Amundi Marktkommentar vom 12.04.2021

EU stärkt nachhaltige Finanzprodukte

Das Thema Nachhaltigkeit boomt und erobert zunehmend auch die Kapitalmärkte: Seit März gilt eine neue EU-Verordnung, die Finanzmarktteilnehmer unter anderem verpflichtet, über das eigene ESG-Profil sowie das der angebotenen Fonds und Finanzprodukte zu informieren.Ziel dieser Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) ist es vor allem, die Transparenz über verantwortungsvolle Investitionen zu erhöhen und nachhaltig orientierte Anleger bei der konkreten Anlageentscheidung zu unterstützen.

Nachhaltigkeit hat nun auch in der Kapitalanlage Priorität

Europa setzt Maßstäbe in Sachen Umwelt- und Klimabewusstsein: Mit dem sogenannten „Green Deal“ verfolgt die EU-Kommission ambitionierte Ziele, die eine Klimaneutralität bis 2050 gewährleisten sollen. Bis 2030 werden dafür rund eine Billionen Euro an Unterstützung für nachhaltige Projekte und Unternehmen fließen. Mit der neuen SFDR machte die EU-Kommission zum 10. März 2021 auch im Bereich des nachhaltigen Finanzierens einen entscheiden Schritt voran: Anleger können nun beurteilen, ob und inwiefern ökologische, soziale und Governance-Kriterien in einem Finanzprodukt (z.B. einem Fonds, einem Portfolio) berücksichtigt werden.

Insgesamt unterstützt die SFDR Investoren bei einer reflektierten Anlageentscheidung und hilft so, den ESG-Anteil und die ESG-Tiefe des persönlichen Portfolios zu steuern.

Drei ESG-Kategorien

Die SFDR unterscheidet und „etikettiert“ drei verschieden intensive ESG-Bemühungen. Als vorläufige Arbeitstitel sind diese nach dem jeweiligen Artikel der SFDR benannt: „Artikel 6“ umfasst hierbei Finanzprodukte, die ESG-Kriterien nicht, oder nur in geringem Umfang berücksichtigen. Finanzprodukte nach „Artikel 8“ stellen ESG-Kriterien bereits in den Fokus ihrer Anlagestrategie. Und Finanzprodukte nach „Artikel 9“ berücksichtigen nicht nur ESG-Kriterien und streben nach besseren ESG-Bewertungen als die jeweilige Benchmark. Sie integrieren ESG-Kriterien in den gesamten Anlageprozess und verfügen darüber hinaus über ein spezifisches, nachhaltiges Anlageziel. Diese Fonds investieren also gezielt in Projekte oder Unternehmen, die aktiv zu ökologischen oder sozialen Verbesserungen beitragen – etwa die Senkung von Treibhausgasen, die Erhaltung der Biodiversität oder die Ächtung von Kinderarbeit, Diskriminierung und ökonomischer Ausbeutung.

Amundi setzt ESG-Maßstäbe

Als Pionier in Sachen Nachhaltigkeit legt Amundi schon seit Jahren einen besonderen Fokus auf ESG und Transparenz, zum Beispiel mit einer hauseigenen ESG-Analyse, die mit bis zu 37 Nachhaltigkeitskriterien die ESG-Qualität eines Investmenttitels prüft. Im Rahmen der Initiative „Ambition 2021“ hat Amundi diese ESG-Analyse in 100% der offenen Fonds integriert.

Im März 2021 gab Amundi bekannt, dass insgesamt 656 Finanzprodukte, darunter Publikumsfonds, Spezialfonds und Mandate, mit einem verwalteten Vermögen von insgesamt 452 Milliarden Euro gemäß Artikel 8 oder 9 der SFDR klassifiziert sind. 60 Prozent des in europäischen Amundi-Publikumsfonds verwalteten Vermögens sind damit bereits zu Ende Februar 2021 nach Artikel 8 oder 9 eingruppiert. Das ist nur ein erster Schritt, da sich weitere Fonds im Umstellungsprozess befinden, um die Kriterien nach Artikel 8 oder 9 zu erfüllen.

Von aktuell 183 in Deutschland zugelassenen aktiv gemanagten Fonds sind bereits 79 Fonds konform mit „Art. 8“ – haben also eine konsequente ESG-Strategie. Weitere 17 Fonds haben die ambitionierte Zielsetzung von nachhaltigen Investitionen nach den Vorgaben der SFDR und entsprechen somit einem Art. 9-Produkt. Zudem erfüllen aktuell 29 Amundi ETFs die Vorgaben eines der beiden genannten Artikel.


RECHTLICHER HINWEIS
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