comdirect - Einsicht in steuerlich relevante Informationen für bevollmächtigten Finanzdienstleister

Einsicht für bevollmächtigte Finanzdienstleister bei comdirectLiebe comdirect-Kunden,

basierend auf einer datenschutzaufsichtsrechtlichen Anforderung hat comdirect seine Kunden, deren Konten und/oder Depots über einen Finanzdienstleister vermittelt werden, mit einem Kundenbrief vom 21.10.2022 um die Einwilligung zur Einsicht in steuerlich relevante Informationen für bevollmächtigte Finanzdienstleister gebeten. Dadurch erhält der bevollmächtigter Finanzdienstleister (Vermittler) weiterhin einen Einblick in gewohntem Umfang in eben diese Informationen und Dokumente. Wir berichteten.

Da comdirect nach wie vor zahlreiche Kundeneinwilligungen fehlen, werden diese Kunden mit einem postalischen Anschreiben erneut um deren Einwilligung gebeten. In diesem Schreiben wird der jeweilige Finanzdienstleister namentlich genannt.

Da comdirect nur vollständig, korrekt ausgefüllte und unterschriebene Zustimmungserklärungen berücksichtigen kann, beachten Sie bitte die Ausfüllhinweise im Formular "Einwilligung zur kundennummern-übergreifenden Übermittlung von steuerlichen Informationen an Bevollmächtigte".
 

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