MorgenFund Luxemburg - Nachfassaktion wegen Zustimmung zu aktuellen Vertragsbedingungen und Preisen

MorgenFund LuxemburgLiebe Kunden von MorgenFund,

nachdem die Kunden der MorgenFund Deutschland mit fehlender Zustimmung bereits angeschrieben wurden, betrifft diese Aktion nun ausschließlich Kunden, die bei der MorgenFund GmbH, Zweigniederlassung Luxemburg, ein Depot führen und deren Zustimmung noch fehlt. Die betroffenen Kunden werden ab Mitte Oktober in mehreren Tranchen postalisch angeschrieben und um Zustimmung gebeten. Als Kunde der luxemburger Plattform mit fehlender Zustimmung haben Sie demnach erneut die Möglichkeit, postalisch ihre Zustimmung zu erteilen.
 

So stimmen Sie zu

Per Post
Senden Sie das unterschriebene Zustimmungsformular gerne im frankierten Rückumschlag per Post an

MorgenFund GmbH, Zweigniederlassung Luxemburg
Boîte Postale 71, L- 3201 Bettembourg

Wichtig:

  • Aufgrund der Beauftragung eines externen Dienstleisters können Zustimmungsformulare nicht verarbeitet und akzeptiert werden, die als Scan per E-Mail oder per Fax übersandt werden. Versenden Sie Ihr Zustimmungsformular bitte ausschließlich per Post.
  • Nutzen Sie den frankierten Rückumschlag bitte ausschließlich für das Zustimmungsformular. Weitere Dokumente und Hinweise (wie z.B. Kaufaufträge, Adressänderungen, etc.) können im Zusammenhang mit dieser Aktion nicht berücksichtigt und bearbeitet werden. Reichen Sie diese bitte separat bei MorgenFund ein.

Online
Sofern Sie Online-Kunde sind, steht Ihnen ein Link zu Ihrer persönlichen Online-Antwortstrecke im Erstschreiben aus Oktober/November 2022 zur Verfügung.
 

Musteranschreiben

Bitte stimmen Sie unseren aktuellen Vertragsbedingungen und Preisen zu

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit unserem Schreiben vom November 2022 haben wir Sie gemeinsam mit der DWS Investment S.A. darüber informiert, dass die DWS Investment S.A. die Depotführung auf uns, die MorgenFund GmbH, Zweigniederlassung Luxemburg übertragen hat. Mit diesem Schreiben haben wir Ihnen auch unsere neuen Vertragsunterlagen (insbesondere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Depots bei der MorgenFund GmbH, Zweigniederlassung Luxemburg und das Preis- und Leistungsverzeichnis für das MorgenFund Depot für Privatanleger in Luxemburg) sowie weitere Informationen (z.B. Datenschutzhinweise) übersendet und Sie um Zustimmung zu den neuen Vertragsunterlagen gebeten. Im Nachgang haben wir Ihnen mit einem zweiten Schreiben im November 2022 zudem weitere Informationen u.a. zur neuen Anschrift und dem SEPALastschriftmandat zukommen lassen.

Die vollständigen Vertragsunterlagen sowie weitere Informationsmaterialien können Sie jederzeit auch auf der MorgenFund Webseite unter: www.morgenfund.com/de/download-center im Abschnitt „MorgenFund Welcome Package Dokumente“ einsehen und herunterladen.

Gerne möchten wir Ihnen noch einmal den Grund unserer Bitte um Ihre Zustimmung zu unseren neuen Vertragsunterlagen erläutern.
Hintergrund ist ein Urteil des deutschen Bundesgerichtshofes (BGH) vom 27. April 2021 (Az. XI ZR 26/20). Der BGH hat entschieden, dass Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Preis- und Leistungsverzeichnisse von Banken einer Zustimmung von Ihnen als Kunden bedürfen. Im Interesse der Rechtssicherheit für Sie als Depotinhaber und uns als Ihr depotführendes Institut ist daher Ihre Zustimmung unerlässlich.

Aus diesem Grunde möchten wir Sie heute noch einmal um Ihre noch ausstehende Zustimmung zu den nachfolgend aufgeführten Vertragsunterlagen bitten:

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen für Depots bei der MorgenFund GmbH, Zweigniederlassung Luxemburg
  • Besondere Bedingungen für die Online-Depotführung und für die Nutzung der elektronischen Postbox (sofern vereinbart),
  • sowie dem Preis- und Leistungsverzeichnis für das MorgenFund Depot für Privatanleger in Luxemburg
     

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Ihr Team von FondsSuperMarkt