PRIMA – Global Challenges: Der perfekte Nachhaltigkeits-Fonds

Prima News Sonderausgabe vom 04.08.2022 - Artikel 9-Zulassung

Der PRIMA – Global Challenges (LU0254565053) wurde zum 01.08.2022 als nachhaltiges Finanzprodukt gemäß Artikel 9 der EU-Offenlegungsverordnung (EU 2019/2088) zugelassen. Der Fonds eignet sich damit ideal für Anleger mit langfristigem Anlagehorizont, die ihr Geld verantwortlich investieren wollen.

Dreifacher Nachhaltigkeitsansatz, 100% Transparenz

Unternehmen, die es ins Fondsportfolio schaffen wollen, müssen einen wegweisenden Beitrag zu einer wirtschaftlichen Entwicklung im Sinne der Nachhaltigen Entwicklungsziele der Vereinten Nationen leisten. Im Fonds werden diese sieben großen Handlungsfeldern – „Global Challenges“ – zugeordnet:

  • Klimawandel
  • Trinkwasser
  • Waldwirtschaft
  • Artenvielfalt
  • Bevölkerungsentwicklung
  • Armut
  • Verantwortliche Unternehmensführung

Abgesehen von dem positiven Impact seines Geschäftsmodells, muss jedes Unternehmen hohe ökologische, soziale und geschäftsethische Standards erfüllen. Darüber hinaus darf es nicht unter eines der ausgeschlossenen Geschäftsfelder fallen. PRIMA veröffentlicht sämtliche Unternehmen in einem Factbook und benennt ihren jeweiligen Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung, ihre Stärken und ihr Verbesserungspotenzial. Auch die aktuellen Ausschlusskriterien sowie der CO2-Fußabdruck werden regelmäßig ermittelt und bereitgestellt. Taxonomie-Daten zur Erfüllung der EU-Umweltziele sollen angeboten werden, sobald belastbare Angaben zur Verfügung stehen.

Überzeugende Ergebnisse seit 2013

Das Fondsportfolio enthält rund 50 Aktien aus zahlreichen Branchen. Atomkraft und Erdgas bleiben ausgeschlossen (Erdgasproduzenten ab einem Umsatzanteil von 5%). Alle Unternehmen stammen aus den Industrieländern Westeuropas, Nordamerikas oder Japan.

Portfolioberater des PRIMA – Global Challenges ist ACATIS, eine der renommiertesten unabhängigen Vermögensverwaltungsgesellschaften in Deutschland. Das Team um Dr. Hendrik Leber und Johannes Hesche erwirtschaftete seit Einführung der aktuellen Anlagestrategie am 31.10.2013 eine Wertsteigerung in Höhe von 117,3% oder durchschnittlich 9,3% pro Jahr (Stand: 31.07.2022).

Ein Baum für jeden Anleger

PRIMA – Global Challenges, 2019 mit dem €uro Fund Award ausgezeichnet, führt seit seiner Einführung 2015 das begehrte FNG-Siegel des Forums Nachhaltige Geldanlage. In den Nachhaltigkeitsratings von Morningstar und MSCI erhält der Fonds seit Jahren die höchste Bewertung.

Doch nicht nur das Produkt, auch die PRIMA Fonds Service GmbH als Fondsinitiator, setzt sich für eine lebenswerte Zukunft ein. Für jeden namentlich bekannten Anleger pflanzt PRIMA einen Baum im Bergischen Land. Anleger erhalten auf Wunsch eine persönliche Urkunde.


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Rechtliche Hinweise

Die in diesem Dokument enthaltenen Informationen werden ausschließlich zu Informationszwecken zur Verfügung gestellt und stellen weder ein Angebot zum Kauf oder Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder Verkauf des dargestellten Produkts dar. Allein verbindliche Grundlage für den Erwerb von Investmentanteilen sind der jeweils gültige Verkaufsprospekt und die Wesentlichen Anlegerinformationen, die auch ausführliche Informationen zu den Chancen und Risiken enthalten, ergänzt durch den letzten Jahres- und Halbjahresbericht des Fonds. Diese Unterlagen können kostenlos in deutscher Sprache bei der PRIMA Fonds Service GmbH, Engelplatz 59-61, 63897 Miltenberg, Tel. +49 (0)9371 94867 240, info@primafonds. com, angefordert sowie unter www.primafonds.com heruntergeladen werden. Die Dokumente können ebenfalls kostenlos in deutscher Sprache bei der IPConcept (Luxemburg) S.A., 4, rue Thomas Edison, L-1445 Strassen, Luxembourg bezogen und unter www.ipconcept.com heruntergeladen werden. Weitere Informationen zu Anlegerrechten sind in deutscher Sprache auf der Homepage der Verwaltungsgesellschaft einsehbar (https://www.ipconcept.com/ipc/de/anlegerinformation.html). Das Angebot der hier genannten Investmentanteile ist in vielen Ländern unzulässig, sofern nicht von der Verwaltungsgesellschaft des Sondervermögens eine Anzeige bei den örtlichen Aufsichtsbehörden eingereicht bzw. eine Erlaubnis von den örtlichen Aufsichtsbehörden erlangt wurde. Die Verwaltungsgesellschaft kann gemäß Artikel 93a der Richtlinie 2009/65/EG beschließen, die Vorkehrungen, die sie für den Vertrieb des Fonds getroffen hat, aufzuheben. Die vorliegenden Ausführungen gehen von unserer Beurteilung der gegenwärtigen Rechts- und Steuerlage aus und stellen keine Anlageberatung dar. Vor dem Kauf sollte eine ausführliche und an der individuellen Kundensituation ausgerichtete Beratung durch Steuer-, Rechts- und/oder Anlageberater erfolgen. Die vorliegenden Informationen beruhen auf sorgfältig ausgewählten Quellen, jedoch kann ihre Richtigkeit, Vollständigkeit oder Genauigkeit nicht garantiert werden. Es besteht keine Verpflichtung, Angaben und Einschätzungen, die sich ex post als falsch oder überholt herausstellen, zu korrigieren. Alle gemachten Angaben zur Wertentwicklung von Fonds folgen, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, der BVI-Methode und berücksichtigen alle laufenden Fondskosten ohne den Ausgabeaufschlag. Kosten, die auf Anlegerebene anfallen können (z. B. Depotkosten), werden nicht berücksichtigt. Wertentwicklungen der Vergangenheit, simuliert oder tatsächlich realisiert, sind kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung. Anlagen in Fonds sind sowohl mit Chancen als auch mit Risiken verbunden. Der Marktwert einer Anlage kann sowohl steigen als auch fallen.