DAB BNP Paribas - Einführung eines Verwahrentgelts für Geldeinlagen zum 01.01.2020

Die DAB BNP Paribas führt ein Verwahrentgelt (Negativzinsen) ein.

Das Wichtigste in Kürze:

  1. Ab 01.01.2020 wird die DAB für EUR-Einlagen ein Verwahrentgelt in Rechnung stellen, sofern eine Einlagenquote von 15 % überschritten wird.
  2. Die Einlagenquote wird auf Basis der unter einer Konto-Depot-Stammnummer geführten Konten und Wertpapierdepots des vorangegangenen Quartals ermittelt. D.h. es werden diejenigen Konten und Wertpapierdepots zusammengefasst, deren erste 7 Ziffern identisch sind. Die Einlagenquote berechnet sich aus dem Verhältnis der durchschnittlichen Kontosalden der in EUR geführten Konten zum Gesamtvermögen exkl. Währungskonten [Ø EUR Kontensalden / (Gesamtvermögen = Ø Depotwert + Ø EUR Kontensalden)].
    Beispiel: Kontosaldo 150,- EUR geteilt durch Gesamtvermögen 1.000,- EUR = 0,15 -> Einlagenquote 15%.
    Die Einlagenquote wird quartalsweise auf Basis des Mittels der Tagessalden ermittelt.
  3. Kurzfristig höhere Kontosalden (z.B. durch Verkäufe oder eingehende Zahlungen) können über den Berichtszeitraum ausgeglichen werden und führen daher nicht automatisch zu einer Belastung.
  4. Ebenso wird es für die Währungen CHF, DKK, JPY und SEK ein Verwahrentgelt geben.
  5. Das Verwahrentgelt wird für alle Kundengruppen eingeführt - auch für Privatkunden.
  6. Für neue Geldeingänge von extern („fresh money“) sowohl für Neukunden als auch für Bestandskunden wird das Verwahrentgelt für 3 Monate ab Buchungstag ausgesetzt. Zum Beispiel: Für einen externen Geldeingang am 15.01.2020 beginnt die Berechnung des Verwahrentgelts zum 15.04.2020. Umbuchungen innerhalb der DAB werden nicht als „fresh money“ gewertet.
  7. Die erste Belastung erfolgt im Juli 2020 für das erste und zweite Quartal 2020. Die Einlagenquote für die Berechnung des EUR-Verwahrentgelts für das erste und zweite Quartal 2020 wird von 15 % auf 20 % angehoben. Das bedeutet, dass für Q1 und Q2 2020 nur bei einer Einlagenquote ab 20 % pro Stammnummer 0,50 % p. a. auf die EUR-Guthabensalden berechnet werden und nur auf den die Einlagenquote von 20 % übersteigenden Betrag.

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