Nachhaltige Finanzwirtschaft: Wie schützen die gesetzlichen Bestimmungen Sparer?

Carmignac "Flash Note" vom 21.09.2022

Nach der Finanzkrise von 2008 hat die Europäische Union ihre Vorschriften in Bezug auf Finanzanlagen verstärkt, um die Transparenz von Anlagen für Privatkunden zu erhöhen. Seither wurde der aufsichtsrechtliche Rahmen mit dem Ziel erweitert, die Interessen von Sparern insbesondere im Hinblick auf nachhaltige Anlagen zu schützen.

Der Insolvenzantrag der US-amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers vor 14 Jahren löste eine schwere Finanzkrise aus. Der Niedergang der Bank hat dabei nicht nur mehrere Akteure des Finanzsektors sowie Industrieunternehmen und zahlreiche Sparer in Bedrängnis gebracht, sondern auch die zunehmende Komplexität und Intransparenz von Finanzinstrumenten verdeutlicht.

Zum Schutz der Interessen von Privatanlegern leitete die Europäische Union (EU) daraufhin eine umfassende aufsichtsrechtliche Wende ein. Das Ziel dabei lautet, die Transparenz von in den 27 Mitgliedstaaten angebotenen Finanzanlagen zu verbessern und Sparer so mithilfe von Lösungen, die tatsächlich ihren Wünschen entsprechen, besser zu schützen. Denn obwohl es bereits zahlreiche Anlagelösungen gibt, bedeutet dies nicht automatisch, dass das investierte Vermögen auch für die beworbenen Zwecke und gemäß den Präferenzen der Anleger eingesetzt wird.

Bessere Informationen

Transparente Informationen sind für den Anlegerschutz von entscheidender Bedeutung. 2014 verabschiedete die Europäische Kommission eine Richtlinie bezüglich der Märkte für Finanzinstrumente (MIFID II), die mehrere Maßnahmen in diesem Sinne beinhaltet und 2018 in Kraft trat.

Wenn Banken, Verwaltungsgesellschaften, Investmentunternehmen und Finanzanlageberater Dienstleistungen erbringen, müssen sie ihren Kunden mittlerweile detaillierte Informationen über die angebotenen Produkte bereitstellen. So sind etwa bei Aktien, Anleihen, Anteilen von Investmentfonds oder einer SICAV (Investmentgesellschaft mit variablem Kapital) Merkmale unter anderem in Bezug auf das Risikoniveau, den Anlagezeitraum oder den Zielmarkt zu nennen.

Darüber hinaus werden Kunden über die Höhe oder Berechnungsmethode von etwaigen Ausgleichszahlungen und Gebühren informiert, die an Dritte oder von Dritten gezahlt werden. Diese Informationen sind in den wesentliche Anlegerinformationen (KIID) enthalten, die den Kunden ausgehändigt werden.

Bessere Kundenkenntnis

Dass die Anbieter ihre Kunden kennen, ist für den Anlegerschutz ebenfalls von großer Bedeutung. Denn Anbieter von Finanzprodukten müssen Produkte vorschlagen, die dem Anlegerprofil ihrer Kunden entsprechen.

Um ein Anlegerprofil zu erstellen, füllen Kunden bei der Aufnahme der Geschäftsbeziehung mit einem Berater einen Fragebogen zur Ermittlung der Angemessenheit von Anlagen aus, mit dem ihr Wissen in Finanzangelegenheiten, ihre Risikobereitschaft, ihre finanzielle Situation und ihre Anlageziele ermittelt werden. Seit August 2022 geht der Fragebogen auch auf die Wünsche der Kunden im Bereich nachhaltige Anlagen ein.

Mithilfe des Fragebogens kann das Anlegerprofil des Kunden erstellt werden und es lassen sich Bedingungen für die Art der angebotenen Produkte oder Dienstleistungen festlegen. Die Beratung kann an das Anlegerprofil angepasst werden und entspricht somit dem Wissen und der Erfahrung des Kunden in Anlagefragen sowie seiner finanziellen Situation und seinen Zielen.

Aktionsplan für eine nachhaltige Finanzwirtschaft

Unter einer nachhaltigen Finanzwirtschaft versteht man alle Anlagetätigkeiten, die mittel- bis langfristig der Gemeinschaft dienen. Sie gehört heute zu den wichtigsten Zielen der Europäischen Union und soll mit einem umfassenden Aktionsplan gefördert werden. Da der öffentliche Sektor die Energiewende jedoch nicht allein finanzieren kann, versucht die EU, privates Kapital in nachhaltige Investments umzuleiten.

