Die FNZ Bank stellt die Steuerbescheinigungen für das Jahr 2025 ab Freitag, den 24.04.2026 in die Online-Postkörbe ein. Die Erträgnisaufstellungen folgen in der ersten Mai-Woche.
Nullbescheinigungen
Sie erhalten die Steuerbescheinigung nur, wenn steuerpflichtige Kapitalerträge angefallen sind. Falls Sie eine sogenannte Nullbescheinigung benötigen, wenden Sie sich gerne an FondsSuperMarkt und wir senden Ihnen die gewünschten Unterlagen zu.
Kein Postversand
Diese steuerlichen Dokumente werden in der Regel nicht postalisch zur Verfügung gestellt. Im Online-Postfach können Sie Ihre Jahressteuerbescheinigung als PDF herunterladen, speichern und selbst drucken.
Zugangsdaten zum FNZ-Banking verloren?
Sie können Ihre Online-Zugangsdaten ganz einfach selbst erfragen bzw. einen Neuversand anfordern. In unserem Artikel zeigen wir Ihnen, wie das geht! Mehr erfahren