Mit Streichung von § 45a Abs. 5 EStG resultierend aus dem JStG 2024 sind Ersatzbescheinigungen zur Jahressteuerbescheinigung nicht mehr gesondert gekennzeichnet auszustellen. Daher wird seit dem 01.12.2025 das Wort „Ersatzbescheinigung“ nicht mehr auf dem Dokument angedruckt.
Für DAB-Kunden bedeutet dies eine Erleichterung, denn die DAB BNP Paribas benötigt für die Bestellung von Ersatzbescheinigungen ab sofort keinen schriftlichen Auftrag mit Verlusterklärung mehr von Ihnen. Sie können die Ersatzbescheinigung künftig einfach formlos per E-Mail oder telefonisch anfordern.
Ausnahme: Bitte haben Sie Verständnis, dass die Bank bei einer abweichenden Versandadresse oder unbekannten E-Mail-Adresse aus Sicherheitsgründen weiterhin eine Unterschrift zum Abgleich anfordern muss.
Beachten Sie, dass die Erstellung von Zweitschriften kostenpflichtig sein kann.