deutschland zugelassenen Fonds von ca. 200 Fondsgesellschaften kaufen.
Sie haben somit die freie Auswahl aus ca. 24.000 Investmentfonds in den "Kategorien" Aktienfonds, Rentenfonds, Mischfonds, Geldmarktfonds, Dachfonds, offenen Immobilienfonds etc. und können sich für die besten Fonds entscheiden. Eine vollständige Übersicht über alle handelbaren Fonds finden Sie im Fondsfinder.
Übrigens: Das Angebot bei unseren Partnerbanken wird ständig um weitere Fondsgesellschaften und Investmentfonds erweitert.

Unser Fondsfinder bietet Ihnen eine Vielzahl an ETFs und Investmentfonds. Bei der Auswahl Ihres geeigenten Fonds sollten Sie verschiedene Faktoren wie zum Beispiel Anlageschwerpunkt, Kosten und Ratingkennzahlen berücksichtigen.

Wir geben Ihnen deshalb 5 wertvolle Tipps, wie Sie Ihren passenden Fonds finden!

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Die Depotbank kauft die Fonds direkt von der Fondsgesellschaft zum aktuell festgestellten Preis (Festpreisgeschäft) und bucht diese in die Kundendepots ein. Die normalerweise in diesem Handel fälligen Ausgabeaufschläge (meist 4-6%) werden von FondsSuperMarkt in den meisten Fällen zu 100% rabattiert. D.h. Sie zahlen bei derzeit ca. 14.000 Fonds keine Ausgabeaufschläge und erhalten die Fonds somit zum aktuellen Rücknahmepreis (Rücknahmepreis + Ausgabeaufschlag = Ausgabepreis)!

Bei einigen Banken (z.B. comdirect, DAB BNP Paribas, FNZ Bank) ist zusätzlich der Fondshandel über die Börse möglich. Hier fallen jedoch sowohl beim Kauf als auch beim Verkauf z.B. Ordergebühren, Börsenmaklergebühren etc. an.

Einen Fondssparplan können Sie direkt im Zuge der Depoteröffnung einrichten. Alternativ können Sie über Ihren Online-Zugang jederzeit weitere Fondssparpläne anlegen oder bestehende Sparpläne ändern oder löschen.
Übrigens: Bei der FNZ Bank können Sie die meisten Fonds mit einer geringen Sparplanrate von nur 10 €/Monat kaufen!

Kapitalentnahmen sind bei aktiv gemanagten Fonds jederzeit möglich (Ausnahme: z.B. offene Immobilienfonds). Bei einem Verkauf von Fonds werden wahlweise alle oder ein Teil Ihrer Fondsanteile direkt an die Fondsgesellschaft zum tagesaktuellen Preis zurückgegeben. Der Gegenwert wird innerhalb weniger Tage auf Ihre Bankverbindung überwiesen.

Ja, der Sparplan kann übertragen werden! Richten Sie dafür eine formlose Willenserklärung zur Löschung des Fondssparplans an die Fondsgesellschaft oder Depotbank - per Post oder per Fax. Dann richten Sie den Fondssparplan auf Ihrem über FondsSuperMarkt vermittelten Depot neu ein.
Nutzen Sie außerdem die Möglichkeit, alle bereits erworbenen Fondsanteile in Ihrem über FondsSuperMarkt vermittelten Depot zusammenzufassen. Bei einem Depotübertrag bleiben die vor 2009 erworbenen Fondsanteile auch weiterhin abgeltungssteuerfrei.

Vermittlerwechsel & Depotübertrag

Ja! Durch einen Vermittlerwechsel wird das Gebührenmodell von FondsSuperMarkt in Ihrem Depot hinterlegt und Sie sparen ab sofort bei Fondskäufen und der Depotführung!
Ihre Zugangsdaten sowie Ihre Depot- und Kontonummern bleiben unverändert und Sie führen alle Transaktionen weiterhin eigenständig über Ihren Onlinezugang bei der entsprechenden Partnerbank aus.
Im Klartext: Für Sie als Kunde ändert sich nichts, außer dass Sie durch FondsSuperMarkt als Vermittler unnötige Kosten sparen und Ihre Rendite dadurch verbessern!

