KFM-Wissenswertes vom 16.12.2021

Wechsel der Kapitalverwaltungsgesellschaft

Die KFM Deutsche Mittelstand AG arbeitet bei der Fondsverwaltung ab Januar mit der IPConcept zusammen. Damit steigert die KFM ihre Effizienz und Professionalität, und die Anleger des Deutschen Mittelstandsanleihen FONDS profitieren davon. Um was es geht und was die Anleger davon haben, wird im Folgenden erklärt.

Vorab noch folgender Wichtiger Hinweis: Im Zuge des KVG-Wechsels und der technischen Umstellungen des Fonds ist die Ausgabe, der Umtausch sowie die Rückgabe von Anteilen während des Zeitraums vom 27. Dezember 2021 ab 16:00 Uhr bis einschließlich 31. Dezember 2021, 16:00 Uhr für den Fonds nicht möglich.

Neue Fondsverwaltung – Zum Schutz der Anleger und vom Gesetzgeber gefordert

Die KFM Deutsche Mittelstand AG ist Initiator und Fondsberater für den Deutschen Mittelstandsanleihen FONDS. Welche Unternehmen müssen zusätzlich für die Betreuung des Fonds eingesetzt werden und warum?

Der Deutsche Mittelstandsanleihen FONDS unterliegt einem umfassenden Regelwerk. Erklärtes Ziel des Regelwerkes ist die Verbesserung des Anlegerschutzes und ebenso die Stärkung des Vertrauens der Verbraucher in die Kapitalmärkte. Die Zielsetzung soll insbesondere durch ein verschärftes Aufsichtsrecht für die Investmentfonds, aber auch durch umfassende Verhaltens- und Organisationspflichten der Fondsgesellschaften erreicht werden.

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass für einen Fonds einen Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) und eine Kapitalverwahrstelle (früher Depotbank genannt) tätig sein muss. Für den Deutschen Mittelstandsanleihen FONDS ist als Depotbank die DZ Privatbank S.A. mit Sitz in Luxembourg tätig. Ab dem 03.01.2022 wird die IP Concept, eine 100%ige Tochter der DZ Privatbank S.A. als Kapitalverwaltungsgesellschaft (früher Investmentgesellschaft genannt) tätig.

Was macht die Kapitalverwaltungsgesellschaft?

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft oder kurz KVG hat die Aufgabe, die Mittelstandsanleihen im Deutschen Mittelstandsanleihen FONDS zu verwalten. Die KVG führt Buch über die Wertpapiere, aber auch über Barmittel des Fonds, sorgt für die Risikoüberwachung, ermittelt börsentäglich die Ausgabe- und Rücknahmepreise der Fondsanteile. Sie überwacht, ob die Anlagerichtlinien eingehalten werden und übt weitere Verwaltungs- und Überwachungstätigkeiten aus. Für ihre Arbeit benötigt die KVG die Genehmigung der Finanzaufsichtsbehörde und wird von dieser auch streng kontrolliert und laufend überwacht.

Wieso gibt es außerdem noch eine Verwahrstelle?

Die Anlageinstrumente gehören in das so genannte Sondervermögen (auch bekannt als Investmentfonds). Die KVG darf nur verwalten, aber nicht selbst verwahren. Das 2013 erlassene Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) schreibt diese Trennung von Verwaltung und Verwahrung zum Schutz der Anleger vor. Die KVG verwaltet die Anlageobjekte. Verwahrt, also tatsächlich gelagert, werden sie bei der Verwahrstelle. Sie wird hin und wieder auch noch Depotbank genannt. Das Vermögen der Anleger wird so mehrfach geschützt, zum Beispiel vor Veruntreuung. Als Verwahrstelle kann nur ein Kreditinstitut tätig sein. Es verwahrt das Guthaben des Sondervermögens auf Sperrkonten und die Wertpapiere in einem gesperrten Depot. Damit ist das Sondervermögen, also das Geld der Anleger, vor unberechtigten Zugriff geschützt. Die Verwahrstelle übernimmt auch noch weitere Aufgaben, zum Beispiel die Ausgabe und Rücknahme von Anteilscheinen. Sie prüft auch börsentäglich die Ausgabe- und Rücknahmepreise, die die Fondsgesellschaft ermittelt. Auch die Verwahrstelle unterliegt einer fortlaufenden strengen Überwachung durch die Aufsichtsbehörde.

Warum verwaltet die KFM nicht selbst das Investmentvermögen?

