Ein spannendes Jahr 2023

LEADING CITIES INVEST News vom 17.01.2023

Der LEADING CITIES INVEST hat sich auch im Geschäftsjahr 2022 positiv entwickelt. In einem insgesamt herausfordernden Jahr erreichte der Fonds einen Anlageerfolg von 2,2 % p.a.1 Anleger im LEADING CITIES INVEST erreichen damit seit Auflegung des Fonds vor rund zehn Jahren einen Anlageerfolg von rd. 30 %.

Um von den zuletzt gestiegenen Marktmieten bei Neu- und Nachvermietungen profitieren zu können, erfolgten im abgelaufenen Geschäftsjahr 2022 verschiedene Investitionen in den Objektbestand. Dabei wurde auch die Energieeffizienz einzelner Immobilien optimiert. Die Kosten hierfür haben das Jahresergebnis nur temporär »beeinflusst«, schaffen jedoch gleichzeitig die Möglichkeit für attraktivere Mietflächen.

Für das Jahr 2023 erwarten wir eine Steigerung der Performance im LEADING CITIES INVEST. Aus heutiger Sicht streben wir für die Anleger einen Anlageerfolg von 3 % p.a.1 an.

Rund zehn Jahre nach seiner Auflage zeichnet sich der LEADING CITIES INVEST durch eine unverändert hohe Qualität aus:

  • Die Vermietungsquote beträgt rd. 95 %, was nach wirtschaftlicher Betrachtung einer Vollvermietung entspricht.
  • Der Anteil staatlicher Mieter beträgt rund 37 %. Sie stehen für ein besonderes Maß an Sicherheit.
  • Nahezu alle Mietverträge verfügen über Mietanpassungsklauseln. Das bedeutet höhere Mieterträge.
  • Das international breit diversifizierte Immobilienportfolio des LEADING CITIES INVEST wurde innerhalb der vergangenen zehn Jahre sorgfältig zusammengestellt. Die Mieten an den einzelnen Standorten zeigen sich robust und stabil. In Zahlen: 41 Immobilien an 26 Standorten in zehn Ländern auf zwei Kontinenten.
  • Seit dem 1. August 2022 ist der LEADING CITIES INVEST als so genannter »Artikel-8-plus Fonds« (SFDR und MiFID II) klassifiziert.
  • Im Portfolio verfügen rund 80 % der Objekte über ein Nachhaltigkeitszertifikat.    

Mit weiterhin positiven Mittelzuflüssen wollen wir jetzt die aktuellen Chancen auf den internationalen Immobilienmärkten nutzen und zu attraktiveren Konditionen für die Anleger das Portfolio entsprechend erweitern. Dabei bleiben die Nutzungsarten Büro und Logistik im Fokus unserer Aktivitäten. Wir freuen uns daher, wenn sie den LEADING CITIES INVEST gerade in der momentanen Zeit bei Ihren Anlegergesprächen berücksichtigen.
 

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Fußnote

1Berechnung nach BVI-Methode: Berechnungsbasis: Anteilwert; Ausschüttung wird wieder angelegt. Kosten, die beim Anleger anfallen, wie z. B. Ausgabeaufschlag, Transaktionskosten, Depot- oder andere Verwahrkosten, Provisionen, Gebühren und sonstige Entgelte, werden nicht berücksichtigt.
Hinweis: Diese Information stellt weder eine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung noch ein Angebot für den Erwerb eines Fondsanteils dar. Bei dieser Information handelt es sich ausschließlich um eine unverbindliche Information zu Marketingzwecken. Die in dieser Information enthaltenen Einschätzungen und Prognosen beruhen auf sorgfältigen Recherchen, jedoch kann die KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH für die Richtigkeit keine Gewähr übernehmen. Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen des Anlegers ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Die historische Wertentwicklung des Sondervermögens ermöglicht keine Prognose für die zukünftige Wertentwicklung. Für den Erwerb von LEADING CITIES INVEST-Anteilen sind ausschließlich der aktuelle Jahres- und Halbjahresbericht, der Verkaufsprospekt mit den Vertragsbedingungen sowie das Basisinformationsblatt in ihrer jeweils gültigen Fassung maßgeblich. Diese Unterlagen sind kostenlos in deutscher Sprache bei der KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, Große Gallusstraße 18, 60312 Frankfurt am Main und der Verwahrstelle M.M.Warburg & CO (AG & Co.) KGaA in Hamburg sowie in elektronischer Form auf der Website erhältlich. Bitte lesen Sie den Verkaufsprospekt und die wesentlichen Anlegerinformationen, bevor Sie eine endgültige Anlageentscheidung treffen. Auf der Website erhalten Sie zudem eine Zusammenfassung der Anlegerrechte in deutscher Sprache als Download. Im Fall des grenzüberschreitenden Vertriebs kann die Kapitalverwaltungsgesellschaft beschließen, den Vertrieb zu widerrufen.
Informationen über die nachhaltigkeitsrelevanten Aspekte gemäß der Offenlegungsverordnung (Verordnung (EU) 2019/2988) finden Sie auf der Website. Bei der Entscheidung, in den Fonds zu investieren, sollten alle Eigenschaften und Ziele des Fonds gemäß des Verkaufsprospekts berücksichtigt werden.