FNZ Bank – Erinnerung an Zustimmung zum neuen Preis- und Leistungsverzeichnis ab 01.07.2025

FNZ Bank

Die FNZ Bank hat im Mai 2025 diejenigen Kunden, die noch nicht den Änderungen im Preis- und Leistungsverzeichnis zugestimmt haben, postalisch angeschrieben. Bereits im April 2025 kündigte die FNZ Bank die Änderungen an. In unserem Artikel haben wir die Änderungen zusammengefasst.

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Zustimmung auch bei Sonderkonditionen erforderlich

FNZ Bank-Kunden mit Depots, die über FondsSuperMarkt vermittelt sind, genießen dauerhafte Sonderkonditionen. Obwohl FondsSuperMarkt-Kunden von der Erhöhung der Depotgebühr nicht betroffen sind, wenn das Mindestdepotvolumen für die Entgeltübernahme eingehalten wird, muss die Zustimmung gegenüber der FNZ Bank trotzdem erteilt werden.

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Anschreiben vom Mai 2025

"Wir nehmen Bezug auf unser vorangegangenes Schreiben vom April 2025 (eingestellt in Ihrem Online-Postkorb), in dem wir Sie über die Änderungen in im Preis- und Leistungsverzeichnis informiert haben. Unsere Mission ist es, Vermögensaufbau für jeden zu ermöglichen – und damit Ihnen als Ihr Banking-Partner eine zuverlässige und sichere Depot- und Kontoführung und erstklassigen Service bieten zu können.

In den letzten Jahren sind die allgemeinen Kosten jedoch auch für uns, wie in vielen anderen Bereichen, durch die Inflation weiter deutlich gestiegen. Obwohl wir auch in diesem geänderten Umfeld versuchen, unsere Preise für Sie so konstant wie möglich zu halten, sind wir nun gezwungen, die Entgelte/Margen im Preis- und Leistungsverzeichnis ab dem (Wirksamkeitsdatum) anzupassen. So können wir Ihnen auch weiterhin erstklassigen, persönlichen Service bieten.

Damit wir unsere Geschäftsbeziehung mit Ihnen auch zukünftig fortführen können, möchten wir Sie bitten, uns Ihre Zustimmung bis spätestens (Variable) zu erteilen. Sofern dies nicht erfolgt, müssten wir die Geschäftsverbindung mit Ihnen beenden. Wenn Sie die Geschäftsbeziehung nicht fortführen wollen, haben Sie jederzeit das Recht zu einer kostenfreien und fristlosen Kündigung des Depot-/Kontovertrags. Geben Sie uns in diesem Fall bitte die Depot- und Kontodaten der Geschäftsverbindung an, auf die Ihre Wertpapiere bzw. Guthaben übertragen werden sollen. Auf die Folgen einer ggf. bestehenden eingeschränkten Handelbarkeit bei einem Fonds haben wir bereits in unserem Schreiben vom April 2025 ausführlich hingewiesen.

Die Bedingungen, Preise und Leistungen sowie die Synopse (Gegenüberstellung der Änderungen) stehen Ihnen unter

  • Auflistung der für Sie relevanten Links wie z.B. banking.fnz.de/bed-ebase

zur Ansicht, zum Herunterladen, zum Ausdruck und zur Speicherung zur Verfügung."
 

Wie stimme ich den Vertragsänderungen zu?

Für Kunden mit Onlinepostkorb wird diese Information ausschließlich in den Onlinepostkorb eingestellt. Stimmen Sie bequem im Banking Portal zu.

Kunden ohne Onlinepostkorb erhalten das Anschreiben postalisch:

  • QR-Code
  • Schriftlich mit dem Zustimmungsformular
     

Wer muss bei Gemeinschaftsdepots/-konten, Minderjährigendepots/-konten und Firmendepots/-konten zustimmen?

Bei Konten mit Einzelverfügungsberechtigung genügt die Zustimmung einer der Inhaber bzw. eines gesetzlichen Vertreters bzw. einer vertretungsberechtigten Person. Bei gemeinschaftlicher Verfügungsberechtigung ist die Zustimmung aller erforderlich.

Mehr zum Zustimmungsprozess


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Haben Sie noch Fragen? Kommen Sie gerne auf uns zu - entweder per E-Mail oder telefonisch unter 09371 - 94 867 256.

Ihr Team von FondsSuperMarkt