Anfang Februar erinnert die Fondsdepot Bank ihre Kunden in einem Anschreiben an die fehlende Zustimmung zum geänderten Preis- und Leistungsverzeichnis sowie an die Änderungen der Vertragsbedingungen zum 01.01.2026. Dabei nimmt die Bank Bezug auf ihr vorangegangenes Schreiben aus 2025, in dem die Bank ihre Anleger informiert hat (mehr lesen).
Damit die Fondsdepot Bank die Geschäftsbeziehung mit ihren Kunden auch zukünftig fortführen kann, bittet die Bank erneut darum, die Zustimmung schnellstmöglich, spätestens bis 31.03.2026, zu erteilen. Sofern dies nicht erfolgt, müsste die Bank die Geschäftsverbindung beenden.
Welche Änderungen sind zustimmungspflichtig?
Devisenkonvertierung: Die Marge zur Umrechnung von Fremdwährungen wird um 0,1% angehoben (ab 01.01.2026).
Depotgebühr: Die Depotführungsentgelte werden angehoben (ab 01.01.2026).
FondsSuperMarkt übernimmt weiterhin Ihre Depotgebühr!
Für Kunden, die ihr Fondsdepot Bank-Depot über FondsSuperMarkt vermittelt haben und in ihrem Depot mindestens 1.500 € in aktiv gemanagten Fonds halten, hat die Änderung der Depotgebühr keine Auswirkungen.