LEADING CITIES INVEST – Auszahlung aller Anleger des LEADING CITIES INVEST

LEADING CITIES INVEST

LEADING CITIES INVEST News vom 26.06.2026

  • Kündigung der Verwaltung des LEADING CITIES INVEST mit Wirkung zum 26. Juni 2026
  • Alle Anteilrückgaben und -ausgaben werden ab Montag, den 29. Juni 2026 (erster Handelstag nach Wirkung der Kündigung), nicht mehr ausgeführt
  • Gleichmäßige Auszahlung der freien Liquidität an alle Anleger in den kommenden Jahren


Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat nach sorgfältiger Prüfung und im Interesse aller Anleger beschlossen, die Verwaltung des Sondervermögens LEADING CITIES INVEST gemäß § 99 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) und § 18 der Allgemeinen Anlagebedingungen mit Wirkung zum 26. Juni 2026 zu kündigen und den Fonds geordnet aufzulösen. Das bedeutet im Ergebnis, dass alle Anteilrückgaben und -ausgaben ab Montag, den 29. Juni 2026 (erster Handelstag nach Wirkung der Kündigung), nicht mehr ausgeführt werden. Das Fondsvermögen wird in den kommenden Jahren schrittweise durch den Verkauf der Immobilien liquidiert und die freie Liquidität gleichmäßig an alle Anleger ausgezahlt.

Die Entscheidung erfolgt vor dem Hintergrund eines Marktumfelds, das seit dem deutlichen Zinsanstieg ab 2022 von tiefgreifenden Veränderungen geprägt ist. Höhere Finanzierungskosten, rückläufige Transaktionsvolumina und anhaltende Mittelrückgaben in der gesamten Anlageklasse Offener Immobilienfonds belasten den LEADING CITIES INVEST weiterhin. Auch die seit 2024 eingeleiteten Zinssenkungen haben bislang nicht zu der erhofften nachhaltigen Belebung der Immobilienmärkte geführt.

Zur Bedienung der bisherigen Rückgabewünsche der Anleger im LEADING CITIES INVEST wurden bereits rund 70 Prozent der ursprünglich mehr als 40 Immobilien des Fonds seit 2022 veräußert und somit die vorgesehene Anteilrücknahme stets eingehalten. Das Portfolio umfasst aktuell noch zwölf Immobilien in fünf Ländern mit einem Immobilienvermögen von rund 350 Mio. EUR.

Die regulatorischen Vorgaben verpflichten die Kapitalverwaltungsgesellschaft zur Gleichbehandlung aller Anleger. Vor diesem Hintergrund sowie unter Berücksichtigung der anhaltenden Anteilrückgaben und der abnehmenden Risikostreuung wurden die Interessen aller Anleger sorgfältig abgewogen und entschieden, den Fonds geordnet aufzulösen.

Die Veräußerung der verbleibenden Immobilien erfolgt unter Berücksichtigung geeigneter wirtschaftlicher Marktfenster. Die voraussichtlich mehrere Jahre andauernde Auflösung erfolgt in enger Abstimmung mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) sowie unter Kontrolle der Verwahrstelle.

Das verbleibende Portfolio verfügt weiterhin über stabile Fundamentaldaten. Etwa die Hälfte der Mieter entfällt auf bonitätsstarke Nutzer der öffentlichen Hand. Rund 70 Prozent der Mietverhältnisse haben Laufzeiten über das Jahr 2032 hinaus. Zudem verfügen über 90 Prozent der Immobilien über eine Nachhaltigkeitszertifizierung oder befinden sich in einem Zertifizierungsverfahren.
 

Q & A

Was bedeutet die Auflösung für mein Investment?
Ihre Anteile am LEADING CITIES INVEST bleiben erhalten. Mit Beginn der Kündigungsfrist wird der Verkauf der verbleibenden Immobilien weiter intensiv vorangetrieben. Ziel ist es, das Sondervermögen schrittweise vollständig in liquide Mittel umzuwandeln. Die daraus entstehende freie Liquidität wird entsprechend der jeweiligen Anzahl der Anteile an die Anleger ausgezahlt.
Die Höhe und der Zeitpunkt der einzelnen Auszahlungen hängen insbesondere vom Verlauf der Immobilienverkäufe, von der Marktliquidität sowie bestehenden Verpflichtungen des Fonds ab.

Kann ich meine Anteile weiterhin zurückgeben?
Nein. Mit der Kündigung der Verwaltung des LEADING CITIES INVEST ist die Rückgabemöglichkeit von Anteilen an die Fondsgesellschaft endgültig eingestellt. Die Auszahlung erfolgt künftig ausschließlich im Rahmen der geordneten Auflösung des Fonds.

Können weiterhin neue Anteile erworben werden?
Nein. Mit der Kündigung der Verwaltung des Fonds wurde auch die Ausgabe neuer Anteile endgültig eingestellt. Ein Erwerb neuer Fondsanteile über die Kapitalverwaltungsgesellschaft oder die depotführenden Stellen ist daher nicht mehr möglich.

