Liebe Kunden der Fondsdepot Bank,
für die postalische Zusendung von Aufträgen an die Fondsdepot Bank gilt seit dem Zusammenschluss mit der FNZ Bank…
Bei einer Vermittlung Ihres Fondsdepot Bank-Depots über FondsSuperMarkt entstehen Ihnen keine Depotführungskosten, wenn eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:
Zu jedem Depot wird ein kostenloses €-Geldkonto eröffnet. Zusätzlich kann ein Geldkonto in Fremdwährung (US-Dollar, Schweizer Franken, Britische Pfund) kostenfrei geführt werden.
Ist keines der oben genannte Kriterien erfüllt, berechnet Ihnen die Fondsdepot Bank folgende Kosten:
Depotmodell | Depotführungsentgelt pro Jahr |
Fondsdepot Online | 39 € |
Fondsdepot¹ | 69 € |
¹ mit oder ohne InfoManager (digitales Postfach)
Die Berechnung der Depotgebühren erfolgt im Voraus jährlich bzw. 1/4-jährlich bei Depotneueröffnungen. Ist oben genannter Mindestbestand eingehalten, erfolgt keine Belastung beim Kunden und FondsSuperMarkt übernimmt Ihre Depotgebühren direkt. Bitte beachten Sie, dass Exchange Traded Funds (ETFs) nicht in die Berechnung des Depotvolumens einbezogen werden.
100% Rabatt auf den Ausgabeaufschlag bei über 11.100 Fonds
Bei online beauftragten Transaktionen in der Depotvariante Fondsdepot Online:
Transaktionsart | Kosten |
Kauf | 0 € |
Verkauf | 0 € |
Fondstausch (Umschichtung) | 0 € |
Sparplan | 0 € |
ETF-Handel | 0,2 % - 0,8% pro Transaktion |
Bei schriftlich beauftragten Transaktionen (Post, Fax, E-Mail) in der Depotvariante Fondsdepot Online:
Transaktionsart | Kosten |
Kauf | 10 € |
Verkauf | 10€ |
Fondstausch (Umschichtung) | 20 € |
Sparplan | 0 € |
ETF-Handel | 0,2 % - 0,8% pro Transaktion |
Einmalanlage | ab 250 € |
Folgezahlung | ab 50 € |
Sparplan | ab 25 € |
Einmalanlage | über 13.000 Fonds |
Sparplan | über 7.100 Fonds |
VL-Sparplan | über 600 Fonds |
Online | ja |
Telefon | nein |
Fax | ja, gebührenpflichtig |
Brief | ja, gebührenpflichtig |
Überweisung | ja, gebührenpflichtig |
Erwachsene | ✓ | Mehr erfahren |
Minderjährige | ✓ | Mehr erfahren |
Verein, Firma, Stiftung | ✓ | - |
Anlage VL | ✓ | Mehr erfahren |
Mietkaution | ✓ | Mehr erfahren |
Depotmodell | Depotführungsentgelt | Kostenübernahme durch FondsSuperMarkt |
VL-Fondsdepot (vermögenswirksame Leistungen) | 84 € einmalig für gesamte Laufzeit des Vertrages | nein |
VL-Fondsdepot für Minderjährige | 0 € | - |
Mietkautionsdepot | Reguläres Depotentgelt + 25 € für Verpfändung | Depotentgelt: bei Einhaltung der o.g. Kriterien: ja Kosten für Verpfändung: nein |
Keine Depotentgeltübernahme bei Depotlöschung, Übertrag aller Anteile oder Verkauf des Gesamtbestandes.
Ausnahme: Interner Übertrag innerhalb FondsSuperMarkt
Alle Angaben ohne Gewähr! Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der Banken!
Für alle weiteren Dienstleistungen gilt das aktuelle Preis- & Leistungsverzeichnis der Bank.
Weitere Eröffnungsformulare
Eröffnung Geldkonto Fondsdepot Bank
Fondstransaktionen
Fondsliste (Kernliste) Fondsdepot Bank
Persönliche Daten
Freistellungsauftrag Fondsdepot Bank
Freischaltung für Fondsbanking und Infomanager Fondsdepot Bank
Änderung Name und Anschrift Fondsdepot Bank
Depoteröffnung
Lesen Sie die ausführliche Bewertung aus Kundensicht, die wir für Sie zusammengetragen haben!
Ihr Kontoguthaben, Ihr Depotbestand und Ihr in Transaktionen verwickeltes Vermögen ist geschützt.
Sonderkonditionen
Es ist ganz einfach: Führen Sie einen Vermittlerwechsel zu FondsSuperMarkt durch. Ihr Depot bleibt bestehen wie Sie es kennen und Sie erhalten ganz automatisch die Vergünstigungen. Senden Sie dazu das unterschriebene Formular zum Vermittlerwechsel an FondsSuperMarkt - gerne auch per Mail oder Fax.
Sobald FondsSuperMarkt als Vermittler im Depot hinterlegt ist, wird Ihnen beim Kauf eines rabattierfährigen Fonds ganz automatisch kein Ausgabeaufschlag (mehr) belastet.
Die Depotgebühr wird FondsSuperMarkt direkt belastet. Es erfolgt keine Abbuchung auf Ihrem Depot oder Ihrem Geldkonto.
Online-Banking
Wenn Sie Ihre Zugangsnummer oder die PIN für das Online-Portal vergessen haben, oder keinen Zugriff mehr auf Ihre pushTAN-App haben, können Sie neue Zugangsdaten bestellen.