Ja, das funktioniert sehr einfach: Für den Depotübertrag von Fonds genügt ein einziges Formular. Wenn Ihre Fonds in mehreren "Lagerstellen" (z.B. bei mehreren Banken und/oder direkt bei der Fondsgesellschaft) gelagert werden, benötigen Sie pro Lagerstelle ein eigenes Formular. Den Depotübertrag schicken Sie zusammen mit Ihren Depoteröffnungsunterlagen an FondsSuperMarkt. Alles weitere veranlassen wir für Sie.

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Ein Übertrag zu Gunsten des über FondsSuperMarkt vermittelten Depots ist bei 99% aller Fonds möglich!

Ausnahme: In Amerika domizilierte Fonds.

Sie können den US-Fonds jedoch vor dem Übertrag in den entsprechenden europäischen "Klon" tauschen. 

Die wichtigsten US-domizilierten Fonds sind:

  • Templeton Growth Fund, Inc (USA-St. Petersburg) (WKN 971025)
  • Pioneer Fund A (WKN 970360)
  • Pioneer International Value Fund A (WKN 985332)
  • Pioneer Mid-Cap Value Fund A (WKN 971706)
  • Pioneer Core Equity Fund A (WKN 970514) (ehemals Pioneer II)

Die empfangende Depotbank beauftragt nach Eingang des Übertragungsauftrags Ihre bisherige Bank, die Bestände auf das über FondsSuperMarkt vermittelte Depot zu übertragen. Trotz der fortgeschrittenen Digitalisierung von Finanztransaktionen kann eine Übertragung nach unserer Erfahrung 1-6 Wochen in Anspruch nehmen. Dabei hängt die Bearbeitungsdauer nicht alleine vom Empfängerinstitut ab, sondern auch von der Mitwirkung der abgebenden Bank, deren Lagerstellen und weiteren Zwischenstellen.

Da sich die verschiedenen Fonds nicht alle zwingend bei einer einzigen Lagerstelle befinden, sind die Lieferwege unterschiedlich und es kann vorkommen, dass Ihre Fonds nicht in einem Schwung, sondern an unterschiedlichen Tagen in Ihr FondsSuperMarkt-Depot eingeliefert werden.

Bei ausländischen Fondsgesellschaften kann der Übertrag unter Umständen noch mehr Zeit in Anspruch nehmen.

Um einen reibungslosen Depotübertrag zu gewährleisten, sollten Sie:

  1. Besonderheiten beachten!
    Prüfen Sie, ob sich Ihre Wertpapiere auf den neuen Depotanbieter übertragen lassen. Positionen, die beim neuen Depotanbieter nicht handelbar sind, oder Bruchstücke von Wertpapieren können oft nicht übertragen werden.
  2. Ihre Weisungen vollständig und unmissverständlich erteilen!
    Prüfen Sie die Angaben in Ihrem Auftrag zum Depotübertrag. Fügen Sie bei einem Gesamtübertrag eine Kopie Ihres Depotauszugs bei.
  3. Nachfragen!
    Geben Sie den beteiligten Parteien Zeit zur Bearbeitung des Depotübertrags. Sollten Sie nach vier bis sechs Wochen noch keine Nachricht erhalten haben, fragen Sie bei beiden beteiligten Depotanbietern nach. Bleibt dies erfolglos oder weisen Aussagen von Instituten auf systemische Mängel hin, informieren Sie die BaFin.
  4. Ihre Positionen prüfen!
    Nach erfolgtem Depotübertrag sollten Sie den korrekten Ausweis Ihrer Wertpapierbestände prüfen. Vergewissern Sie sich auch, dass die Anschaffungsdaten korrekt übermittelt wurden. Diese werden bei einer späteren Veräußerung für die korrekte Besteuerung benötigt. Bei Depotüberträgen aus dem Ausland müssen Sie die Anschaffungsdaten möglicherweise durch das abgebende Institut bescheinigen lassen.

