Sehr geehrte Kunden und Interessenten,
heute erhalten Sie wichtige Informationen rund um die Einreichung von Depoteinzügen bei ebase.
Sie haben…
Um Ihre Depoteröffnung zu beschleunigen, beauftragen Sie im Zuge dessen gleich eine Einmalanlage zwischen 10 € und 2.500 € !
Bei einer Vermittlung Ihres ebase-Depots über FondsSuperMarkt entstehen Ihnen bei ebase keine Depotführungskosten, wenn eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:
Ist keines der oben genannten Kriterien erfüllt, berechnet die ebase in der Depotvariante "ebase flex" folgende Kosten:
Die Berechnung der Depotgebühren bei ebase erfolgt quartalsweise. Sind die oben genannten Mindestbestände eingehalten, erfolgt keine Belastung beim Kunden, denn FondsSuperMarkt übernimmt direkt Ihre Depotgebühren. Sie haben somit ein kostenloses Depot. Bitte beachten Sie, dass Exchange Traded Funds (ETFs) nicht in die Berechnung des Depotvolumens einbezogen werden.
100% Rabatt auf den Ausgabeaufschlag bei über 7.700 Fonds
Online-beauftragte Transaktionen in den Depotvarianten "flex basic", "flex select" und "flex standard":
Fondskauf 0 €
Fondsverkauf 0 €
Fondstausch 0 €
Fondssparpläne 0 €
Schriftliche beauftragte Transaktionen (Post, Fax):
Pro Transaktion 5 €
Im Preismodell "flex premium" sind alle schriftlichen Transaktionen bereits inklusive.
Volumenabhängiges Transaktionsentgelt: 0,2% des Transaktionsvolumens
Schriftlich beauftragte Transaktionen: zusätzlich 5 € pro Transaktion
Einmalanlage ab 10 €
Folgezahlung ab 10 €
Sparplan ab 10 €
Einmalanlagen: über 7.900 Fonds
Sparplan: über 7.900 Fonds
Sparplan VL: über 1.700 Fonds
Online: ja
Telefon: nein
Fax: ja, aber gebührenpflichtig
Brief: ja, aber gebührenpflichtig
Erwachsene | ✓ | Mehr erfahren |
Minderjährige | ✓ | Mehr erfahren |
Verein, Firma, Stiftung | ✓ | Mehr erfahren |
Anlage VL | ✓ | Mehr erfahren |
Mietkautionsdepot | ✗ | - |
Steuerausländer | ✓ | Mehr erfahren |
VL-Anlage: 12 €/Jahr
Wertpapierdepot: 12 €/Jahr
Per 01.10.2022 entfällt das Verwahrentgelt.
Keine Depotentgeltübernahme bei Depotlöschung, Übertrag aller Anteile oder Verkauf des Gesamtbestandes.
Ausnahme: Interner Übertrag im FondsSuperMarkt
Alle Angaben ohne Gewähr! Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der Banken!
Ja, ein Fondskauf bzw. die Anlage eines Fondssparplans ist bei der Depoteröffnung nicht zwingend erforderlich.
Jedoch ist in den Eröffnungsunterlagen die Angabe eines Fonds inkl. WKN oder ISIN zwingend notwendig. Falls Sie nicht sofort kaufen möchten, lassen Sie die Felder bzgl. Betragsangabe einfach offen.
Das funktioniert ganz einfach: Vervollständigen und unterschreiben Sie das Formular zum Vermittlerwechsel ebase. Schicken Sie dieses per Post, E-Mail oder Fax an FondsSuperMarkt. Sobald der Vermittlerwechsel bei ebase durchgeführt wurde, profitieren auch Sie von den günstigen FondsSuperMarkt-Konditionen.
Ihre Fonds können Sie von ebase ganz einfach bei Ihrer bisherigen Bank einziehen lassen. Sie sollten dabei auf ein paar Dinge achten.
In unserem neutralen Erfahrungsbericht finden Sie Informationen zum Kundenservice, dem Online- und Produktangebot der ebase sowie zu den Konditionen.
Ja, eröffnen Sie ein ebase Depot auf den Namen Ihres Unternehmens und legen Sie Ihr Betriebsvermögen in Fonds an!
Ja, bei ebase haben auch Steuerausländer die Möglichkeit, ein Depot zu eröffnen und können dadurch von den günstigen FondsSuperMarkt-Konditionen profitieren!
Das VL-Formular für Ihren Arbeitgeber zur Überweisung der vermögenswirksamen Leistungen finden Sie in Ihrem Online-Postkorb.
Es handelt sich um ein Abwicklungskonto zu Ihrem Depot. Bei Depoteröffnung wird das Konto automatisch eröffnet.
Alle Informationen zu diesen Pflichtangaben sowie den "Branchenschlüssel" und die "Auflistung von Berufen und Rechtsformen" der ebase zum Download finden Sie in unserem News-Bereich.
Artikel zur Angabe des Berufs:
Artikel zur Angabe der Branche bzw. des Branchenschlüssels:
Nach Depoteröffnung erhalten Sie direkt von der ebase Ihre Zugangsdaten für das ebase-Portal. Dort können Sie Ihre Order selbständig erfassen. In Ihrem über FondsSuperMarkt vermittelten Depot sind die günstigen Konditionen des FondsSuperMarkt hinterlegt. Somit erhalten Sie automatisch die meisten Fonds mit 100% Rabatt auf den Ausgabeaufschlag und zahlen keine Transaktionskosten.
Den Sparplan können Sie über Ihren Onlinezugang bei ebase jederzeit selbst einrichten. Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, den Fondssparplan selbst zu erhöhen, zu reduzieren oder zu stoppen.
