Zusammenschluss von comdirect und Commerzbank AG

Sehr geehrte comdirect-Kunden,

der Zusammenschluss von comdirect und Commerzbank ist erfolgt. Aus der comdirect bank AG wird „comdirect – eine Marke der Commerzbank AG“.

Was bedeutet die Verschmelzung rechtlich für Sie?

Zunächst hat die Verschmelzung kaum Auswirkungen für Sie. Karten, IBAN, Depots und Konditionen bleiben für Sie derzeit unverändert, ebenso alle bisherigen Kontaktmöglichkeiten.

Die Commerzbank AG ist Rechtsnachfolgerin aller Verträge der comdirect bank AG, also auch des mit Ihnen geschlossenen Vertrages.

Daneben kommt es zu folgenden Änderungen für Sie:

  1. Erteilte Freistellungsaufträge / Nichtveranlagungsbescheinigungen

    Erteilte Freistellungsaufträge bleiben weiterhin berücksichtigt.
    Sollten jedoch sowohl bei der comdirect bank AG, als auch bei der Commerzbank AG Freistellungsaufträge erteilt worden sein, die in Summe den gesetzlich vorgeschriebenen Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801 Euro / 1.602 Euro übersteigen, so erhalten Sie hierzu ein separates Schreiben.
     
  2. Jahressteuerbescheinigungen

    Eine Berücksichtigung der Kapitalerträge ist in Ihrer Einkommensteuererklärung vorzunehmen.
    Sofern Sie sowohl Kunde von comdirect als auch der Commerzbank AG sind und zwei Jahressteuerbescheinigungen erhalten, stellen Sie bitte sicher, dass für Steuererklärungszwecke die Werte der beiden Jahressteuerbescheinigungen in einer Summe zusammengefasst werden.
     
  3. Lastschrifteinzug Ihres Wertpapiersparplans

    Die von Ihnen erteilten SEPA-Lastschriftmandate bleiben wie bisher bestehen, sodass Ihr Sparplan weiterhin abgebucht werden kann.
    Ihr Gläubiger ist mit Inkrafttreten der Verschmelzung künftig die Commerzbank AG.

Wichtig für Kunden von FondsSuperMarkt: Sie profitieren weiterhin von unseren günstigen Konditionen!

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Haben Sie noch Fragen? Kommen Sie gerne auf uns zu - entweder per E-Mail oder unter 09371 - 94 867 256.
 

Ihr Team von FondsSuperMarkt