ebase: Verwahrentgelt für Konten bei ebase ab 01.10.2022

ebaseLiebe ebase-Kunden,

ab 26.09.2022 werden Sie darüber informiert, dass ebase ab 01.10.2022 vorerst kein Verwahrentgelt für die Verwahrung von Einlagen erheben wird. Folgende Kundeninformationen wird in die Online-Postkörbe der Kunden eingestellt:

Verwahrentgelt für Konten bei ebase

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass wir mit Wirkung vom 01.10.2022 voerst kein Entgelt für die Verwahrung von Einlagen erheben werden.

Der vereinbarte Kostensatz für die Verwahrung von Einlagen oberhalb des Freibetrags bei Konto flex-/und Tagesgeldkonten wird von 0,50% p.a. aus Kulanz und bis auf Widerruf auf 0,0 % p.a. gesenkt.

Bitte beachten Sie: Aufgrund der aktuellen Zinspolitik der Europäischen Zentralbank ist es ebase möglich, von ihrem Recht Verwahrentgelt zu erheben, abzusehen. ebase behält sich allerdings vor, die Reduzierung des Verwahrentgelts jederzeit wieder aufzuheben, sollte sich erneut eine anhaltende Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank abzeichnen.

Dies geschieht jedoch nur, nachdem die aktuelle Kosensatz-Reduzierung bei Ihnen gegenüber vorab schriftlich widerrufen worden ist.

Mit freundlichen Grüßen

European Bank for Financial Services GmbH (ebase)

Kai Friedrich, CEO, Sprecher der Geschäftsführung
Jürgen Keller, CFO

Diese Kundeninformation wird ergänzend zu den Vertragsunterlagen auf jeder Micropage verlinkt, deren Depotvariante ein Konto beinhaltet. Bei Neueröffnungen wird das Verwahrentgelt weiterhin im Preis- und Leistungsverzeichnis (PLV) ausgewiesen.
 

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Haben Sie weitere Fragen? Kommen Sie gerne auf uns zu - entweder per E-Mail oder telefonisch unter 09371 - 94 867 256.

Ihr Team von FondsSuperMarkt