Die Steuerbescheinigung für das Jahr 2025 steht Ihnen ab März 2026 im Online-Postfach im FFB-Kundenzugang bereit. Die häufigsten Fragen im Zusammenhang mit der Steuerbescheinigung haben wir für Sie beantwortet.
Wo finden FFB-Kunden die Steuerdokumente?
Alle Steuerunterlagen sind alljährlich zum Ende des ersten Quartals des Folgejahrs im persönlichen Online-Postfach zu finden.
Für wen werden Steuerunterlagen erstellt?
- Die FFB erstellt die Steuerbescheinigungen sowohl für Privatpersonen als auch für betriebliche Anleger.
- Steuerausländer erhalten abweichend eine Erträgnismitteilung.
- Die Steuerbescheinigungen werden für inländische Privatpersonen im Inhaberverbund erstellt.
- Die Steuerunterlagen für betriebliche Anleger oder Steuerausländer beziehen sich auf das einzelne Depot.
- Die Basis für jede Steuerbescheinigung sind die amtlich vorgeschriebenen Muster gemäß den deutschen Steuervorschriften.
Ich habe meine Zugangsdaten zum FFB-Kundenlogin verloren. Was kann ich tun?
Beantragen Sie sich neue Zugangsdaten für Ihren Online-Zugang bei der FFB einfach selbst! Mehr lesen
Können die Unterlagen in Papierform angefordert werden?
Wenn Sie Ihre Steuerunterlagen in Papierform vorliegen haben möchten, ist das möglich. Allerdings werden sie nicht automatisch per Post verschickt, sondern stets ins Online-Postfach geladen.
Sie haben aber die Möglichkeit, die Jahressteuerbescheinigung über den Druckbutton im Online-Postfach als Papierdokument zu bestellen. Sie müssen diese Druckbestellung über ihren Kundenzugang selbst vornehmen. Ist der Druckauftrag erteilt, erhalten Sie das entsprechende Dokument per Post. Für diesen Service der FFB wird das Konto lediglich mit dem real anfallenden Porto belastet.
Wie können die Positionen in der Steuerbescheinigung nachvollzogen werden?
Damit Sie alle Positionen in der Steuerbescheinigung nachvollziehen können, erhalten sie zusätzlich das Dokument „Aufstellung der Erträge“ ins Online-Postfach. Dort sind alle Posten übersichtlich aufgestellt.
Wo findet sich die zusätzliche Erträgnisaufstellung?
Auch diese Steuerunterlagen lädt die FFB ins Online-Postfach.
Wie kann ich erwirken, dass meine realisierten Verluste bescheinigt werden?
Damit ein Verlust auf der Jahressteuerbescheinigung für das Kalenderjahr 2025 ausgewiesen und beim Finanzamt verrechnet werden kann, müssen Sie einen ausdrücklichen und schriftlichen Antrag auf Verlustbescheinigung stellen. Dieser muss bis zum 15. Dezember 2025 bei der FFB eingegangen sein. Anträge, die nach diesem Stichtag eingehen, dürfen nicht mehr berücksichtigt werden, da dieses Datum vom Gesetzgeber festgelegt ist.