Einschränkungen im Fondshandel aufgrund fehlender PRIIPs KID

Leider sind pünktlich zum Jahreswechsel noch nicht von allen Fondsgesellschaften für alle Fonds die neuen Pflichtunterlagen PRIIPs KIID veröffentlicht worden. Dies hat zur Folge, dass einige Banken beim Handel von diesen Fonds keinen Kauf mehr ermöglichen. Bei der comdirect sind hierdurch beispielsweise aktuell nur noch etwa die Hälfte aller Fondsprodukte kaufbar (Stand: 03.01.2023).

Welche Bank hierbei welche Einschränkungen im Handel vornimmt, finden Sie nachfolgend aufgelistet:
 

FIL Fondsbank (FFB)

  1. Einmalanlagen: alle Fonds ohne Einschränkung handelbar, wenn diese auch bereits vorher für den Handel freigeschaltet waren
  2. neue Sparpläne: keine Einschränkungen
  3. laufende Sparpläne: keine Einschränkungen
     

Fondsdepot Bank

  1. Einmalanlagen: jegliche Kaufaufträge werden abgelehnt für Fonds ohne PRIIPs KID
  2. neue Sparpläne: Ablehnung bei Fehlen des PRIIPs KIDs
  3. laufende Sparpläne: keine Einschränkungen
     

DAB BNP Paribas

  1. Einmalanlagen: jegliche Kaufaufträge werden abgelehnt für Fonds ohne PRIIPs KID
  2. neue Sparpläne: Ablehnung bei Fehlen des PRIIPs KIDs
  3. laufende Sparpläne: keine Einschränkungen
     

comdirect

  1. Einmalanlagen: jegliche Kaufaufträge werden abgelehnt für Fonds ohne PRIIPs KID
  2. neue Sparpläne: Ablehnung bei Fehlen des PRIIPs KIDs
  3. laufende Sparpläne: keine Einschränkungen
     

ebase

  1. Einmalanlagen: jegliche Kaufaufträge werden abgelehnt für Fonds ohne PRIIPs KID
  2. neue Sparpläne: Ablehnung bei Fehlen des PRIIPs KIDs
  3. laufende Sparpläne: keine Einschränkungen
     

Wir haben in diesen ersten Werktagen des neuen Jahres bereits eine deutliche Verbesserung der allgemeinen Datenlage feststellen können. Somit hoffen wir, dass sich das Problem zeitnah lösen wird und vielleicht bereits ab nächster Woche wieder die Handelseinschränkungen soweit reduziert sind, dass Sie wieder Ihre gängigsten Fonds bei allen Depotbanken handeln können.
 



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