Aufgrund von veränderten Vorgaben im europäischen Zahlungsverkehrsrecht gelten ab dem 9. Oktober veränderte Bedingungen für die Überweisungsverkehr. Die FNZ Bank ändert aus diesem Grund die Regelungen der Geschäftsbeziehung sowie das Preis- und Leistungsverzeichnis für Konten (gültig ab 01.10.2025).
Die Kundenanschreiben stellt die FNZ Bank zwischen dem 14.07. und 20.07.2025 in die Online-Postkörbe ein.
Die wesentlichen Änderungen kurz zusammengefasst
- Ergänzung von SEPA-Echtzeitüberweisungen
Die Bedingungen werden mit Regelungen zur SEPA-Echtzeitüberweisung ergänzt. Bei einer SEPA-Echtzeitüberweisung erfolgt die Zahlung in Euro innerhalb des Gebiets des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (SEPA) wie im Namen deutlich wird in „Echtzeit“ anstatt der bisher bei entsprechenden Zahlungen üblichen Abwicklungsfristen. Diese kann an jedem Kalendertag rund um die Uhr beauftragt werden und wird sofort ausgeführt.
- Aufnahme von Regelungen zur Empfängerüberprüfung bei SEPA-Überweisung und SEPA-Echtzeitüberweisung
Aufgrund gesetzlicher Vorgaben muss die FNZ Bank ab dem 9. Oktober 2025 vor Ausführung einer SEPA-Überweisung oder einer SEPA-Echtzeitüberweisung (Instant Payment) eine Empfängerüberprüfung durchführen. Diese wird anhand der von Ihnen in der Überweisung angegebenen Daten ausgeführt. Dabei prüft der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers, ob der Name des Zahlungsempfängers mit der IBAN des Zahlungsempfängers übereinstimmt. Das Ergebnis der Empfängerüberprüfung wird Ihnen angezeigt. Auf Basis dieser Überprüfung können Sie dann entscheiden, ob Sie den Überweisungsauftrag freigeben. Für den Fall, dass der Name des Zahlungsempfängers mit der IBAN des Zahlungsempfängers nahezu oder nicht übereinstimmt, können Sie den Auftrag autorisieren. Dies kann jedoch zur Folge haben, dass das Geld auf ein Zahlungskonto überwiesen wird, dessen Inhaber nicht der von Ihnen namentlich angegebene Zahlungsempfänger ist. Reichen Sie Überweisungsaufträge beleghaft bei der FNZ Bank per Post oder Briefeinwurf ein, findet keine Empfängerüberprüfung statt.
Die Bedingungen, Preise und Leistungen sowie die Synopse (Gegenüberstellung der Änderungen) stellen wir Ihnen noch zur Verfügung.
Keine Zustimmung erforderlich
Eine Zustimmung der Depotinhaber zu den gesetzlichen Änderungen ist nicht erforderlich. Für Sie ist also nichts zu tun.
Wenn Sie noch nicht den Bedingungsänderungen vom 01.07.2025 zugestimmt haben, können Sie dies im Rahmen dieser Änderungen nachholen.