comdirect - Einführung PRIIP-Pflicht zum 01.01.2023

comdirectIm Rahmen der Neuerung im Fondsgeschäft möchte comdirect darauf hinweisen, dass KV-Gesellschaften ab dem 01.01.2023 verpflichtet sind, zu jedem handelbaren Fonds ein Basisinformationsblatt (BIB) zu veröffentlichen. Dieses BIB ersetzt das bisher verpflichtende KID (Key Information Document), auch bekannt als „wesentliche Anlegerinformation“.

Die Veröffentlichung erfolgt über den WM-Datenservice, der wiederum den angeschlossenen Lagerstellen dieses übermittelt und auch die Vorlage eines solchen Dokuments in den Stammdaten zu dem Wertpapier vorhält. Die Übermittlung hat bereits begonnen und comdirect erhält kontinuierlich Updates mit immer mehr Kennnummern, für die ein BIB übermittelt wird.
 
Liegt der comdirect für ein betroffenes Wertpapier kein BIB vor, ist ein Kauf nicht möglich. Sie erhalten eine entsprechend lautende Fehlermeldung im Zuge der Orderprüfung.
 

Sie möchten vorab prüfen, ob der Fonds erwerbbar ist?

Geben Sie dazu die Wertpapierkennnummer oder ISIN in die Fondsordermaske ein und klicken im Anschluss auf die Kennnummer. Es öffnet sich die Verlinkung zum Informer der comdirect (neue Seite) und sie finden auf dieser Informationsseite die „Verkaufsunterlagen (pdf)“. Bis zum 31.12.2022 finden Sie dort die „wesentlichen Anlageinformationen“. Ab dem 02.01.2023, dann das BIB (Basisinformationsblatt), sofern es comdirect vorliegt. Ein Kauf ist nur möglich, wenn das Basisinformationsblatt benannt ist.
 
Ob und inwieweit die Daten durch die beteiligten KV-Gesellschaften bis zum 31.12.2022 vollständig sind, kann die comdirect derzeit nicht sagen. Sie rechnet aber damit, dass das Angebot per 02.01.2023 nicht dem vollen Umfang entspricht.
 
Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihren Kauf-Dispositionen in den ersten Wochen des neuen Jahres!
 


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