Für die Verwaltung und Verwahrung der Anlageinstrumente sind – wie dargestellt – besondere Kenntnisse und erhöhte Ressourcen erforderlich, die weit über die professionelle Auswahl und Überwachung der Anlageinstrumente im Portfolio hinausgehen. Die KFM Deutsche Mittelstand AG hat daher den Weg gewählt, sich ganz auf die Auswahl der Anlageinstrumente, also der Mittelstandsanleihen, zu konzentrieren. Ihr spezielles Know-how als Fondsinitiator liegt darin, die Unternehmen und die Anleihen zu analysieren, Kauf- oder Verkaufsempfehlungen zu geben und die Anleger über die Entwicklung des Portfolios zu informieren. Vor einem Kauf oder Verkauf von Anleihen für den Deutschen Mittelstandsanleihen FONDS, findet eine Prüfung durch das Fondsmanagement bei der Kapitalverwaltungsgesellschaft statt.

Wieso wechselt die KFM die KVG und hat die IPConcept ausgewählt?

Seit Fondsauflage im November 2013 ist der Deutsche Mittelstandsanleihen FONDS kontinuierlich gewachsen. Die jetzige Größe des Fondsvolumens und die zahlreichen gesetzliche Änderungen machen eine Anpassung der Verwaltungsarbeiten in einer KVG notwendig. Die Offenlegungsverordnung, die Beachtung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Auswahl von Investments, die Anforderungen an das Risiko- und Liquiditätsmanagement und die fortlaufende Bereitstellung von Daten zum Fonds, erfordern eine ganz besondere Expertise.

Die IPConcept ist dafür der richtige Partner. Sie erfüllt die gestiegenen gesetzlichen Anforderungen. Die Gesellschaft ist seit mehr als sechs Jahrzehnten in der Verwaltung von Anlagevermögen tätig. Sie betreut über 600 Fonds und wird von internationalen Ratingagenturen mit einem Top-Rating beurteilt. Außerdem gehört sie zur DZ BANK Gruppe und ist in deren Netzwerk europaweit integriert. Wie die genossenschaftliche Muttergesellschaft verfolgt auch die IPConcept ein an Nachhaltigkeit orientiertes Geschäftsmodell.um auch künftig die Effizienz und Professionalität der Verwaltung sicherzustellen.

Warum wurde ich über eine Depotmitteilung informiert?

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Anleger müssen bei Veränderungen informiert werden müssen. Art und Umfang der Änderungen sind ebenfalls gesetzlich geregelt. Weitere Informationen zu Veränderungen dürfen erst dann übermittelt werden, wenn zuvor die Änderungsmitteilung durch die Aufsichtsbehörde genehmigt und die Veröffentlichung durchgeführt wurde.

Was bedeutet der KVG-Wechsel für die Anlagephilosophie und die Anlageziele des Deutschen Mittelstandsanleihen FONDS?

Mit dem Wechsel verändert sich die Anlagephilosophie und -strategie nicht. Diese wird weiter beibehalten. Aufgrund der neuen Regelwerke müssen die Anleger noch genauer und transparenter informiert werden. Das wird auch in den nächsten Jahren dazu führen, dass die Prospekte einem kontinuierlichen Anpassungsprozess unterliegen.

Was bedeutet der KVG-Wechsel für die Anleger?

Die Anleger haben die Gewissheit, dass ihr Vermögen von ausgewiesenen Spezialisten verwaltet wird. Zudem hilft der Zugang zum Netzwerk der IPConcept/DZ BANK und dem dort vorhandenen Erfahrungswissen bei der weiteren Professionalisierung der Arbeit der KFM.

Muss ich die Anteilsscheine jetzt zurückgeben?

Nein, sie müssen nicht. Sie haben aber das Recht, Anteilsscheine bei Veränderungen, zurückzugeben. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft ist verpflichtet, die Anteile zum errechneten Rückgabepreis abzurechnen.

Trägt der Wechsel zur IPConcept zu mehr Transparenz beim DMAF bei?

Die KFM informiert seit der Auflage des Deutschen Mittelstandsanleihen FONDS im Jahr 2013 transparent über alle Entwicklungen sowie über die Anleihen und die hinter ihnen stehenden Unternehmen. Diese Transparenz geht weit über das am Markt übliche Niveau hinaus und wurde von der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Rödl & Partner in ihren Transparenzberichten bereits zwei Mal in Folge mit dem „Transparenten Bullen“ ausgezeichnet. Die KFM wird auch künftig im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten transparent über alle Entwicklungen berichten, die für die Anleger des Deutschen Mittelstandsanleihen FONDS relevant sind. Auch im neuen Jahr, werden wir sie alle 14 Tage über das KFM-Telegramm auf dem neusten Stand halten.


