Der Steueroptimierungslauf bei Banken dient dazu, die steuerliche Situation eines Anlegers für das vergangene Jahr präzise zu ermitteln und mögliche Differenzen auszugleichen. Er stellt sicher, dass Gewinne, Verluste und bereits gezahlte Steuern korrekt berücksichtigt werden, bevor die Jahressteuerbescheinigung erstellt wird. Wir klären die wichtigsten Fragen zum Optimierungslauf bei der FFB!
Was passiert beim Steueroptimierungslauf?
Im Rahmen des Steueroptimierungslaufs werden alle relevanten Einnahmen eines Anlegers aus dem vergangenen Kalenderjahr überprüft. Gewinne und Verluste werden verrechnet, um die steuerliche Grundlage zu ermitteln. Abschließend wird geprüft, welche Steuern bereits abgeführt wurden. Dabei können positive oder negative Differenzen auftreten, die dem Anleger gutgeschrieben oder beim Anleger eingezogen werden.
Wann findet der Steueroptimierungslauf statt?
Der Steueroptimierungslauf findet bei der FFB zweimal jährlich statt. Beim ersten Lauf werden unter anderem ehegattenübergreifende Verlustverrechnungen ohne Fonds in Abwicklung berücksichtigt. Der zweite Lauf umfasst ebenfalls ehegattenübergreifende Verlustverrechnungen, jedoch inklusive Fonds in Abwicklung. Dieser zweite Lauf hängt von den gemeldeten Fondsdaten ab.
Was passiert mit Steuererstattungen bzw. Forderungen?
- Bei einem Guthaben erhält der Depotinhaber eine Steuererstattung auf sein Abwicklungs- oder Referenzbankkonto. Besteht keine Bankverbindung im Fondsdepot, wird für den Depotinhaber (insofern möglich) ein Abwicklungskonto angelegt und die Steuererstattung dorthin überwiesen. Selbstverständlich wird der Kunde darüber schriftlich informiert.
- Bei einer negativen Differenz (Forderung) wird der Depotinhaber schriftlich informiert und gebeten, die Steuerforderung an die angegebene Bankverbindung zu überweisen. Da die FFB im Jahr 2025 zum ersten Mal eine elektronische Meldung abgeben wird, ist die Berücksichtigung eingehender Zahlungen nach Ablauf der im Kundenbrief kommunizierten Frist nicht möglich. Die FFB ist verpflichtet, nicht erbrachte Kapitalertragssteuern Ende Februar 2026 elektronisch an das Finanzamt zu melden.
Muss der Anleger etwas in seiner Steuererklärung angeben?
Der Steueroptimierungslauf findet vor der Erstellung der Jahressteuerbescheinigung statt. Somit sind die Werte hier bereits berücksichtigt und müssen nicht noch einmal separat aufgenommen werden.
Grundsätzlich hat die von der FFB vorgenommene Besteuerung abgeltende Wirkung. Es gibt jedoch Situationen, die dazu führen, dass der Kunde seine Erträge trotzdem im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer erklären muss. Zum Beispiel:
- Bei Verwahrung von Fonds in Abwicklung
- Bei Pauschalversteuerung aufgrund von Einlieferungen ohne Anschaffungsdaten
- Bbei unterjährigem Widerruf der Nichtveranlagungsbescheinigung
- Bei Änderung des Steuerstatus (Umzug vom Inland ins Ausland und umgekehrt)
- Falls der Anleger Gewinne und Verluste von zwei verschiedenen Banken verrechnen will