Die FNZ Bank hat im Mai 2025 diejenigen Kunden, die noch nicht den Änderungen im Preis- und Leistungsverzeichnis zugestimmt haben, postalisch angeschrieben. Bereits im April 2025 kündigte die FNZ Bank die Änderungen an. In unserem Artikel haben wir die Änderungen zusammengefasst.
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Zustimmung auch bei Sonderkonditionen erforderlich
FNZ Bank-Kunden mit Depots, die über FondsSuperMarkt vermittelt sind, genießen dauerhafte Sonderkonditionen. Obwohl FondsSuperMarkt-Kunden von der Erhöhung der Depotgebühr nicht betroffen sind, wenn das Mindestdepotvolumen für die Entgeltübernahme eingehalten wird, muss die Zustimmung gegenüber der FNZ Bank trotzdem erteilt werden.
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Anschreiben vom Mai 2025
"Wir nehmen Bezug auf unser vorangegangenes Schreiben vom April 2025 (eingestellt in Ihrem Online-Postkorb), in dem wir Sie über die Änderungen in im Preis- und Leistungsverzeichnis informiert haben. Unsere Mission ist es, Vermögensaufbau für jeden zu ermöglichen – und damit Ihnen als Ihr Banking-Partner eine zuverlässige und sichere Depot- und Kontoführung und erstklassigen Service bieten zu können.
In den letzten Jahren sind die allgemeinen Kosten jedoch auch für uns, wie in vielen anderen Bereichen, durch die Inflation weiter deutlich gestiegen. Obwohl wir auch in diesem geänderten Umfeld versuchen, unsere Preise für Sie so konstant wie möglich zu halten, sind wir nun gezwungen, die Entgelte/Margen im Preis- und Leistungsverzeichnis ab dem (Wirksamkeitsdatum) anzupassen. So können wir Ihnen auch weiterhin erstklassigen, persönlichen Service bieten.
Damit wir unsere Geschäftsbeziehung mit Ihnen auch zukünftig fortführen können, möchten wir Sie bitten, uns Ihre Zustimmung bis spätestens (Variable) zu erteilen. Sofern dies nicht erfolgt, müssten wir die Geschäftsverbindung mit Ihnen beenden. Wenn Sie die Geschäftsbeziehung nicht fortführen wollen, haben Sie jederzeit das Recht zu einer kostenfreien und fristlosen Kündigung des Depot-/Kontovertrags. Geben Sie uns in diesem Fall bitte die Depot- und Kontodaten der Geschäftsverbindung an, auf die Ihre Wertpapiere bzw. Guthaben übertragen werden sollen. Auf die Folgen einer ggf. bestehenden eingeschränkten Handelbarkeit bei einem Fonds haben wir bereits in unserem Schreiben vom April 2025 ausführlich hingewiesen.
Die Bedingungen, Preise und Leistungen sowie die Synopse (Gegenüberstellung der Änderungen) stehen Ihnen unter
- Auflistung der für Sie relevanten Links wie z.B. banking.fnz.de/bed-ebase
zur Ansicht, zum Herunterladen, zum Ausdruck und zur Speicherung zur Verfügung."
Wie stimme ich den Vertragsänderungen zu?
a) Online-Banking
Der Zustimmungsprozess ist direkt im Onlineportal eingebunden und kann nach dem Login über ein separates Pop-up-Fenster oder über die Startseite aufgerufen werden. Das Pop-up-Fenster kann übersteuert werden, erscheint aber immer wieder nach dem Login bis der Zustimmungsprozess durchlaufen wurde.
b) QR-Code
Das Anschreiben enthält einen persönlichen QR-Code, den Sie mit ihrem mobilen Endgerät einscannen können und den Zustimmungsprozess somit einfach digital vornehmen können. Alternativ erhalten Sie auch einen persönlichen Link mit Zustimmungscode. Sie legitimieren sich mit Ihrem Geburtsdatum und können dann zustimmen.
c) Schriftlich
Das Zustimmungsformular liegt nur den postalisch versendeten Kundenschreiben bei und kann an die FNZ Bank zurückgesendet werden:
- per E-Mail an zustimmung@fnz.de
- per Fax an 089 3090 3746 82
- per Post an FNZ Bank SE, Zustimmungen, 80218 München
Wichtig: Weiterführende Aufträge (wie z. B. Transaktionen, Adressänderungen etc.) müssen zwingend separat erteilt werden. Bitte ergänzen Sie diese nicht auf den Anlagen. Ihre Zustimmung wird automatisiert erfasst. Daher können handschriftliche oder maschinelle Ergänzungen keine Berücksichtigung finden.
Wer muss bei Gemeinschaftsdepots/-konten oder bei Minderjährigendepots/-konten zustimmen?
Bei Depots oder Konten mit Einzelverfügungsberechtigung ist es ausreichend, wenn einer der Depot-/Kontoinhaber bzw. gesetzlichen Vertreter die Zustimmung erteilt. Bei gemeinschaftlicher Verfügungsberechtigung ist hingegen die Zustimmung aller Depot- oder Kontoinhaber bzw. gesetzlichen Vertreter erforderlich.
Wer muss bei Firmendepots/-konten zustimmen?
Bei Konten mit Einzelverfügungsberechtigung genügt die Zustimmung eines autorisierten Zeichnungsberechtigten. Bei Konten mit gemeinschaftlicher Verfügungsberechtigung ist die Zustimmung aller Zeichnungsberechtigten gemäß ihrer jeweiligen Vertretungsbefugnis erforderlich.
Was geschieht, wenn ich nicht zustimme?
Um die Rechtssicherheit der weiteren Geschäftsbeziehung zu gewährleisten, ist Ihre Einwilligung zwingend erforderlich. Ohne Ihre Zustimmung muss die FNZ Bank die Geschäftsverbindung früher oder später kündigen.
Tipp: Statt Ihr Depot zu kündigen, wechseln Sie einfach und kostenlos den Vermittler! FondsSuperMarkt übernimmt Ihre Depotgebühr bereits ab einem Depotwert von 1.500 € in aktiv gemanagten Fonds. So bleiben Sie von der Erhöhung der Depotführungsentgelte unberührt!
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Haben Sie noch Fragen? Kommen Sie gerne auf uns zu - entweder per E-Mail oder telefonisch unter 09371 - 94 867 256.
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