ebase gibt die Umsatzsteuerreduzierung an Sie weiter

Liebe ebase-Kunden,

ebase wird die von der Regierung vom 01. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 befristete Senkung der Umsatzsteuer von 19 % auf 16 % an Sie weitergeben.

Nachfolgend erhalten Sie eine Zusammenfassung zu den Anpassungen bei den einzelnen Entgelten:

  • Die Depotführungsentgelte (Übernahme durch FondsSuperMarkt ab 1.500 € Depotvolumen) für 2020 werden Ende 2020 mit 16 % Ust. für das Gesamtjahr abgerechnet. Der reduzierte Umsatzsteuersatz wird auf der entsprechenden Abrechnung (Depotauszug) ausgewiesen.
  • Transaktionsentgelte und sonstige Entgelte bleiben unverändert, da diese Umsätze nicht umsatzsteuerpflichtig sind.

In der Standardisierten Kosteninformation (Ex-Ante) wird die Anpassung der Umsatzsteuer für den Zeitraum vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 nicht vorgenommen. Hier wird weiterhin der Umsatzsteuersatz i.H.v. 19% verwendet, der ab 01.01.2021 gesetzlich auch wieder gültig ist. Hintergrund für dieses Vorgehen ist, dass für die Ex-Ante immer eine Haltedauer von drei, fünf oder zehn Jahren simuliert wird.

Haben Sie noch Fragen? Kommen Sie gerne auf uns zu!

Ihr Team von FondsSuperMarkt