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Rechtliche Hinweise

Diese Veröffentlichung der KFM Deutsche Mittelstand AG stellt weder ein Angebot oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots noch einen Rat oder eine persönliche Empfehlung bezüglich des Haltens, des Erwerbs oder der Veräußerung eines Finanzinstruments dar. Vielmehr dient die Veröffentlichung allein der Orientierung und Darstellung von möglichen geschäftlichen Aktivitäten. Die in dieser Ausarbeitung enthaltenen Informationen sind unverbindlich und erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Soweit in dieser Ausarbeitung Aussagen über Preise, Zinssätze oder sonstige Indikationen getroffen werden, beziehen sich diese ausschließlich auf den Zeitpunkt der Erstellung der Ausarbeitung und enthalten keine Aussage über die zukünftige Entwicklung, insbesondere nicht hinsichtlich zukünftiger Gewinne oder Verluste. Frühere Wertentwicklungen, Simulationen oder Prognosen stellen keinen verlässlichen Indikator für die künftige Performance dar. Die künftige Wertentwicklung hängt von vielen Faktoren wie der Entwicklung der Kapitalmärkte, den Zinssätzen und der Inflationsrate ab und kann daher nicht vorhergesagt werden.

Die KFM Deutsche Mittelstand AG empfiehlt, sich vor Abschluss eines in dieser Ausarbeitung dargestellten Geschäfts kunden- und produktgerecht beraten zu lassen. Wichtiger Hinweis: Wertpapiergeschäfte sind mit Risiken, insbesondere dem Risiko eines Totalverlusts des eingesetzten Kapitals, verbunden. Sie sollten sich deshalb vor jeder Anlageentscheidung eingehend persönlich unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Vermögens- und Anlagesituation beraten lassen und Ihre Anlageentscheidung nicht allein auf diese Veröffentlichung stützen. Ausführliche produktspezifische Informationen zum Deutschen Mittelstandsanleihen FONDS entnehmen Sie bitte dem aktuellen vollständigen Verkaufsprospekt, den wesentlichen Anlegerinformationen sowie dem Jahres- und ggf. Halbjahresbericht. Diese Dokumente bilden die allein verbindliche Grundlage für den Kauf von Investmentanteilen. Sie sind kostenlos am Sitz der Verwaltungsgesellschaft (FINEXIS S.A., 25A, boulevard Royal L-2449 Luxemburg) sowie bei den Zahl- und Informationsstellen (DZ PRIVATBANK S.A., 4, rue Thomas Edison, L-1445 Strassen, Luxembourg oder bei der Erste Bank der österreichischen Sparkassen AG, Graben 21, A-1010 Wien) und über die Homepage des Deutschen Mittelstandsanleihen FONDS www.dma-fonds.de erhältlich. Ausführliche produktspezifische Informationen zum Europäischen Mittelstandsanleihen FONDS entnehmen Sie bitte dem aktuellen vollständigen Verkaufsprospekt, den wesentlichen Anlegerinformationen sowie dem Jahres- und ggf. Halbjahresbericht. Diese Dokumente bilden die allein verbindliche Grundlage für den Kauf von Investmentanteilen. Sie sind kostenlos am Sitz der Verwaltungsgesellschaft (Monega KAG, Stolkgasse 25-45, 50667 Köln, www.monega.de) sowie bei den Zahl- und Informationsstellen (DZ Bank AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Platz der Republik, 60325 Frankfurt am Main) und über die Homepage des Europäischen Mittelstandsanleihen FONDS www.ema-fonds.de erhältlich. Für Schäden, die im Zusammenhang mit der Verwendung und/oder der Verbreitung dieser Ausarbeitung entstehen oder entstanden sind, übernehmen die Verwaltungsgesellschaften und die KFM Deutsche Mittelstand AG keine Haftung. Die KFM Deutsche Mittelstand AG ist nicht verpflichtet, dieses Dokument abzuändern, zu ergänzen oder auf den neuesten Stand zu bringen oder die Empfänger in anderer Weise darüber zu informieren, wenn sich die in diesem Dokument enthaltenen Informationen, Aussagen, Einschätzungen, Empfehlungen und Prognosen verändern oder später als falsch, unvollständig oder irreführend erwiesen haben sollten. Die Anlageberatung und Anlagevermittlung (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 und 4 WpIG) bieten wir Ihnen ausschließlich als vertraglich gebundener Vermittler gemäß § 3 Abs. 2 WpIG für Rechnung und unter der Haftung der NFS Netfonds Financial Service GmbH, Heidenkampsweg 73, 20097 Hamburg (NFS) an. Die NFS ist ein Wertpapierinstitut gem. § 2 Abs. 1 WpIG und verfügt über die erforderlichen Erlaubnisse der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Bei der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen gelten die Informationen über die Berücksichtigung von nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen und von Nachhaltigkeitsrisiken der NFS Netfonds Financial Service GmbH. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage im Impressum und unter www.nfs-netfonds.de.