Ab dem 14.12.2025 aktualisiert die FNZ Bank ihre Depoteröffnungsunterlagen. Hintergrund ist die seit November 2024 gestartete Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).
Bereitstellung der neuen Formulare
Die aktualisierten Formularversionen stehen Ihnen ab sofort wie gewohnt im Formularcenter des FondsSuperMarkt zur Verfügung.
Ältere Formularversionen zeitnah einreichen
Depoteröffnungen in älteren Formularversionen können nur noch bis zum 31.03.2026 (Posteingang bei der FNZ Bank) berücksichtigt werden. Damit die Sonderkonditionen für Ihr Depot bei der FNZ Bank hinterlegt werden können, ist es erforderlich, die Unterlagen zunächst an FondsSuperMarkt zu senden. Damit die FNZ Bank die Unterlagen fristgerecht erhält, müssen ältere Depoteröffnungsanträge spätestens bis zum 25.03.2026 bei FondsSuperMarkt eingehen, da wir für die Bearbeitung und Weiterleitung wenige Bankarbeitstage benötigen.
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Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer
Die W-IdNr. dient gemäß §§ 139a und 139c AO der eindeutigen Identifizierung wirtschaftlich tätiger Einheiten in Besteuerungs- und Verwaltungsverfahren. Sie betrifft insbesondere Firmendepotinhaber (juristische Personen) wie z. B. GmbH, AG, GmbH & Co. KG. Die Vergabe durch das BZSt erfolgt seit November 2024 schrittweise an wirtschaftlich tätige Unternehmen.
Aktuell ist die Angabe der W-IdNr. im Eröffnungsantrag der FNZ Bank noch freiwillig. Eine verpflichtende Nutzung wird ab 2026 erwartet.
Beispiel für den Aufbau einer W-IdNr.: DE123456789-00001