DAB BNP Paribas - Bereichsübergreifender Steuerausgleich für 2023

DAB BNP ParibasLiebe Kunden der DAB BNP Paribas,

gerne weisen wir Sie auch dieses Jahr darauf hin, dass es zwischen dem 12.02.2024 und dem 19.02.2024 eventuell zu Steuerbuchungen in Ihrem Depot oder Konto bei der DAB kommt.

Zum Hintergrund: Aufgrund gesetzlicher Anforderungen muss die DAB BNP Paribas für alle Kunden, die im Jahr 2023 Geschäftsverbindungen zu mehreren Geschäftsbereichen der BNP Paribas Deutschland S.A. (z.B. Consorsbank, DAB BNP Paribas) unterhielten, im Jahr 2024 für das Steuerjahr 2023 wieder eine bereichsübergreifende, konsolidierte Jahressteuerbescheinigung erstellen. Das betrifft u.a. auch Kunden, die aufgrund von Derivategeschäften Marginkonten bei der Consorsbank führen.

Damit eine konsolidierte Steuerbescheinigung erstellt werden kann, wird im Februar 2024 wieder der bereichsübergreifende Steuerausgleich für das Jahr 2023 erforderlich. Das heißt, dass alle Geschäfte aller relevanten Geschäftsbereiche in 2023 so betrachtet werden müssen, als wären sie in nur einem Geschäftsbereich durchgeführt worden.

Die Konsolidierung der Steuerdaten löst ggf. Steuerkorrekturbuchungen und Bereinigungen der Freistellungsinstrumente und Verlustverrechnungstöpfe aus.

Bitte beachten Sie, dass FondsSuperMarkt aus Datenschutzgründen Ihre Steuerbuchungen nur dann einsehen und Ihnen Auskunft erteilen kann, wenn FondsSuperMarkt als Vermittler in Ihrem DAB-Depot hinterlegt ist.

Mehr erfahren


Häufige Fragen & Antworten zum Steuerausgleich der DAB BNP Paribas

Wer ist betroffen?

  • Kunden, die in mehreren Geschäftsbereichen der BNP Paribas Deutschland (z.B. Consorsbank und DAB BNP Paribas) ein Konto/Depot führen, welche im jeweiligen Steuerjahr mindestens an einem Tag geöffnet waren.
  • Kunden der DAB, die Derivategeschäfte tätigen, da diese Konten bei der Consorsbank führen.

Wann findet der Steuerausgleich statt?

  • Für das vorangegangene Steuerjahr findet der Ausgleich Mitte Februar des Folgejahres statt - für das Steuerjahr 2023 zwischen dem 12.02.2024 und dem 19.02.2024.
  • In der Woche vor dem Steuerausgleich bucht die DAB-Bank wir bei den betroffenen Kunden der DAB die auf das nächste Jahr übertragenen Verlust-Töpfe wieder zurück ins Jahr 2023.

Wie wirkt sich der Steuerausgleich auf die betroffenen Kunden aus?

In der Woche vor dem Steuerausgleich werden bei der DAB die auf das nächste Jahr regulär übertragenen Verlustverrechnungstöpfe wieder zurück ins jeweilige Steuerjahr (31.12.) gebucht. Dies ist erforderlich, um den Steuerausgleich durchzuführen.

Die Rückbuchung der VVT hat folgende Auswirkung für den Anleger:

  • Den betroffenen Kunden stehen nach der Rückübertragung die aus dem Vorjahr übertragenen Verlustverrechnungstöpfe nicht mehr zur Verrechnung mit im aktuellen Jahr anfallenden Geschäften zur Verfügung. Nur die Verlustverrechnungstöpfe, die im aktuellen Jahr neu aufgebaut werden, werden nicht ins Vorjahr übertragen und stehen zur Verfügung.
  • Wenn Sie die aus dem Vorjahr übernommenen Verlustverrechnungstöpfe bereits durch Geschäfte (teilweise) verbraucht haben, werden diese Geschäfte nachbesteuert, denn der Verlust steht für eine Verrechnung nach der Rückübertragung im aktuellen Jahr nicht mehr zur Verfügung.
  • Diese Steuernachbelastung kann durch eine Optimierungsbuchung oder im Rahmen einer Transaktion stattfinden. Die Vorgänge sind entweder auf einer Wertpapierberechnung oder auf dem Steueroptimierungsbeleg zu finden.

Nachdem der jährliche Steuerausgleich durchgeführt wurde, werden ggf. Verlustverrechnungstöpfe bei der DAB wieder eingebucht und stehen dann wieder zur Verfügung.

Der jährliche Steuerausgleich hat folgende Auswirkung für den Anleger:

  • Wenn die Verlustverrechnungstöpfe nach dem jährlichen Steuerausgleich wieder zur DAB BNP Paribas zurückgebucht werden, kann das in einigen Fällen erneut Steueroptimierungsbuchungen bei der DAB auslösen.
  • Es kann jedoch auch sein, dass das jeweilige Topfguthaben beim jährlichen Steuerausgleich verbraucht wurde.

Wie kann man diese Vorgänge nachvollziehen?

  • Zu jeder Steueroptimierungsbuchung bei der DAB BNP Paribas finden Sie entweder einen Hinweis auf einer Wertpapierabrechnung oder auf einem Steueroptimierungsbeleg
  • Die Zusammenfassung der steuerlichen Vorgänge eines Steuerjahres finden Sie auf der konsolidierten Jahressteuerbescheinigung
     

Sie haben noch kein DAB-Depot? Oder Sie haben bereits ein Depot bei der DAB über einen anderen Vermittler?

Eröffnen Sie jetzt Ihr Depot bei der DAB BNP Paribas über FondsSuperMarkt oder wechseln Sie kostenlos den Vermittler und sichern Sie sich bei Fondskauf dauerhaft 100% Rabatt auf den Ausgabeaufschlag!

Mehr erfahren

Haben Sie weitere Fragen? Kommen Sie gerne auf uns zu - entweder per E-Mail oder telefonisch unter 09371 - 94 867 256.

Ihr Team von FondsSuperMarkt