Installieren Sie die App auf Ihrem Smartphone oder Tablet und schalten Sie das Sicherheitsverfahren am PC frei!
Sie verwalten persönliche Daten wie Ihre Bankverbindung entweder ganz einfach online oder per Formular.
Kein Problem! Ihre Online-Zugangsdaten können Sie ganz einfach selbst erfragen bzw. einen Neuversand anfordern, sodass Sie sich innerhalb weniger Tage wieder einloggen können!
Das geht entweder online oder per Formular. Wir erklären Ihnen auch, wie der Freistellungsauftrag funktioniert und was z.B. eine ehegattenübergreifende Verlustverrechnung ist!
Ein dynamisches Stop-Loss-Limit löst einen automatischen Verkauf der Anteile in Abhängigkeit zu dem von Ihnen vorgegebenen Abstand (in Prozent oder Fondswährung) aus. Damit können Sie Kursverluste in kritischen Börsensituationen begrenzen.
Die Vollmacht erteilen Sie via Formular. Der Bevollmächtigte muss sich dabei legitimieren. Informieren Sie sich vor Erteilung einer Vollmacht, was der Bevollmächtigte mit Ihrem Depot machen darf, und was nicht.
Ja! Mit dem ebase Wertpapierkredit bleiben Sie liquide, ohne Ihre Fonds oder Wertpapiere verkaufen zu müssen!
Mit FondsSuperMarkt als Vermittler haben Sie die Möglichkeit auf ein komplett kostenfreies Depot bei ebase. Nutzen Sie die Vergünstigungen von FondsSuperMarkt anstatt Ihr Depot bei ebase aufzulösen!
Ja, das ist möglich. Aktuell bietet die ebase die Einbindung/Verwaltung für folgende Drittsoftware an:
Die Systeme können vom Depotinhaber direkt im Onlinezugang der ebase verwaltet werden über den Menüpunkt Einstellungen -> Finanzplanungssoftware.
Haben Sie schon in unseren allgemeinen FAQ nachgesehen? Wenn Sie die Antwort auf Ihre Frage dort ebenfalls nicht finden können, wenden Sie sich einfach an uns. Wir unterstützen Sie gerne!
Die European Bank for Financial Services GmbH (ebase®), ein Unternehmen der FNZ Group, bietet als Vollbank neben umfassenden Dienstleistungen im Depotgeschäft u. a. auch die Finanzportfolioverwaltung sowie das Einlagengeschäft an.
Als eine der führenden Depotbanken in Deutschland verwaltet ebase derzeit ein Kundenvermögen von rund 65 Milliarden Euro (AuA) und hat über eine Million Kunden. Rund 10.000 Fonds und ETFs von mehr als 210 Kapitalverwaltungsgesellschaften können über ebase bezogen und veräußert werden.
ebase besitzt eine Geschäftserlaubnis als Vollbank und unterliegt der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), ist Mitglied im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands Deutscher Banken e.V. sowie in der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH.
ebase ist freiwilliges Mitglied des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. Durch diesen Einlagensicherungsfonds sind die Einlagen jedes einzelnen Kunden derzeit bis zu einer Höhe von 15 % der Eigenmittel der ebase zum Zeitpunkt des letzten veröffentlichten Jahresabschlusses voll gesichert, wobei das Ergänzungskapital nur bis zur Höhe von 25 % des Kernkapitals Berücksichtigung findet. Für die Berechnung der Sicherungsgrenze ist die Höhe der Eigenmittel der Bank zum Zeitpunkt der Anlage maßgeblich.
Die Sicherungsgrenze je Kunde beträgt bis zum 31. Dezember 2024 15 % und ab dem 1. Januar 2025 8,75 % der Eigenmittel der ebase®. Die Sicherungsgrenze beträgt somit gemäß § 6 Abs. 1 des Statuts des Einlagensicherungsfonds per 01. Januar 2022 6.999.000 Euro je Kunde. Für Sie als Kunden bedeutet dies, dass Ihre Einlagen bis zu diesem Betrag abgesichert sind. Die Grenze wird jährlich vom Bundesverband deutscher Banken e.V. aktualisiert.
Die jeweilige Sicherungsgrenze kann vom Kunden im Internet unter www.bankenverband.de abgefragt werden.
Der Schutz des Einlagensicherungsfonds umfasst alle Einlagen von Privatpersonen und rechtsfähigen Stiftungen. Einlagen von Gebietskörperschaften, Finanzinstituten und Wertpapierfirmen werden ab dem 1. Oktober 2017 nicht mehr geschützt. Einlagen, außer denjenigen von natürlichen Personen und rechtsfähigen Stiftungen, sind ab dem 1. Januar 2020 nur noch geschützt, wenn diese eine Laufzeit von nicht mehr als 18 Monaten aufweisen. Bei den geschützten Einlagen handelt es sich im Wesentlichen um Sicht-, Termin- und Spareinlagen und auf den Namen lautende Sparbriefe. Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibungen sind ab dem 1. Oktober 2017 nicht mehr gesichert, außer diese werden von natürlichen Personen oder rechtsfähigen Stiftungen gehalten.
Nicht geschützt sind Verbindlichkeiten, über die die ebase Inhaberpapiere ausgestellt hat, wie z.B. Inhaberschuldverschreibungen und Inhabereinlagenzertifikate, sowie Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.
Der Einlagensicherungsfonds schützt nur Einlagen und Einleger, wenn und soweit diese nicht bereits durch die EdB entschädigt werden.
Stand: Juni 2022
European Bank for Financial Services GmbH (ebase)
80218 München
+49 89 / 45460 - 890
+49 89 / 45460 - 892
service@ebase.com
700 130 00
EBSGDEMXXXX