Nein! Für den Depotübertrag dürfen von Banken, Fondsgesellschaften und Fondsplattformen keine Kosten berechnet werden. Die Depotübertragung ist kostenfrei.

Depoteröffnung

Ein Depot ist eine Verwahrstelle für Ihre Fondsanteile. Die Depotbank führt Ihr persönliches Depot direkt auf Ihren Namen und die von Ihnen erworbenen Fonds werden darin sicher verwahrt.
Ein Synonym für Depot ist beispielsweise Investmentdepot oder Fondsdepot.

In der Regel dauert die Depoteröffnung ca. 1-2 Wochen, wenn die Eröffnung schriftlich beantragt wurde.

Unser Tipp: Nutzen Sie die Möglichkeit zur Online-Depoteröffnung bei

  1. FNZ Bank
  2. FIL Fondsbank (FFB)
  3. comdirect

Ihr Depot wird dadurch innerhalb weniger Tage eröffnet.


Sobald Ihr Depot eröffnet wurde, erhalten Sie direkt von der Depotbank eine Eröffnungsbestätigung mit Ihren Depotdaten sowie Ihre Zugangsdaten für Ihren Online-Zugang.

Sie haben folgende Möglichkeiten, um Ihre Depoteröffnung zu beschleunigen:

  1. Nutzen Sie die Online-Eröffnungsstrecke von
    1. FNZ Bank
    2. FIL Fondsbank (FFB)
    3. comdirect
  2. Nutzen Sie, wenn möglich, als Legitimationsverfahren das VideoIdent
  3. Geben Sie im Zuge der Depoteröffnung eine Einmalanlage in Auftrag
  4. FFB: Geben Sie in der Depoteröffnung eine Handy-Nummer an – somit wird die Online-PIN per SMS versendet
  5. FNZ Bank: Geben Sie uns einen kurzen Hinweis, sobald Sie den Eröffnungsvorgang inkl. Identifizierung komplett abgeschlossen haben. Dadurch können wir die Bearbeitung Ihrer Depoteröffnung priorisieren und deutlich beschleunigen.

Ja, Depots können sowohl auf Einzelpersonen als auch z.B. auf Eheleute eröffnet werden.

Ausnahme: VL-Depots dürfen aus rechtlichen Gründen ausschließlich auf Einzelpersonen lauten.

Ja, Sie können auch für Minderjährige ein Depot über FondsSuperMarkt eröffnen. Bei minderjährigen Depotinhabern müssen die gesetzlichen Vertreter den Depoteröffnungsantrag unterschreiben. Die gesetzlichen Vertreter müssen sich legitimieren (deren Identität nachweisen), vom Kind ist eine Kopie der Geburtsurkunde oder des Kinder-Reisepasses den Unterlagen beizulegen. Ab 16 Jahren wird eine Kopie des Personalausweises benötigt.
Falls ein Elternteil der alleinige gesetzliche Vertreter ist, ist ein entsprechender Nachweis (z.B. Sorgerechtsbeschluss, Negativbescheinigung, Scheidungsurteil, Sterbeurkunde) in Kopie beizufügen.

Depots für Kinder

Ja, die Depoteröffnung für das Kind ist möglich (z.B. ebase Depot 4kids der FNZ Bank). Für die Depoteröffnung sind die Unterschriften sowie die Legitimationen der gesetzlichen Vertreter (Eltern) notwendig. Zusätzlich benötigt die Bank eine Kopie der Geburtsurkunde oder des Kinder-Reisepasses.

Um einen Fondssparplan für das Kind anzulegen, der z.B. monatlich dem Konto der Großeltern oder Paten belastet wird, kann z.B. bei der FNZ Bank das Formular "Kauf per Lastschrifteinzug" verwendet werden.

Depots für Kinder

Ja, Sie können bei unseren Partnerbanken Depots für ein Unternehmen eröffnen, z.B. bei der FNZ Bank oder FFB.

