Die FIL Fondsbank (FFB) hat ihr Verwahrentgelt angepasst. Seit dem 1. Juli 2026 gilt eine feste Obergrenze. Dadurch sind die Kosten insbesondere bei höheren Beständen besser kalkulierbar.
Das ändert sich beim FFB-Verwahrentgelt
Die Neuregelung betrifft Anteilsklassen ohne Abschlussfolgeprovision, sogenannte Clean Share Classes, sowie ETFs. Bislang berechnete die FFB hierfür 0,10 % pro Jahr auf den durchschnittlichen Bestand. Eine Obergrenze gab es nicht.
Seit dem 1. Juli 2026 gelten folgende Höchstbeträge:
- maximal 100 Euro pro Quartal
- maximal 400 Euro pro Kalenderjahr
Die Regelung gilt für Neu- und Bestandsdepots und wird erstmals bei der Abrechnung für das dritte Quartal 2026 berücksichtigt.
Wann wirkt sich die Deckelung aus?
Vor allem bei größeren Beständen kann sich die neue Obergrenze bemerkbar machen. Ein Beispiel: Bei einem durchschnittlichen Bestand von 500.000 Euro würde das Verwahrentgelt von 0,10 % rechnerisch 500 Euro pro Jahr betragen. Durch die Deckelung sind es künftig höchstens 400 Euro pro Kalenderjahr.
Am bisherigen Abrechnungsverfahren ändert sich nichts. Das Verwahrentgelt wird weiterhin vierteljährlich abgerechnet. Die Abrechnung erfolgt jeweils zu Beginn des folgenden Quartals.
Was bedeutet die Änderung für FFB-Kunden?
Mit der neuen Obergrenze ist der maximale Betrag des Verwahrentgelts klar festgelegt. Das sorgt insbesondere bei höheren Anlagevolumina für mehr Kostentransparenz und Planungssicherheit.