FIDUKA Universal Fonds I erneut mit dem €uro Fund Award ausgezeichnet

FIDUKA

FIDUKA Pressemitteilung vom 03.02.2025

Die FIDUKA startet erfolgreich in das Jahr 2025

Der FIDUKA Universal Fonds I wurde erneut mit dem €uro Fund Award ausgezeichnet. Die unabhängige Jury überzeugte insbesondere die langfristige Wertentwicklung des Fonds über fünf Jahre (2. Platz in der Kategorie "Mischfonds überwiegend Aktien").

Neben dieser erneuten Auszeichnung verzeichnet der Fonds einen starken Jahresauftakt. Das Fondsvolumen ist auf über 55 Mio. € angestiegen, und mit einem Kursplus von 4,0 % konnte der Fonds ein neues Allzeithoch erreichen. Diese Entwicklung unterstreicht die Beständigkeit und Qualität der Anlagestrategie.

Der FIDUKA Universal Fonds I, der bereits seit 36 Jahren erfolgreich am Markt besteht, ist als global ausgerichteter Mischfonds eine bewährte Wahl für langfristig orientierte Anleger. Die kontinuierlichen Erfolge bestätigen die strategische Ausrichtung auf Qualitätsunternehmen und die gezielte Titelauswahl des Portfoliomanager Thomas Graf und des CIOs Marco Herrmann.

Die FIDUKA Depotverwaltung bedankt sich bei der Börsenmedien AG für die erneute Anerkennung dieser Leistung.

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Rechtliche Hinweise

Die Angaben dienen ausschließlich Marketing- und Informationszwecken und stellen keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Fondsanteilen dar. Das Sondervermögen weist auf Grund seiner Zusammensetzung und seiner Anlagepolitik ein nicht auszuschließendes Risiko erhöhter Volatilität auf, d.h. in kurzen Zeiträumen nach oben oder unten stark schwankender Anteilpreise. Alleinige Grundlage für den Anteilerwerb sind die Verkaufsunterlagen (Basisinformationsblatt, Verkaufsprospekt, Jahres- und Halbjahresbericht) zum Investmentvermögen. Verkaufsunterlagen zu allen Investmentvermögen der Universal-Investment sind kostenlos bei Ihrem Berater / Vermittler, der zuständigen Verwahrstelle / Depotbank oder bei Universal-Investment unter www.universal-investment.com erhältlich. Eine Zusammenfassung Ihrer Anlegerrechte in deutscher Sprache finden Sie auf www.universal-investment.com/media/document/Anlegerrechte. Zudem weisen wir darauf hin, dass Universal-Investment bei Fonds für die sie als Verwaltungsgesellschaft Vorkehrungen für den Vertrieb der Fondsanteile in EU-Mitgliedstaaten getroffen hat, beschließen kann, diese gemäß Artikel 93a der Richtlinie 2009/65/EG und Artikel 32a der Richtlinie 2011/61/EU, insbesondere also mit Abgabe eines Pauschalangebots zum Rückkauf oder zur Rücknahme sämtlicher entsprechender Anteile, die von Anlegern in dem entsprechenden Mitgliedstaat gehalten werden, aufzuheben.
Frühere Wertentwicklungen, Simulationen oder Prognosen sind kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung. Die Bruttowertentwicklung nach BVI-Methode lässt die bei der Ausgabe und Rücknahme der Anteile erhobenen Kosten (Ausgabe- und Rücknahmeaufschlag) und während der Haltedauer anfallenden Gebühren (z.B. Transaktionskosten) unberücksichtigt. Es ist zu beachten, dass der Wert der erworbenen Anteile, aufgrund von Schwankungen der Investments im Fonds sowie der Notierung der Wertpapiere, schwanken kann.