Für die Depoteröffnung werden sowohl ein Depoteröffnungsantrag sowie zusätzliche Formulare benötigt (z.B. Feststellung der Eigentums- und Kontrollverhältnisse, Vertretungsberechtigung und Unterschriftsproben). Bitte kommen Sie bzgl. der Abstimmung der Formulare gerne auf uns zu. Sie erhalten unsere volle Unterstützung im Rahmen der Depoteröffnung.

Je nach Rechtsform sind weitere Legitimationsunterlagen einzureichen:

  • Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate) oder Auszug aus dem Vereins- bzw. Stiftungsregister
  • Beglaubigte Kopie des Gesellschaftervertrages oder ersatzweise beglaubigtes Organigramm zur Darstellung der Eigentums- und Kontrollverhältnisse
  • Beglaubigte Ausweiskopien der Geschäftsführer, Prokuristen und sonstigen verfügungsberechtigten Personen
  • Transparenzregisterauszug (nicht älter als 3 Monate)
  • evtl. LEI (Legal Entity Identifier). Die LEI ist nur nötig, wenn ETF- bzw. Börsenhandel gewünscht ist.

Firmendepots

Ja, Sie können ein Depot eröffnen, das zu Gunsten des Vermieters verpfändet wird und dadurch als Mietkautionsdepot genutzt werden kann.

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Füe die gesetzlich vorgeschriebene Identitätsfeststellung (Legitimation) benötigt die Depotbank eine bestätigte (beglaubigte) Kopie der Ausweise (Personalausweis oder Reisepass) aller Depotinhaber.
Die Bestätigung (Beglaubigung) kann entweder von öffentlich-rechtlichen Institutionen wie Einwohnermeldeamt, Polizeidienststelle, Sparkasse, einer Bank, einem Notar oder durch gesetzeskonforme Verfahren wie z.B. dem PostIdent vorgenommen werden.

Bei minderjährigen Depotinhabern wird eine Kopie der Geburtsurkunde des Minderjährigen sowie beglaubigte Ausweiskopien beider gesetzlicher Vertreter benötigt. Alleinerziehungsberechtigte legen bitte einen Nachweis über das alleinige Sorgerecht bei.

Bei Depoteröffnungen für Firmen werden zum Beispiel bestätigte (beglaubigte) Kopien des Gesellschaftervertrags und/oder der Gesellschafterliste (Stammkapitalverteilung) benötigt.

Ihre persönliche Steuer-ID (11-stellig) wurde Ihnen vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zugeteilt. Sie ist nicht zu verwechseln mit Ihrer Steuernummer.

Sie finden Ihre persönliche Steueridentifikationsnummer

  1. auf dem Mitteilungsschreiben des BZSt,
  2. auf Ihrem Steuerbescheid,
  3. auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung
  4. oder erfragen Sie Ihre ID beim Finanzamt.

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Ja, bei der FNZ Bank haben auch Steuerausländer die Möglichkeit, ein Depot zu eröffnen und können dadurch von den günstigen FondsSuperMarkt-Konditionen profitieren!

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Ja, bei DAB BNP Paribas können US-Steuerpflichtige ein Depot eröffnen und dadurch von den günstigen FondsSuperMarkt-Konditionen profitieren!

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Online-Depoteröffnung

Möchten Sie Ihr Depot schnell, einfach und bequem eröffnen, empfehlen wir Ihnen die Online-Eröffnungsstrecke von

  1. FNZ Bank
  2. FIL Fondsbank (FFB)
  3. comdirect

Um unsere Rabatte und alle weiteren Vorteile zu erhalten, starten Sie den Prozess auf der Website von FondsSuperMarkt, indem Sie die Art des gewünschten Depots auswählen (Einzeldepot, Gemeinschaftsdepot oder Minderjährigendepot) und Ihre persönlichen Daten erfassen.

Sie werden nun automatisch in die Online-Eröffnungsstrecke der jeweiligen Depotbank geleitet. Geben Sie hier alle erforderlichen Daten ein. Am Ende haben Sie die Möglichkeit, Ihr bevorzugtes Identifikationsverfahren zu wählen (PostIdent oder VideoIdent).

