MorgenFund passt den hausinternen Umgang mit nicht handelbaren Fondsanteilen und Bruchstücken an.
Künftig verbleiben nicht handelbare Fondsanteile und Fondsbruchstücke im Depot. Eine Ausbuchung, ein Spitzenausgleich über technische Eigenbestände oder eine Annahme durch MorgenFund erfolgt nicht – auch nicht bei ausdrücklichem Verzicht des Kunden auf eine Auszahlung.
Diese Regelung betrifft alle Kundengruppen, inklusive:
- Erb- und Nachlassfälle
- Depotkündigungen und Überträge
- reguläre Depotführung mit illiquiden Fonds
Typische Beispiele solcher Fondspositionen
- Fonds mit Handelsaussetzung aufgrund internationaler Sanktionen (z. B. Russland-Fonds)
- In Liquidation befindliche offene Immobilienfonds
- Fonds ohne Rücknahmepreis oder Marktplatz
Auswirkungen für MorgenFund-Kunden
- Das Depot kann nicht geschlossen werden, solange nicht handelbare Fondsanteile darin verbleiben
- Diese Fondsanteile verbleiben im Depot, das weiterhin aktiv bleibt
- Für diese Positionen fallen keine Gebühren an
- Sie tragen selbst die Verantwortung, die Wiederhandelbarkeit zu prüfen und bei Bedarf den Verkauf zu beauftragen
- Steuerbescheinigungen und jährliche Depotaufstellungen werden weiterhin bereitgestellt