Für die meisten Selbstständigen ist die private Altersvorsorge besonders wichtig:
- Rund 3,5 Millionen Menschen waren 2024 in Deutschland selbstständig tätig.
- 71 % davon gehörten keinem verpflichtenden Regelsystem wie der gesetzlichen Rentenversicherung oder einer verpflichtenden berufsständischen Versorgung an.
- Nur 46 % der Selbstständigen halten ihre Vorsorge für ausreichend.
Die staatlichen Riester-Zulagen waren bislang nur für Arbeitnehmer vorgesehen. Das ändert sich ab 2027: Mit dem staatlich geförderten Altersvorsorgedepot unterstützt die Bundesregierung künftig auch Unternehmer und Freiberufler bei ihrer Vorsorge. Diese Ausweitung der staatlichen Subventionierung könnte für Selbstständige und Freiberufler einen wichtigen Meilenstein im privaten Vermögensaufbau darstellen.
Staatliche Förderung künftig auch für Selbstständige
Mit der Reform der privaten Altersvorsorge wird zum 1. Januar 2027 das neue Altersvorsorgedepot eingeführt. Eine wesentliche Neuerung ist die Ausweitung des Kreises der Förderberechtigten. Künftig können auch Selbstständige, Freiberufler und Mitglieder einer berufsständigen Versorgungseinrichtung die staatlichen Zulagen erhalten und ein gefördertes Altersvorsorgedepot eröffnen.
Berechtigte Unternehmer
- Einzelunternehmer und Selbstständige
- Landwirte
- Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Psychotherapeuten und Apotheker
- Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
- Architekten und Ingenieure
- Künstler und Publizisten
- Weitere Unternehmer