LEADING CITIES INVEST – Auszahlung aller Anleger des LEADING CITIES INVEST

LEADING CITIES INVEST

LEADING CITIES INVEST News vom 26.06.2026

  • Kündigung der Verwaltung des LEADING CITIES INVEST mit Wirkung zum 26. Juni 2026
  • Alle Anteilrückgaben und -ausgaben werden ab Montag, den 29. Juni 2026 (erster Handelstag nach Wirkung der Kündigung), nicht mehr ausgeführt
  • Gleichmäßige Auszahlung der freien Liquidität an alle Anleger in den kommenden Jahren


Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat nach sorgfältiger Prüfung und im Interesse aller Anleger beschlossen, die Verwaltung des Sondervermögens LEADING CITIES INVEST gemäß § 99 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) und § 18 der Allgemeinen Anlagebedingungen mit Wirkung zum 26. Juni 2026 zu kündigen und den Fonds geordnet aufzulösen. Das bedeutet im Ergebnis, dass alle Anteilrückgaben und -ausgaben ab Montag, den 29. Juni 2026 (erster Handelstag nach Wirkung der Kündigung), nicht mehr ausgeführt werden. Das Fondsvermögen wird in den kommenden Jahren schrittweise durch den Verkauf der Immobilien liquidiert und die freie Liquidität gleichmäßig an alle Anleger ausgezahlt.

Die Entscheidung erfolgt vor dem Hintergrund eines Marktumfelds, das seit dem deutlichen Zinsanstieg ab 2022 von tiefgreifenden Veränderungen geprägt ist. Höhere Finanzierungskosten, rückläufige Transaktionsvolumina und anhaltende Mittelrückgaben in der gesamten Anlageklasse Offener Immobilienfonds belasten den LEADING CITIES INVEST weiterhin. Auch die seit 2024 eingeleiteten Zinssenkungen haben bislang nicht zu der erhofften nachhaltigen Belebung der Immobilienmärkte geführt.

Zur Bedienung der bisherigen Rückgabewünsche der Anleger im LEADING CITIES INVEST wurden bereits rund 70 Prozent der ursprünglich mehr als 40 Immobilien des Fonds seit 2022 veräußert und somit die vorgesehene Anteilrücknahme stets eingehalten. Das Portfolio umfasst aktuell noch zwölf Immobilien in fünf Ländern mit einem Immobilienvermögen von rund 350 Mio. EUR.

Die regulatorischen Vorgaben verpflichten die Kapitalverwaltungsgesellschaft zur Gleichbehandlung aller Anleger. Vor diesem Hintergrund sowie unter Berücksichtigung der anhaltenden Anteilrückgaben und der abnehmenden Risikostreuung wurden die Interessen aller Anleger sorgfältig abgewogen und entschieden, den Fonds geordnet aufzulösen.

Die Veräußerung der verbleibenden Immobilien erfolgt unter Berücksichtigung geeigneter wirtschaftlicher Marktfenster. Die voraussichtlich mehrere Jahre andauernde Auflösung erfolgt in enger Abstimmung mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) sowie unter Kontrolle der Verwahrstelle.

Das verbleibende Portfolio verfügt weiterhin über stabile Fundamentaldaten. Etwa die Hälfte der Mieter entfällt auf bonitätsstarke Nutzer der öffentlichen Hand. Rund 70 Prozent der Mietverhältnisse haben Laufzeiten über das Jahr 2032 hinaus. Zudem verfügen über 90 Prozent der Immobilien über eine Nachhaltigkeitszertifizierung oder befinden sich in einem Zertifizierungsverfahren.


Rechtliche Hinweise

Diese Information stellt weder eine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung noch ein Angebot für den Erwerb eines Fondsanteils dar. Bei dieser Information handelt es sich ausschließlich um eine unverbindliche Information zu Marketingzwecken. Die in dieser Information enthaltenen Einschätzungen und Prognosen beruhen auf sorgfältigen Recherchen, jedoch kann die KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH für die Richtigkeit keine Gewähr übernehmen. Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen des Anlegers ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Die historische Wertentwicklung des Sondervermögens ermöglicht keine Prognose für die zukünftige Wertentwicklung. Für den Erwerb von LEADING CITIES INVEST-Anteilen sind ausschließlich der aktuelle Jahres- und Halbjahresbericht, der Verkaufsprospekt mit den Vertragsbedingungen sowie das Basisinformationsblatt in ihrer jeweils gültigen Fassung maßgeblich. Diese Unterlagen sind kostenlos in deutscher Sprache bei der KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, Große Gallusstraße 18, 60312 Frankfurt am Main und der Verwahrstelle M.M.Warburg & CO (AG & Co.) KGaA in Hamburg sowie in elektronischer Form auf der Website erhältlich. Bitte lesen Sie den Verkaufsprospekt und das Basisinformationsbatt, bevor Sie eine endgültige Anlageentscheidung treffen. Auf der Website erhalten Sie zudem eine Zusammenfassung der Anlegerrechte in deutscher Sprache als Download. Im Fall des grenzüberschreitenden Vertriebs kann die Kapitalverwaltungsgesellschaft beschließen, den Vertrieb zu widerrufen. 
Informationen über die nachhaltigkeitsrelevanten Aspekte gemäß der Offenlegungsverordnung (Verordnung (EU) 2019/2988) finden Sie auf der Website. Bei der Entscheidung, in den Fonds zu investieren, sollten alle Eigenschaften und Ziele des Fonds gemäß des Verkaufsprospekts berücksichtigt werden.