DAB BNP Paribas - Bereichsübergreifender Steuerausgleich für 2025

DAB BNP Paribas

Kunden, die Konten in mehreren Geschäftsbereichen der BNP Paribas Deutschland (z.B. Consorsbank und DAB BNP Paribas) unterhalten, werden noch in unterschiedlichen Steuersystemen geführt. Für alle Kunden, die im Jahr 2025 Geschäftsverbindungen zu mehreren Geschäftsbereichen der BNP Paribas Deutschland S.A. unterhielten, wird die Bank im Jahr 2026 für das Steuerjahr 2025 eine bereichsübergreifende, konsolidierte Jahressteuerbescheinigung erstellen.

Wichtiger Hinweis: Damit diese konsolidierte Steuerbescheinigung erstellt werden kann, wird Anfang Februar 2026 ein bereichsübergreifender Steuerausgleich für das Jahr 2025 erforderlich. Das bedeutet, dass alle Geschäfte aller relevanten Geschäftsbereiche in 2025 so betrachtet werden, als wären sie in nur einem Geschäftsbereich durchgeführt worden. Die Konsolidierung der Steuerdaten löst ggf. Steuerkorrekturbuchungen und Bereinigungen der Freistellungsinstrumente und Verlustverrechnungstöpfe aus.

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Häufige Fragen zum Steuerausgleich der DAB BNP Paribas

Wer ist betroffen?

  • Kunden, die in mehreren Geschäftsbereichen der BNP Paribas Deutschland (z.B. Consorsbank und DAB BNP Paribas) ein Konto/Depot führen, welche im jeweiligen Steuerjahr mindestens an einem Tag geöffnet waren.
  • Kunden der DAB, die Derivategeschäfte tätigen, da diese Konten bei der Consorsbank führen.

Wann findet der Steuerausgleich statt?

  • Für das vorangegangene Steuerjahr findet der Ausgleich Mitte Februar des Folgejahres statt.
  • In der Woche vor dem Steuerausgleich bucht die DAB-Bank wir bei den betroffenen Kunden der DAB die auf das nächste Jahr übertragenen Verlust-Töpfe wieder zurück ins Jahr 2025.

Wie wirkt sich der Steuerausgleich auf die betroffenen Kunden aus?

In der Woche vor dem Steuerausgleich werden bei der DAB die auf das nächste Jahr regulär übertragenen Verlustverrechnungstöpfe wieder zurück ins jeweilige Steuerjahr (31.12.) gebucht. Dies ist erforderlich, um den Steuerausgleich durchzuführen.

Die Rückbuchung der VVT hat folgende Auswirkung für den Anleger:

  • Den betroffenen Kunden stehen nach der Rückübertragung die aus dem Vorjahr übertragenen Verlustverrechnungstöpfe nicht mehr zur Verrechnung mit im aktuellen Jahr anfallenden Geschäften zur Verfügung. Nur die Verlustverrechnungstöpfe, die im aktuellen Jahr neu aufgebaut werden, werden nicht ins Vorjahr übertragen und stehen zur Verfügung.
  • Wenn Sie die aus dem Vorjahr übernommenen Verlustverrechnungstöpfe bereits durch Geschäfte (teilweise) verbraucht haben, werden diese Geschäfte nachbesteuert, denn der Verlust steht für eine Verrechnung nach der Rückübertragung im aktuellen Jahr nicht mehr zur Verfügung.
  • Diese Steuernachbelastung kann durch eine Optimierungsbuchung oder im Rahmen einer Transaktion stattfinden. Die Vorgänge sind entweder auf einer Wertpapierberechnung oder auf dem Steueroptimierungsbeleg zu finden.

Nachdem der jährliche Steuerausgleich durchgeführt wurde, werden ggf. Verlustverrechnungstöpfe bei der DAB wieder eingebucht und stehen dann wieder zur Verfügung.

Der jährliche Steuerausgleich hat folgende Auswirkung für den Anleger:

  • Wenn die Verlustverrechnungstöpfe nach dem jährlichen Steuerausgleich wieder zur DAB BNP Paribas zurückgebucht werden, kann das in einigen Fällen erneut Steueroptimierungsbuchungen bei der DAB auslösen.
  • Es kann jedoch auch sein, dass das jeweilige Topfguthaben beim jährlichen Steuerausgleich verbraucht wurde.

Wie kann man diese Vorgänge nachvollziehen?

  • Zu jeder Steueroptimierungsbuchung bei der DAB BNP Paribas finden Sie entweder einen Hinweis auf einer Wertpapierabrechnung oder auf einem Steueroptimierungsbeleg
  • Die Zusammenfassung der steuerlichen Vorgänge eines Steuerjahres finden Sie auf der konsolidierten Jahressteuerbescheinigung
     

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