Innerhalb von einigen Tagen erhalten Sie die Eröffnungsbestätigung und die Online-Zugangsdaten zu Ihrem persönlichen Depot.

In der Regel erhalten Sie am Ende der Online-Depoteröffnungsstrecke die Auswahl aus folgenden Möglichkeiten:

  1. VideoIdent
    Sie erhalten einen Link und eine Vorgangsnummer per E-Mail. Folgen Sie den Anweisungen unter dem Link und identifizieren Sie sich von zu Hause aus per Video-Chat. Nach erfolgter Identifikation ist für Sie nichts weiter zu tun. Ihre Daten werden elektronisch an die Depotbank übermittelt.
     
  2. PostIdent
    Ihnen wird der vollständig ausgefüllte Antrag als PDF zur Verfügung gestellt. Bitte drucken Sie diesen aus, unterschreiben ihn und identifizieren sich auf einer Postfiliale Ihrer Wahl. Senden Sie bitte anschließend alle Unterlagen an die Depotbank.

Sicherheit Ihrer Anlagebeträge

Für den unwahrscheinlichen Fall, dass es FondsSuperMarkt irgendwann nicht mehr gibt, verlieren Sie lediglich die günstigen Konditionen. Sie können dann, sofern gewünscht, einen anderen Vermittler in Ihrem Depot hinterlegen lassen. Ihr persönliches Depot inklusive der darin verwahrten Fonds bleiben in jedem Fall bestehen.

Bei den Verwahrstellen handelt es sich um unabhängige Depotbanken. Alle unserer Partnerbanken haben ihren Sitz in Deutschland und nehmen somit auch an der gesetzlichen Einlagensicherung und Anlegerentschädigung teil. Die Mitgliedschaft in einem solchen Sicherungssystem ist Voraussetzung dafür, dass ein Institut zum Geschäftsbetrieb zugelassen wird. Dies bedeutet, dass im Falle einer Insolvenz einer deutschen Bank die Sicherungseinrichtung für einen bestimmten Betrag einspringt und die Auszahlung an die Anleger gewährleistet.

  1. Kundeneinlagen
    Gesetzlich geschützte Einlagen sind Kontoguthaben, einschließlich Festgeld, Spareinlagen und Guthaben auf Abwicklungskonten. Hier greift ein gesicherter Betrag von mindestens 100.000 € pro Person und pro Institut. Dieser kann von den Banken auch freiwillig erhöht werden, wenn diese beispielsweise Mitglieder des Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. sind.
    Beispiele: Bei der FNZ Bank liegt der höchstmögliche Entschädigungsbetrag bei 5.000.000 € je Kunde (Stand 05.06.2023), bei FIL Fondsbank bei 3.083.000 € je Kunde (Stand 01.01.2021).
  2. Beträge aus Wertpapiergeschäften
    Die Ausführung von Wertpapiertransaktionen kann ein paar Tage in Anspruch nehmen, weil Ihre Depotbank für Sie an der Börse oder mit der Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) handelt. Bis die Transaktion endgültig in Ihrem Depot bzw. auf Ihrem Abwicklungskonto verbucht ist, sind die Beträge mit dem Anlegerentschädigungsgesetz (AnlEntG) gesichert. Dieses besagt: Sind Wertpapierhandelsunternehmen nicht mehr in der Lage, Gelder zurückzuzahlen, tritt die zuständige Entschädigungseinrichtung ein. Geschützt werden pro Person und Kreditinstitut 90% der Wertpapiere, maximal der Gegenwert von 20.000 €.

Fondsvermögen ist sogenanntes Sondervermögen. Im Falle einer Insolvenz der Kapitalverwaltungsgesellschaft, also der Fondsgesellschaft, fällt Ihr Fondsvermögen nicht in die Insolvenzmasse und ist somit vor einer Zahlungsunfähigkeit der Fondsgesellschaft geschützt. Weiterhin haben Sie Anspruch auf die vertragsgerechte Auszahlung Ihrer in Fonds angelegten Sparbeträge.

