Flossbach von Storch Kommentar vom 05.05.2026
von Christof Schürmann
„Quartalsberichte haben nicht nur wenig Aussagekraft, sie heizen auch die Volatilität an den heute ohnehin nervös reagierenden Kapitalmärkten unnötig an. Die Börse droht so zu einem Roulette-Spiel zu werden, das sich von der ökonomischen Realität leider nur allzu häufig entfernt." Das Zitat stammt von Wendelin Wiedeking, ist bereits mehr als 20 Jahre alt und passt dennoch zu einer aktuellen Entwicklung in den USA: Dort setzt sich die Aufsichtsbehörde SEC (Securities and Exchange Commission) dafür ein, die bisher verpflichtende Quartalsberichterstattung von börsennotierten Unternehmen abzuschaffen – auf gesetzlicher Ebene.
Wiedeking ist nicht nur dafür bekannt, als Vorstandschef den Luxuskarossen-Hersteller Porsche aus der Beinahe-Insolvenz gerettet und zu altem Glanz verholfen zu haben. Der Hobby-Landwirt kämpfte Anfang der Nullerjahre auch gegen die Deutsche Börse, die damals für Porsche und andere Unternehmen Quartalsberichte zur Pflicht machte. Wiedeking zog gegen die Deutsche Börse vor Gericht – und verlor. 2001 hatte die Deutsche Börse Porsche mangels Quartalsberichten aus dem MDax, dem kleinen Bruder des Deutschen Aktienindex (Dax), geworfen.
Schon seit 1970 sind Quartalsberichte in den USA Pflicht. Ende September 2025 bestätigte SEC-Chef Paul Atkins, dass die Aufsichtsbehörde eine Regeländerung vorschlagen werde, die es Unternehmen ermöglichen soll, entweder weiterhin vierteljährlich zu berichten oder zu halbjährlichen Berichten zu wechseln. In diesem März nun berichtete das „Wall Street Journal“, dass ein Vorschlag kurz bevorstehe. Geplant sei, die Regel für die quartalsweise Berichterstattung als optional, aber nicht verpflichtend einzuführen – so wie es Atkins angekündigt hatte.
Damit liegt ein altes Streitthema auf dem Tisch: Was bringen vier Unternehmensberichte pro Jahr für die Langfristanlage Aktien?
Zwei Regulierungsebenen
Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass es zwei Ebenen der Regulierung gibt. Das eine sind gesetzliche Vorgaben, das andere sind die Regeln der privaten Börsen und Indexanbieter. So schafften beispielsweise Großbritannien (UK) und die Europäische Union (EU) die Pflichten zur Quartalsberichterstattung schon vor gut einem Jahrzehnt ab. Während es an der Londoner Börse tatsächlich möglich ist, auf Quartalsberichte vollständig zu verzichten, gilt das bei der Deutschen Börse in Frankfurt hingegen nicht generell. Für das Premiumsegment „Prime Standard“ sind Quartalsmitteilungen verpflichtend. Die Aufnahme in den „Prime Standard“ ist Voraussetzung für die Aufnahme in einen der Auswahlindizes der Deutschen Börse (Dax, MDax, TecDax, SDax). In der Praxis erfüllen die Unternehmen die Anforderungen unterschiedlich. Die jüngste Quartalsmitteilung des Dax-Konzerns Beiersdorf umfasst auf sieben Seiten nur die wesentlichen Umsatz-, aber keine Gewinnzahlen; der Bericht von Volkswagen ist 64 Seiten stark und listet alle wesentlichen Zahlen auch zu Gewinnen, Mittelzuflüssen und der Bilanz auf.
In den USA orientieren sich die beiden großen Aktienbörsen New York Stock Exchange und Nasdaq zwangsläufig an den Vorgaben der SEC. So sind drei Quartalsberichte (10-Q) pro Geschäftsjahr für dort gelistete US-Unternehmen verpflichtend, dazu kommt der jährliche Geschäftsbericht (10-K).
Inwieweit neue Vorgaben der SEC die US-Börsenbetreiber und -Indexanbieter dazu animieren könnten, ihre Regeln zu lockern, ist eine offene Frage. Ebenso offen ist, wie viele Unternehmen eine solche Lockerung auch für eine reduzierte Berichterstattung oder eine geringere Berichterstattungsfrequenz nutzen würden und welche Auswirkungen das haben könnte.
Mehr Berichte, mehr Volatilität
Eine im November 2025 veröffentlichte US-Studie kommt zu dem Schluss, dass die Häufigkeit der Unternehmensberichterstattung (Quartalsberichte vs. halbjährliche Berichte) kein neutraler operativer Faktor ist, sondern maßgeblich beeinflusst, wie Kapitalmärkte Informationen verarbeiten und Risiken übertragen (Ritter und Ugras 2025). So gäbe es eine beschleunigte Informationsverarbeitung bei Quartalsberichten seitens der Investoren. Eine erhöhte Volatilität der Kurse sei die Kehrseite. Während die Quartalsberichterstattung die Markteffizienz fördere, führe sie gleichzeitig zu stärkeren kurzfristigen Volatilitätsspitzen, insbesondere bei negativen Nachrichten oder in Phasen allgemeiner Marktunsicherheit. Eine nur halbjährliche Berichterstattung reduziere das „Rauschen“ (Noise) am Markt und dämpfe kurzfristige Überreaktionen. Der Preis dafür sei eine langsamere und schrittweise Aufnahme von Informationen in die Aktienkurse. Zudem gäbe es sektorale Unterschiede: Die Kurse von Aktien aus zyklischen Branchen wie Technologie oder Finanzen reagierten deutlich heftiger auf häufige Berichte. Papiere aus sogenannten defensiven Sektoren wie Gesundheit verzeichneten dagegen weniger Ausschläge.
Mehr Freiheit kein Malus
Eine Halbjahresberichterstattung ist also kein Malus. Sie würde kurzfristigen Quartalswetten den Zahn ziehen und den Fokus des Managements nicht alle drei Monate auf den Earnings Call richten. Dazu kämen Kosteneinsparungen. Allerdings könnten mangelnde Impulse auch zulasten der Liquidität im größten Aktienmarkt der Welt gehen. Auf Ergebnisveröffentlichungen handeln kurzfristig orientierte Marktteilnehmer im Vorfeld und schließen Positionen danach. Diese Transaktionen würden ohne Quartalsberichte wegfallen. Zudem gilt es zu bedenken, dass etwa Börsenneulinge noch keinen Track Record, also nur eine kurze Berichtshistorie vorzuweisen haben. Investoren sechs Monate im Dunkeln zu lassen, macht in diesen Fällen wenig Sinn. Es gab schon immer schnelllebige Trends und wirtschaftliche Umbrüche, die sich in den Zahlenwerken von (US-) börsennotierten Unternehmen zeitnah widerspiegelten und damit auch längerfristige Kursrelevanz hatten und haben.
In Summe ist es sinnvoll, börsennotierten Unternehmen grundsätzlich Freiheit für ihren Veröffentlichungsrhythmus zu geben, so wie es die SEC plant. Alles andere gehört in die Hände der Investoren. Deren Anforderungen und Wünsche dürften die US-Börsenbetreiber und -Indexanbieter wohl nicht übergehen.