MorgenFund - Zusätzliche Entgelte für Postversand und Zweitschriften ab 01.12.2022

Zusätzliche Entgelte bei MorgenFundSehr geehrte Kunden und Interessenten der MorgenFund (ehemals DWS),

ab 01.12.2022 (Datum des Übergangs der DWS-Depots zu MorgenFund) gilt für Neukunden und Bestandskunden, die ihre Zustimmung bereits erteilt haben, das Preis- und Leistungsverzeichnis von MorgenFund. Die neue Fondsplattform MorgenFund hat die meisten Preise und Konditionen aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis der DWS Frankfurt (Stand: 07/2022) übernommen, wie z.B. das Depotführungsentgelt. Im Gegensatz zu diesem bisher gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis der DWS werden zusätzliche Entgelte beim Postversand und der Erstellung von Zweitschriften (Mitteilungen, Abrechnungen, Depotauszügen) fällig. Dabei wir das Entgelt pro Dokument berechnet.

Muss künftig jeder Kunde Portokosten zahlen?
Nein, für wen diese neuen Kostenpunkte gelten, erfahren Sie im Folgenden.
 

Portokosten

Die Portokosten sind bei den „Offline-Kunden“ in den Depotvarianten Classic und Plus bereits mit der höheren Depotgebühr abgegolten. Somit fällt Porto (derzeit 1,90 €) nur dann an/wird zusätzlich belastet, wenn der Online-Kunde mit den Depotmodellen Classic online und Plus Online einen Postversand konkret beauftragt.
 

Zweitschrift/Duplikat

Weiterhin erfolgt eine zusätzliche Bepreisung (derzeit 10 €), wenn ein Duplikat benötigt wird, weil der Kunde seine postalisch erhaltenen Unterlagen verlegt hat.
Beispiel: Zweitschrift des Depot-Jahresauszuges oder bspw. Der Jahressteuerbescheinigung.

Wenn eine Zweitschrift erstellt werden muss, wird dies bepreist gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis. Hier ist der Online-Kunde im Vorteil, denn dieser benötigt in der Regel keine Zweitschrift des Instituts, da er seine Dokumente jederzeit selbst bequem aus seiner Online-Postbox entnehmen kann.
 

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Ihr Team von FondsSuperMarkt