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Vermögenswirksame Leistungen (VL)

Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind Geldleistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, die zusätzlich zum Arbeitslohn gezahlt werden können. Diese werden direkt vom Arbeitgeber auf das Anlagekonto (z.B. ebase-VL-Depot bei der FNZ Bank) des Arbeitnehmers überwiesen. Der Arbeitnehmer kann je nach Vertrag selbst hinzuzahlen.

Der Staat fördert Vermögenswirksame Leistungen. Die förderfähigen Sparformen sind gesetzlich vorgegeben. Die Förderhöhe liegt bei 20% der jährlichen VL-Einzahlungen in einen Aktienfonds-Sparplan. Bis zu maximal 400 Euro pro Jahr werden staatlich gefördert (= Arbeitnehmersparzulage), das heißt, der Anleger erhält vom Staat eine Prämie von bis zu 80 Euro im Jahr.

Um die Förderung vom Staat zu erhalten, muss das zu versteuernde Einkommen unterhalb einer bestimmten Grenze liegen: Für Ledige liegt diese Einkommensgrenze bei 24.000 Euro, für Ehepaare bei 80.000 Euro (Stand: Jahr 2024). Aber auch wenn Sie diese Bedingungen zur Zulagenberechtigung nicht erfüllen, können Sie das Geld-Geschenk Ihres Arbeitgebers annehmen und in einem VL-Sparplan ansparen.

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Die Anlage von vermögenswirksamen Leistungen ist bei folgenden Banken möglich:

  1. FNZ Bank
  2. FIL Fondsbank (FFB)
  3. Fondsdepot Bank
  4. MorgenFund
  • VL-Vertragsentgelt:
    Die Depotbanken FNZ Bank, FIL Fondsbank (FFB), Fondsdepot Bank und MorgenFund, bieten VL-Depots für günstige 12 € pro Jahr an. Minderjährige Berufseinsteiger erhalten bei allen vier Banken einen kostenlosen VL-Sparvertrag.
  • Transaktionskosten:
    Bei aktiv gemanagten VL-Fonds fallen keine Orderkosten an.
  • Ausgabeaufschlag:
    Zusätzlich erhalten Sie bei jeder der vier Depotbanken einen Rabatt von 100% auf den Ausgabeaufschlag, wenn Sie das VL-Depot über FondsSuperMarkt eröffnen.

Die VL-Depots sind also alle sehr günstig. Das kann Ihnen die Entscheidung jedoch erleichtern: Bei der FNZ Bank eröffnen Sie Ihr VL-Depot ganz bequem online.

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Die comdirect bietet keine VL-Depots an. Sie können jedoch über die FNZ Bank (ein ehemaliges Partnerunternehmen der comdirect) ein VL-Depot eröffnen.

Übrigens: In Ihrem VL-Depot bei der FNZ Bank können Sie zusätzlich bis zu 98 weitere Fondspositionen verwahren. So können Sie z.B. aus eigenen Mitteln einen weiteren Fonds per Fondssparplan besparen oder Einmalanlagen tätigen. Diese zusätzlichen Positionen unterliegen NICHT der Sperrfrist der VL-Position.

Der VL-Vertrag unterliegt einer Einzahlungsfrist und einer Sperrfrist.

  • Die Einzahlungsfrist ist der gesetzlich festgelegte Zeitraum von 6 Jahren, in dem der Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen in Ihre VL-Position im Depot einzahlen kann. Die Einzahlungsfrist beginnt in dem Monat des ersten Zahlungseingangs.
  • Die Sperrfrist ist der gesetzlich festgelegte Zeitraum, in dem Ihre Anteile im Sparvertrag für VL festgelegt sind. Die Sperrfrist beginnt rückwirkend zum 1. Januar des Kalenderjahres der ersten Einzahlung (entscheidend ist dafür der Tag des Geldeingangs bei der FNZ Bank) und endet am 1. Januar des Kalenderjahres, das auf das Ende der Einzahlungsfrist folgt.

Beispiel:
Ihre erste Einzahlung geht am 27.04.2017 bei der Depotbank ein.
Die Sperrfrist beginnt daher am 01.01.2017 (rückwirkend).
Das Ende der Sperrfrist ist am 31.12.2023 (nach 6 Jahren und 9 Monaten)

Nach Ablauf der Sperrfrist können Sie jederzeit über Ihre freien Fondsanteile verfügen.