Auch hier spielen die Informationen über die Nachhaltigkeit von Finanzanlagen eine Rolle.
Die am 10. März 2021 in Kraft getretene Offenlegungsverordnung (Sustainable Finance Disclosure Regulation, SFDR) verpflichtet Vermögensverwalter und Anlageberater dazu, Angaben über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken zu machen. Darüber hinaus müssen sie die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ihrer Investments nennen. So sollen Anleger verschiedene Produkte miteinander vergleichen und das Produkt wählen können, das ihren individuellen Zielen am besten gerecht wird.

Gemäß der Verordnung müssen Vermögensverwaltungsgesellschaften wie Carmignac ihre Fonds abhängig von den verfolgten Zielen in drei Hauptkategorien einstufen:

  • Artikel-9-Fonds: Produkte, bei denen quantifizierbare nachhaltige Anlageziele im Zentrum des Anlageprozesses stehen;
  • Artikel-8-Fonds: Produkte, die ökologische und soziale Merkmale bewerben;
  • Artikel-6-Fonds: Produkte ohne Nachhaltigkeitsziel.

Mit der EU-Taxonomie wurde seither zusätzlich eine Umweltkomponente eingeführt, die ein EU-weit einheitliches Klassifizierungssystem vorschreibt, mit dem objektiv als „grün“ geltende Wirtschaftsaktivitäten ermittelt werden können.

Mit diesen neuen Richtlinien möchte die EU Sparern den Zugang zu verständlicheren und transparenteren Informationen erleichtern und ihnen so ein besseres Verständnis der angebotenen Lösungen ermöglichen. Die Vorschriften sorgen für eine größere Vergleichbarkeit von verschiedenen Finanzprodukten und helfen den Verbrauchern damit, ihre Ersparnisse gemäß ihren individuellen Zielen anzulegen.

Welchen Ansatz verfolgt Carmignac?

Um den Fragestellungen rund um nachhaltige Investments und den damit einhergehenden Transparenzanforderungen gerecht zu werden, bewerten wir die negativen Auswirkungen unserer Anlagen anhand der drei ESG-Säulen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Darüber hinaus verfügen wir über eine Fondspalette, mit der unsere Kunden unter Wahrung ihrer Anlageziele konkret Einfluss nehmen können.

90% unseres verwalteten Vermögens bestehen aus Anlagen, die umweltbezogene und soziale Merkmale berücksichtigen oder ein nachhaltiges Anlageziel verfolgen. Zudem wurden 13 unserer 32 Fonds mit mindestens einem anerkannten Label für sozial verantwortungsvolles Investment (SRI) ausgezeichnet (französisches SRI-Label bzw. belgisches Towards-Sustainability-Label).
 

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Rechtliche Hinweise

Dieses Dokument wird von Carmignac Gestion S.A., einer von der französischen Finanzaufsichtsbehörde (Autorité des Marchés Financiers, AMF) in Frankreich zugelassenen Portfolioverwaltungsgesellschaft, und ihrer luxemburgischen Tochtergesellschaft Carmignac Gestion Luxembourg, S.A., einer von der luxemburgischen Finanzaufsichtsbehörde (Commission de Surveillance du Secteur Financier, CSSF) gemäß Kapitel 15 des luxemburgischen Gesetzes vom 17. Dezember 2010 zugelassenen Investmentfondsverwaltungsgesellschaft, veröffentlicht. „Carmignac“ ist eine eingetragene Marke. „Risk Managers“ ist ein mit der Marke Carmignac verbundener Slogan. Dieses Dokument stellt keine Beratung für eine Anlage in oder Arbitrage von Wertpapieren oder andere Dienstleistungen oder Produkte im Zusammenhang mit der Verwaltung oder Anlagen dar. Die in diesem Dokument enthaltenen Informationen und Einschätzungen berücksichtigen nicht die individuellen Umstände von Anlegern und dürfen unter keinen Umständen als Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung angesehen werden. Die in diesem Dokument enthaltenen Informationen können unvollständig sein und ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Das vorliegende Dokument darf ohne vorherige Genehmigung weder ganz noch in Teilen vervielfältigt werden.