DAB BNP Paribas - Zustimmungspflichtige Änderung der AGB und des PLV zum 09.10.2025
Aufgrund der Einführung von Instant Payments (SEPA-Echtzeitüberweisungen) erweitert die DAB BNP Paribas ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Verbraucherinformationen sowie das Preis- und Leistungsverzeichnis (PLV) zum 09.10.2025. Die Änderung ist für alle Kunden der DAB BNP Paribas zustimmungspflichtig.
Was ändert sich?
Alle Änderungen finden Sie in der Übersicht (PDF). Außerdem stellen wir Ihnen alle gültigen Vertragsunterlagen und Preisverzeichnisse in unserem Formularcenter zur Verfügung. Wir haben die wichtigsten Änderungen für Sie zusammengefasst.
1. Änderungen im Preis- und Leistungsverzeichnis
B. Wertpapier-Transaktionen
Die geschätzten Fremdkosten bei Börsengeschäften werden angepasst.
C. Konten
Die Verwahrentgelte (0%) werden nicht mehr genannt.
D. Zahlungsverkehr
Dieser Abschnitt wird an allen relevanten Stellen um die Informationen zur neuen SEPA-Echtzeitüberweisung ergänzt.
E. Serviceleistungen
Die Ausstellung einer Verpfändung zu Gunsten Dritter sowie die Erteilung einer Bankauskunft sind ab sofort kostenpflichtig.
F. Devisenkonvertierungen
Bei Transaktionen mit den Fremdwährungen CZK, HUF und JPY ändert sich der Kursaufschlag bzw. -abschlag bei der Umrechnung.
2. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Verbraucherinformationen
Die Bedingungen für SEPA-Echtzeitüberweisungen werden ergänzt.
3. Sonderkonditionen fürs DAB-Depot mit FondsSuperMarkt
Ist FondsSuperMarkt als Vermittler in Ihrem DAB-Depot hinterlegt, profitieren Sie unverändert von dauerhaften und attraktiven Vergünstigungen beim Fondssparen:
Alle DAB-Kunden werden im Zuge des Juni-Vermögensstatus über die anstehende AGB-/PLV-Änderung informiert. Ab diesem Zeitpunkt werden Sie beim Login in ihr Onlinebanking gebeten, den Änderungen der AGB/des PLV zuzustimmen:
Loggen Sie sich im DAB Onlinebanking ein.
Nach dem Login erhalten Sie automatisch ein Pop Up Fenster und können direkt zustimmen.
Klicken Sie einfach „ich stimme zu“ an und bestätigen die Eingabe mit einer TAN.
Häufige Fragen zur SEPA-Echtzeitüberweisung (Instant Payment)
Wann wird eine SEPA-Echtzeitüberweisung ausgeführt?
Eine SEPA-Echtzeitüberweisung kann an jedem Kalendertag rund um die Uhr beauftragt werden und wird innerhalb von maximal 10 Sekunden nach Auftragseingabe ausgeführt.
Was kostet mich die Ausführung einer SEPA-Echtzeitüberweisung bei der DAB?
Wie die SEPA-Überweisung ist die Ausführung kostenlos. Beleghaft beauftragte Überweisungen kosten wie bisher 15 €.
Was ist eine Empfängerüberprüfung?
Bevor der Kunde einen Auftrag für eine SEPA-Überweisung oder SEPA-Echtzeitüberweisung autorisiert, wird der Name des Zahlungsempfängers mit der IBAN des Zahlungsempfängers abgeglichen. Ergibt diese, dass die Daten nicht oder nahezu übereinstimmen, teilt die Bank mit, welche Folge eine Autorisierung des Auftrages haben könnte. Bei einem beleghaften Auftrag unterbleibt die Empfängerprüfung.
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