DAB BNP Paribas - Zustimmung zu Änderungen der AGB- und PLV

DAB BNP Paribas

Ab Juli 2025 informiert die DAB BNP Paribas über Anpassungen der AGB und Preise und bittet ihre Kunden um Zustimmung.
 

Geänderte AGB und PLV per 09.10.2025

Alle wichtigen Änderungen bei der DAB BNP Paribas lesen Sie in unserem Artikel. Die neuen Vertragsunterlagen und das neue PLV finden Sie in unserem Formularcenter.
 

So stimmen Sie zu

  • Loggen Sie sich im DAB Onlinebanking ein.
  • Nach dem Login erhalten Sie automatisch ein Pop Up Fenster und können direkt zustimmen.
  • Klicken Sie einfach „ich stimme zu“ an und bestätigen die Eingabe mit einer TAN.

Wenn Sie vorherigen Versionen der AGB/des PLV noch nicht zugestimmt haben, werden Ihnen diese auch für die Zustimmung angezeigt. Bitte stimmen Sie allen Versionen zu.


FAQ - Häufige Fragen zum Zustimmungsprozess

Ändern sich auch die Sonderkonditionen, die ich über FondsSuperMarkt bei der DAB BNP Paribas erhalte?
Nein! Wenn Sie Ihr DAB-Depot mit FondsSuperMarkt als Vermittler führen, bleiben Ihre Sondervorteile beim Fondssparen unverändert:

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Für welche Konten erteile ich meine Zustimmung?
Die Zustimmung gilt für alle Konten und Depots, bei denen Sie Kontoinhaber und/oder gesetzlicher Vertreter oder Bevollmächtigter sind. Sie müssen nicht für jedes einzelne Konto zustimmen. Eine Besonderheit gibt es jedoch: Wenn Sie mehrere Online-Zugangsnummern haben, wird Ihnen die Zustimmung aus technischen Gründen mehrfach angezeigt und Sie müssen in jedem Login zustimmen.

Wer muss zustimmen?

  • Gemeinschaftsdepot: Die Zustimmung eines Inhabers ist ausreichend.
  • Minderjährigendepot: Es genügt die Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters. Wenn Sie zustimmen, gilt das auch für die Konten und Depots, bei denen Sie gesetzlicher Vertreter sind.

Kann ich als Bevollmächtigter auch zustimmen?
Ja, eine Zustimmung kann auch durch Bevollmächtigte erfolgen.

Ich habe keine Zugangsdaten zum Online-Banking. Was kann ich tun?
Bestellen Sie einfach neue Zugangsdaten via Formular (PDF).

Warum ist meine Zustimmung erforderlich?
Bisher galt Ihre Zustimmung zu Änderungen in unseren Bedingungen und Preisen als erteilt, wenn Sie nicht innerhalb von zwei Monaten widersprochen haben (Zustimmungsfiktion). Mit Urteil vom 27. April 2021 hat der Bundesgerichtshof diese Regelung für unwirksam erklärt. Das bedeutet: Banken benötigen für bestimmte Änderungen in AGB und PLV Ihre ausdrückliche Zustimmung. Über neue Versionen von AGB und PLV informiert die DAB BNP Paribas Sie wie gewohnt in Ihrem Postmanager oder per Post.

Was passiert, wenn ich nicht zustimme?
Die Kunden, die bis Ende August noch nicht zugestimmt haben, werden voraussichtlich Anfang September postalisch kontaktiert. Über einen QR-Code im Anschreiben gelangen Sie über eine Online-Maske zur Zustimmung. Alternativ können Sie ein Zustimmungsformular per Post zurücksenden.

Die Bitte zur Zustimmung wird bei jedem Login weiterhin angezeigt, bis die Zustimmung erfolgt ist. Stimmen Sie dann immer noch nicht zu, kann die DAB-Bank die Geschäftsbeziehung auf Basis eines veralteten Vertragsstandes langfristig nicht weiterführen.

Was passiert, wenn ich nur den aktuellen Bedingungen und Entgelten zustimme, jedoch nicht den vorherigen vorgeschlagenen Änderungen?
Die DAB-Bank benötigt die Zustimmung für alle vergangenen und zukünftigen Änderungen oder Anpassungen. Daher wird die DAB BNP Paribas Sie in regelmäßigen Abständen immer wieder um Ihre Zustimmung bitten. 

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Haben Sie noch Fragen? Kommen Sie gerne auf uns zu - entweder per E-Mail oder telefonisch unter 09371 - 94 867 256.

Ihr Team von FondsSuperMarkt