Was passiert mit bereits gekündigten Anteilen?
Bereits eingereichte Kündigungen von Anteilen werden nicht mehr ausgeführt.

Muss ich etwas unternehmen, um Auszahlungen zu erhalten?
Nein. Die Auszahlungen erfolgen grundsätzlich automatisch über die jeweilige depotführende Stelle an die dort hinterlegte Bankverbindung. Anleger müssen hierfür in der Regel keine gesonderten Schritte veranlassen. Es empfiehlt sich jedoch, die bei der depotführenden Stelle hinterlegten Kontaktdaten aktuell zu halten.

Wann erhalte ich Auszahlungen?
Die Auszahlungen erfolgen schrittweise über die Laufzeit der Auflösung. Sobald aus Immobilienverkäufen oder vorhandener Liquidität Mittel zur Verfügung stehen, die nicht mehr für u. a. die Bewirtschaftung des Fonds, laufende Verpflichtungen oder Kreditrückführungen benötigt wer-
den, können sie an die Anleger ausgezahlt werden. Über konkrete Termine und Beträge informiert die Fondsgesellschaft jeweils rechtzeitig.

Warum erfolgt die Auszahlung nicht sofort?
Das Fondsvermögen besteht überwiegend aus Immobilien. Diese Immobilien müssen zunächst veräußert werden, bevor die entsprechenden liquiden Mittel an die Anleger ausgezahlt werden können. Immobilienverkäufe benötigen insbesondere in einem anspruchsvollen Marktumfeld Zeit.

Wie lange wird die Auflösung dauern?
Der Verkauf der Immobilien wird voraussichtlich über mehrere Jahre erfolgen. Ein genaues Datum der Auflösung lässt sich aus heutiger Sicht nicht seriös benennen.

Kann sich der Zeitplan verändern?
Der Verlauf der Auflösung hängt wesentlich von den Entwicklungen an den Immobilien- und Finanzierungsmärkten ab. Veränderungen der Marktbedingungen können Einfluss auf den Zeitplan einzelner Verkäufe sowie auf die Dauer der Abwicklung haben.

Müssen Anleger mit Verlusten rechnen?
Die zukünftige Wertentwicklung des Fonds lässt sich derzeit nicht verlässlich prognostizieren. Das Ergebnis der Auflösung hängt insbesondere von den Marktbedingungen zum Zeitpunkt der jeweiligen Immobilienverkäufe ab. Einflussfaktoren sind unter anderem:

  • die Entwicklung der europäischen Immobilienmärkte,
  • die erzielbaren Verkaufspreise,
  • Finanzierungskosten,
  • Veräußerungsnebenkosten,
  • steuerliche Effekte sowie
  • laufende Bewirtschaftungs- und Verwaltungskosten.

Kann sich der Anteilwert während der Auflösung weiter verändern?
Ja. Der Anteilwert des Fonds wird weiterhin regelmäßig ermittelt und kann sich sowohl positiv als auch negativ verändern. Einflussfaktoren sind insbesondere Marktwertänderungen der Immobilien, Verkaufsergebnisse, laufende Erträge und Kosten sowie Auszahlungen an Anleger.


Rechtliche Hinweise

Diese Information stellt weder eine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung noch ein Angebot für den Erwerb eines Fondsanteils dar. Bei dieser Information handelt es sich ausschließlich um eine unverbindliche Information zu Marketingzwecken. Die in dieser Information enthaltenen Einschätzungen und Prognosen beruhen auf sorgfältigen Recherchen, jedoch kann die KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH für die Richtigkeit keine Gewähr übernehmen. Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen des Anlegers ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Die historische Wertentwicklung des Sondervermögens ermöglicht keine Prognose für die zukünftige Wertentwicklung. Für den Erwerb von LEADING CITIES INVEST-Anteilen sind ausschließlich der aktuelle Jahres- und Halbjahresbericht, der Verkaufsprospekt mit den Vertragsbedingungen sowie das Basisinformationsblatt in ihrer jeweils gültigen Fassung maßgeblich. Diese Unterlagen sind kostenlos in deutscher Sprache bei der KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, Große Gallusstraße 18, 60312 Frankfurt am Main und der Verwahrstelle M.M.Warburg & CO (AG & Co.) KGaA in Hamburg sowie in elektronischer Form auf der Website erhältlich. Bitte lesen Sie den Verkaufsprospekt und das Basisinformationsbatt, bevor Sie eine endgültige Anlageentscheidung treffen. Auf der Website erhalten Sie zudem eine Zusammenfassung der Anlegerrechte in deutscher Sprache als Download. Im Fall des grenzüberschreitenden Vertriebs kann die Kapitalverwaltungsgesellschaft beschließen, den Vertrieb zu widerrufen. 
Informationen über die nachhaltigkeitsrelevanten Aspekte gemäß der Offenlegungsverordnung (Verordnung (EU) 2019/2988) finden Sie auf der Website. Bei der Entscheidung, in den Fonds zu investieren, sollten alle Eigenschaften und Ziele des Fonds gemäß des Verkaufsprospekts berücksichtigt werden.