FFB - Zustimmung zu AGB und PLV

FIL Fondsbank (FFB)

Aufgrund des BGH-Urteils (XI ZR 26/20) vom 27. April 2021 ist bei Änderungen der AGB sowie des Preis- und Leistungsverzeichnisses die aktive Zustimmung aller Kunden erforderlich. Mit Ihrer Zustimmung legen Sie den Grundstein für eine künftig rechtssichere Fortführung der Geschäftsbeziehung mit der FFB.
 

Neue Preise ab 09. Juli 2025

Alle Änderungen bei der FFB lesen Sie in unserem Artikel. Ab Mitte Juli finden Sie die neuen Vertragsunterlagen in unserem Formularcenter und in Ihrem Onlinepostfach bei der FFB. Kunden, die den zusätzlichen Postversand gewählt haben, erhalten das Anschreiben der FFB zusätzlich auf dem Postweg.
 

So stimmen Sie zu

  1. Anschreiben mit QR-Code
    Über den individuellen QR-Code im Anschreiben fällt die Zustimmung am leichtesten: Alle Daten sind bereits vorbefüllt.
  2. Online-Banking
    FFB-Kunden, die noch nicht zugestimmt haben, werden nach dem Login ins Depot über ein Pop-Up gebeten, ihre Zustimmung zu erteilen.
  3. Webseite
    Unter www.ffb.de/zustimmung stimmen Sie nach Eingabe Ihrer 10-stelligen Depotnummer mit nur wenigen Klicks zu. Es ist kein Login erforderlich.


FAQ - Häufige Fragen zum Zustimmungsprozess

Verändern sich auch die Sonderkonditionen, die ich über FondsSuperMarkt bei FFB erhalte?

Nein! Wenn Sie Ihr FFB-Depot mit FondsSuperMarkt als Vermittler führen, bleiben Ihre Sondervorteile unverändert:

  1. Dauerhaft 100% Rabatt auf den Ausgabeaufschlag bei Fondskauf, Sparplan und VL-Anlage
  2. FondsSuperMarkt zahlt Ihre Depotgebühren ab einem Depotvolumen von nur 6.000 €

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Wer muss zustimmen?

EinzeldepotFür jedes Einzeldepot ist eine gesonderte Zustimmung notwendig.
GemeinschaftsdepotPro Gemeinschaftsdepot muss nur ein Depotinhaber zustimmen, auch bei gemeinschaftlicher Verfügung (Oder-Depot).
MinderjährigendepotBei Minderjährigen genügt die Zustimmung eines gesetzlichen Vertretungsberechtigten.
Depot einer juristischen Person (Firmendepot)Es genügt, wenn ein Unterzeichnungsberechtigter die Zustimmung erteilt. Sie bestätigen, dass Sie bei ggf. vorliegender gemeinschaftlicher Vertretungsberechtigung für die alleinige Zustimmung bevollmächtigt worden sind.
Aktiv- und PassivdepotBei einem Aktiv- und Passivdepot reicht die Zustimmung für eines der Depots.

Gilt die Zustimmung für alle künftigen Änderungen oder ist die Zustimmung bei jeder kommenden Änderung immer wieder erforderlich?

Nein, Sie geben der FFB nur Ihre Zustimmung für die aktuellen Veränderungen, über die Sie per Brief informiert wurden. Ändert sich in der Zukunft etwas an den Vertragsunterlagen, wird die FFB Sie hierüber wieder informieren und erneut um Ihre Zustimmung bitten.


Wo kann ich sehen, ob ich schon zugestimmt habe?

Ihre Zustimmung ist aktuell im Onlinedepot noch nicht hinterlegt. Sobald Sie zugestimmt haben, verschwindet in Ihrem Depot das Zustimmungsfenster und es wird Ihnen nicht mehr bei jedem Login angezeigt. Wenn Sie sich unsicher sind, fragen Sie uns!
 

Was passiert, wenn ich nicht zustimme?

Eine Zustimmung ist Voraussetzung dafür, dass die FFB die vertrauensvolle Geschäftsbeziehung mit Ihnen rechtssicher fortsetzen kann. Stimmen Sie zu, damit die FFB ihre Leistungen weiterhin wie gewohnt für Sie erbringen kann. Der Zustimmungsprozess ist wirklich einfach gestaltet!

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Haben Sie noch Fragen? Kommen Sie gerne auf uns zu - entweder per E-Mail oder telefonisch unter 09371 - 94 867 256.

Ihr Team von FondsSuperMarkt