Der Deutsche Bundestag hat am Freitag, den 05. Dezember 2025, das sogenannte Rentenpaket 2025 beschlossen. Dieses Gesetzespaket enthält wesentliche rentenpolitische Maßnahmen aus dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung und wurde mit einer „Kanzlermehrheit“ verabschiedet.
Inhalte des Rentenpakets 2025
Haltelinie beim Rentenniveau
Das Rentenniveau wird bis 2031 bei mindestens 48 Prozent des Durchschnittseinkommens festgeschrieben, sodass künftige Renten im Verhältnis zu den Löhnen nicht weiter absinken dürfen.
Aussetzung des Nachhaltigkeitsfaktors
Der Nachhaltigkeitsfaktor, der dafür sorgen soll, dass die Renten langsamer steigen, wenn immer weniger Beitragszahler immer mehr Rentner finanzieren müssen, bleibt bis 2031 außer Kraft gesetzt.
Erweiterung der Mütterrente
Kindererziehungszeiten werden vollständig gleichgestellt, indem für vor 1992 geborene Kinder weitere sechs Monate angerechnet werden (insgesamt drei Jahre pro Kind).
Einführung der Aktivrente
Mit der Aktivrente, bei der Bürger im Rentenalter bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei dazuverdienen können, sollen Anreize geschaffen werden, länger zu arbeiten. Das soll nicht nur die finanzielle Lage von Rentnern verbessern, sondern auch dem Fachkräftemangel entgegengewirken.
Stärkung der betrieblichen Altersversorgung
Die betriebliche Altersversorgung wird durch erleichterte Förderung und attraktivere Rahmenbedingungen ausgebaut, damit mehr Beschäftigte über den Arbeitgeber zusätzlich fürs Alter vorsorgen.
Beurteilung des beschlossenen Rentenpakets
Wann das beschlossene Paket in Kraft tritt, ist noch nicht bekannt. Die beschlossenen Punkte lösen jedoch nicht die Rentenproblematik in Deutschland. Sie stabilisieren kurzfristig das Rentenniveau und geben der Politik Zeit, verschärfen aber langfristig die Finanzierungsprobleme, weil sie zusätzliche Leistungen versprechen, ohne das System demografiefester zu machen. Wichtige deutsche Institutionen, Verbände und Anbieter fordern daher weitere Schritte in der Rentenreform.
Wie der deutsche Fondsverband BVI mitteilt, hat das Bundesfinanzministerium am Freitag auch den Entwurf zur Reform der privaten Altersvorsorge mit dem Altersvorsorgedepot vorgelegt. Das Altersvorsorgedepot fand in der letzten Legislaturperiode (Ampel-Koalition) große Zustimmung in Politik, bei Fachleuten und in der Öffentlichkeit. Die geforderten weiteren Schritte wie das Altersvorsorgedepot und die geplante Frühstartrente sollen in einem ein Gesetzgebungsverfahren im Jahr 2026 behandelt werden.
Umsetzung des Altersvorsorgedepots
Mit dem Altersvorsorgedepot können rund 50 Millionen Menschen zwischen 18 und 66 Jahren aus einer Vielzahl an Anlageprodukten wählen und für das Alter vorsorgen. Statt der ausgedienten Riester-Verträge soll ein klassisches Wertpapierdepot (z.B. mit Fonds) für den langfristigen Vermögensaufbau genutzt werden. Die Umwandlung von bestehenden Riester-Verträgen ist ebenfalls vorgesehen. Mit dem Altersvorsorgedepot ließen sich verschiedenste Vorsorgestrategien umsetzen, zum Beispiel:
- Langfristige Sparpläne
- Breite Streuung über verschiedene Anlageklassen
- Kombination unterschiedlicher Fondsstrategien
Auch die DWS, Vermögensverwalter der Deutschen Bank und einer der größten Asset‑Manager in Deutschland und Europa, begrüßt den Referentenentwurf und spricht sich für eine baldige Umsetzung aus (wir berichteten). Die geplante Einführung eines neuen, zeitgemäßen Altersvorsorgedepots ist nach Ansicht der DWS ein entscheidender Schritt hin zu einer zukunftsfähigen und leistungsstarken Altersvorsorge in Deutschland.