Eine Verlustbescheinigung wird nur auf Antrag ausgestellt. Beantragen Sie die Verlustbescheinigung für 2025 bis spätestens 15.12.2025. Eine rückwirkende Ausstellung für vergangene Jahre ist nicht möglich.
Verrechnung der Verluste bei einem anderen Institut
Wurde der Antrag fristgerecht eingereicht, werden die Verluste, die im Jahr 2025 bei der DAB BNP Paribas entstanden sind und nicht verrechnet worden sind, in der Jahressteuerbescheinigung aufgeführt und nicht ins Folgejahr 2026 übertragen. Diese Verluste können Sie bei Bedarf in ihrer Einkommensteuererklärung bei einem anderen Institut geltend machen. Sie erhalten Ihre Steuerbescheinigung für 2025 im Laufe des Frühjahrs 2026.
So beantragen Sie die Verlustbescheinigung
Senden Sie das Formular der DAB BNP Paribas "Antrag Verlustbescheinigung" (PDF) per E-Mail an die DAB BNP Paribas (verlustbescheinigung@dab.com).
Wählen Sie dabei:
- Den Verlustverrechnungstopf, der bescheinigt werden soll („Verlustverrechnungstopf Aktien“, „Verlustverrechnungstopf Sonstige“ oder beide)
- Einmalige oder jährliche Verlustbescheinigung
Was passiert mit nicht verrechneten Verlusten bei Kontolöschung?
Wenn Sie in 2025 alle Ihre Konten und Depots bei den Geschäftsbereichen der BNP Paribas Deutschland S.A. (z.B. Consorsbank, DAB BNP Paribas) aufgelöst haben, werden die Verluste automatisch in der Jahressteuerbescheinigung ausgewiesen. Eine separate schriftliche Bestellung einer Verlustbescheinigung ist in diesem Fall nicht erforderlich.