comdirect - Änderungen bei der Kontoeröffnung für gebietsfremde Personen

Liebe comdirect-Interessenten,

aufgrund einer Neubewertung regulatorischer Anforderungen kann die comdirect ab dem 01.01.2021 Konten für Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, nur noch eröffnen, wenn die Eröffnung sich auf Personen bezieht, die in den Ländern Belgien, Niederlande, Luxemburg, Österreich oder der Schweiz ihren gewöhnlichen Aufenthalt aufweisen.

Adressänderungen aufgrund von dienstlichen oder längeren privaten Aufenthalten im Ausland (Versandadressen) sind für Bestandskunden weiterhin möglich.

Kontoeröffnungen für Kunden im Ausland, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb der fünf oben genannten Länder haben, stehen unter dem Vorbehalt einer Einzelfallprüfung und sind zudem nur dann möglich, wenn der Eröffnungsantrag in Deutschland unterschrieben wurde.
Hinweis: Für diese Kunden steht die Eröffnung über die digitale Eröffnungsstrecke der comdirect nicht zur Verfügung, weshalb ausschließlich schriftliche Anträge möglich sind.
 

Haben Sie noch Fragen? Kommen Sie gerne auf uns zu - entweder per E-Mail oder unter 09371 - 94 867 256.

Ihr Team von FondsSuperMarkt