AAB - Einführung eines Verwahrentgelts für Kontoguthaben >100.000 €

Sehr geehrte Kunden und Interessenten,

als Folge der Zinspolitik der Europäischen Zentralbank zahlt auch AAB bereits seit geraumer Zeit Negativzinsen für Einlagen bei der Deutschen Bundesbank (derzeit –0,5 % p. a.).
Um die Auswirkungen für die Kunden möglichst gering zu halten, hat sich die AAB entschieden, Kontoguthaben bis 100.000 Euro weiterhin kostenfrei zu verwahren. Für Guthaben, die diesen Betrag übersteigen, wird ab dem 1. August 2020 ein Verwahrentgelt eingeführt.

FAQ zum Verwahrentgelt

Für welche Konten wird ein Verwahrentgelt erhoben?
Betroffen sind alle Konten (Augsburger Girokonto Komfort, Service-Konto, Tagesgeldkonto).

Sind auch Depots betroffen?
Nein, der Depotbestand bleibt hiervon unberührt.

Wie hoch ist die Freibetragsgrenze?
Die Freibetragsgrenze beträgt 100.000 Euro je Konto.

Wie hoch ist das Verwahrentgelt?
Das Verwahrentgelt beträgt 0,5 % p. a. auf den die 100.000 Euro übersteigenden Betrag.

Wie wird das Verwahrentgelt ermittelt und abgerechnet?
Die Zahlung des Verwahrentgelts erfolgt durch Belastung des Kontos, für das das Verwahrentgelt anfällt. Die Abrechnung und Zahlung erfolgt in der Regel im Rahmen des Rechnungsabschlusses für das betroffene Produkt. Die Bestimmung des Guthabens erfolgt auf Grundlage des täglich ermittelten Tagesendsaldos. In den Tagesendsaldo gehen alle bis zum Ende des jeweiligen Tages entsprechend der Regelungen zur Wertstellung valutierten Kontobewegungen ein. Der Monat wird hierbei zu 30 Tagen und das Jahr zu 360 Tagen gerechnet.

Wann treten die neuen Regelungen in Kraft?
Ab dem 01. August 2020


Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Ihr Team von FondsSuperMarkt