Ja, dies ist bei den meisten Depotbanken (z.B. FNZ Bank, FIL Fondsbank (FFB), MorgenFund) möglich.
Beispielsweise können Sie bei der FNZ Bank bis zu 98 weitere Depotpositionen im gleichen Depot verwahren. Die zusätzlichen Depotpositionen sind jederzeit frei verfügbar.

Kosten & Rabatte

Nein, es fallen keine zusätzlichen Kosten oder Gebühren an, wenn Sie ein Depot über FondsSuperMarkt eröffnen oder einen Vermittlerwechsel zu FondsSuperMarkt vornehmen.
Unser Service als Vermittler ist für Sie kostenlos!

Sie erhalten derzeit ca. 14.000 Fonds ohne Ausgabeaufschlag.
Im Fondsfinder erhalten Sie die individuellen Konditionen für jeden Fond bei allen Partnerbanken von FondsSuperMarkt.
Geben Sie einfach den Namen, WKN oder ISIN Ihres Wunschfonds in das Suchfeld ein. Durch Klick auf den Fondsnamen erhalten Sie eine umfangreiche Übersicht zu Konditionen, Performance, Anlagestrategie etc.

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Ja! Und zwar unabhängig von der Dauer der Depotführung und unabhängig von der Höhe des Depotbestandes - also ab dem ersten Euro!

Damit die jährliche Depotgebühr von FondsSuperMarkt übernommen werden kann, müssen je nach Depotbank unterschiedlich hohe Depotbestände im Depot gehalten werden. Die Höhe des benötigten Depotbestandes erfahren Sie bei unseren Konditionen. Bitte beachten Sie, dass bei der Ermittlung des Depotbestands keine Exchange Traded Funds (ETFs) bzw. Indexfonds berücksichtigt werden. Es zählen also nur aktiv gemanagte Fonds.
Ob ein Fonds aktiv gemanagt ist, oder ob es sich um einen ETF handelt, erfahren Sie in den Detailinformationen des Fonds in unserem Fondsfinder.

Die Total Expense Ratio (TER) oder Gesamtkostenquote gibt Aufschluss darüber, welche Kosten bei einem Fonds jährlich zusätzlich zum Ausgabeaufschlag anfallen. Die TER enthält u.a. die Verwaltungsgebühren. Die in Prozent angegeben Gebühren sind immer im aktuellen Rücknahmepreis enthalten und müssen nicht zusätzlich gezahlt werden.

Ja, Sie haben die Möglichkeit, eine Prämie von bis zu 4.000 € zu erhalten, wenn Sie mit Ihrem bestehenden Depot zu FondsSuperMarkt wechseln.

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Sonstiges

In der Rubrik "Wissenswertes" finden Sie leichte und verständliche Erklärungen rund um das Thema Fonds, Depoteröffnung & Fondsvermittlung.

Auszeichnungen

FondsSuperMarkt wird regelmäßig von Kunden und unabhängigen Plattformen für seine günstigen Konditionen, den kompetenten Service und die informative Internetseite ausgezeichnet!

  1. 100% Rabatt auf den Ausgabeaufschlag bei Einmalanlagen
  2. 100% Rabatt auf den Ausgabeaufschlag bei Fondssparplänen
  3. Kostenlose Depotführung ab 0 € Depotvolumen
  4. Flexible Anlagebeträge

Ihre Vorteile bei FondsSuperMarkt

  1. Freie Auswahl aus über 24.000 Fonds namhafter Fondsgesellschaften
  2. Große Auswahl aus renommierten Depotbanken
  3. 24 Stunden Transaktionsmöglichkeiten - unabhängig von Schalter-Öffnungszeiten
  4. Unabhängigkeit - FondsSuperMarkt arbeitet ausschließlich als Vermittler

Haben Sie Fragen?

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Telefon FondsSuperMarkt +49  (0)9371  94867 - 256

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