Um die Vorgaben zur Geldwäscheprävention konsequent einzuhalten, muss in bestimmten Fällen die Herkunft der Anlagegelder gegenüber der depotführenden Stelle MorgenFund nachgewiesen werden. Dieser Nachweis erfolgt durch eine korrekte und vollständige Dokumentation mittels des Serviceblatts sowie durch einen geeigneten Nachweis der Mittelherkunft.
Privatkunden
Über FondsSuperMarkt kaufen Sie Fonds mit 100% Rabatt auf den Ausgabeaufschlag in Ihr MorgenFund-Depot. Ab einer Einmalanlage von 100.000 Euro gelten besondere Nachweispflichten bei MorgenFund. Dies gilt ebenfalls, wenn mehrere Anlagen innerhalb von 12 Monaten zusammen 100.000 Euro oder mehr erreichen.
In diesen Fällen ist erforderlich:
- Prüfung der Herkunft der Geldmittel und Vermögenswerte
- Vollständige und nachvollziehbare Dokumentation mittels Formular
- Einreichung eines geeigneten Nachweises. Dies ist z. B.:
- Gehaltsnachweise
- Kontoauszüge
- Verkaufsverträge
- Erbschaftsdokumente
- Bestätigung des Steuerberaters
Firmenkunden
Auch Firmenkunden profitieren mit FondsSuperMarkt vom Rabatt auf den Ausgabeaufschlag beim Fondskauf über MorgenFund. Bei Firmenkunden muss die Mittelherkunft unabhängig von der Investitionshöhe vollständig, nachvollziehbar und belegbar sein.
In diesen Fällen ist erforderlich:
- Prüfung der Herkunft der Geldmittel und Vermögenswerte
- Vollständige und nachvollziehbare Dokumentation mittels Formular
- Einreichung eines geeigneten Nachweises. Dies ist z. B.:
- Testierter Jahresabschluss
- Aktueller Steuerbescheid
Formular zum Nachweis der Mittelherkunft
Die aktuellen Formulare „Erklärung zur Herkunft der Geldmittel und Vermögenswerte” erhalten Sie auf Nachfrage bei FondsSuperMarkt. Nutzen Sie die Gelegenheit auch und wechseln Sie den Vermittler für Ihr MorgenFund-Depot, um künftig von den Sonderkonditionen zu profitieren!
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