Die TANs zur Freigabe Ihrer Aufträge erhalten Sie bequem über die pushTAN-App der Fondsdepot Bank. Ein alternatives TAN-Verfahren gibt es nicht.
Für die Ersteinrichtung der pushTAN-App benötigen Sie Ihre Zugangsnummer und einen Aktivierungscode.
Wir bieten Ihnen Lösungen zu den häufigsten Problemen mit der pushTAN-App der Fondsdepot Bank.
Fondstransaktionen
Nach Depoteröffnung erhalten Sie direkt von der Fondsdepot Bank Ihre Zugangsdaten für das Fondsdepot Bank-Portal. Dort können Sie Ihre Order selbständig erfassen und zahlen somit keine Transaktionskosten.
Weiterhin können Sie Ihre Order auch telefonisch, per Fax oder Brief direkt bei der Fondsdepot Bank erteilen.
Sie beauftragen den Depoteinzug ganz einfach per Formular.
Persönliche Daten
Beauftragen Sie Ihren Freistellungsauftrag bei der Fondsdepot Bank entweder übers Online-Banking oder per Formular!
Ich habe keine passende Antwort gefunden. Was kann ich tun?
Haben Sie schon in unseren FAQ (Häufig gestellte Fragen) nachgesehen? Wenn Sie dort keine Antwort auf Ihre Frage finden, kontaktieren Sie uns einfach. Wir unterstützen Sie gerne!
Die Fondsdepot Bank wurde im Jahr 1993 als GKS Gesellschaft für Kontenservice gegründet und wurde später in Münchener FondsServiceBank (FSB) umbenannt. Seit dem Zusammenschluss mit der FNZ Bank Ende 2024 gehört die Fondsdepot Bank nun ebenfalls zur FNZ-Gruppe. Seither übernimmt die FNZ Bank das Einlagen- und Verwahrgeschäft der Fondsdepot Bank. Die Deutsche Haftungsdach (DHD) GmbH führt mit neuem Namen die Haftungsdach-Funktion fort.
Insgesamt blickt die Fondsdepot Bank mittlerweile auf mehr als 25 Jahre Erfahrung in der professionellen Depotführung zurück. Die Fondsdepot Bank bietet im Wesentlichen Serviceleistungen in der Investmentdepotführung und -abwicklung an. Zusätzlich zum Depot kann ein Geldkonto in Euro, US-Dollar, Schweizer Franken und/oder Britische Pfund geführt werden. Durch verschiedene Depotkonzepte gibt es für jede Situation die richtige Lösung. Die FNZ Bank verfügt über eine Vollbanklizenz, untersteht der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und ist ferner Mitglied im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken e.V. (BdB) sowie in der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH.
Hinweis: Konten und Depots werden bei der FNZ Bank geführt.
Die FNZ Bank SE ist Pflichtmitglied der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) und als freiwilliges Mitglied dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e. V. angeschlossen.
Die gesetzliche Einlagensicherung
Die Sicherungsgrenze der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) schützt bis zu 100.000 € pro Kunde/Einleger. Der Schutzumfang ist in den § 5 Abs. 1, § 6 ff. EinSiG und § 5 Abs. 2 EinSiG i. V. m. § 4 Abs. 2 AnlEntG geregelt. Einen Anspruch auf Entschädigung haben alle Privatpersonen.
Geschützt werden je Kunde:
Die freiwillige Einlagensicherung
Die FNZ Bank wirkt außerdem am Einlagensicherungsfonds mit. Durch den Einlagensicherungsfonds sind die Einlagen jedes einzelnen Kunden derzeit bis zu einer Höhe von 15 % der Eigenmittel der FNZ Bank zum Zeitpunkt des letzten veröffentlichten Jahresabschlusses voll gesichert, wobei das Ergänzungskapital nur bis zur Höhe von 25 % des Kernkapitals Berücksichtigung findet. Für die Berechnung der Sicherungsgrenze ist die Höhe der Eigenmittel der Bank zum Zeitpunkt der Anlage maßgeblich.
Maßgebend für die Entschädigung ist die Sicherungsgrenze. Die Sicherungsgrenze je Kunde beträgt bis zum 31. Dezember 2024 15 % und ab dem 1. Januar 2025 8,75 % der Eigenmittel der FNZ Bank SE. Die Sicherungsgrenze beträgt somit gemäß § 6 Abs. 1 des Statuts des Einlagensicherungsfonds per 01. Januar 2023 5.000.000 €. Für Sie als Kunden bedeutet dies, dass Ihre Einlagen bis zu diesem Betrag abgesichert sind. Die Grenze wird jährlich vom Bundesverband deutscher Banken e.V. aktualisiert.
Die jeweilige Sicherungsgrenze kann vom Kunden im Internet unter www.bankenverband.de abgefragt werden.
Der Schutz des Einlagensicherungsfonds umfasst alle Einlagen von Privatpersonen und rechtsfähigen Stiftungen. Einlagen von Gebietskörperschaften, Finanzinstituten und Wertpapierfirmen werden ab dem 1. Oktober 2017 nicht mehr geschützt. Einlagen, außer denjenigen von natürlichen Personen und rechtsfähigen Stiftungen, sind ab dem 1. Januar 2020 nur noch geschützt, wenn diese eine Laufzeit von nicht mehr als 18 Monaten aufweisen. Bei den geschützten Einlagen handelt es sich im Wesentlichen um Sicht-, Termin- und Spareinlagen und auf den Namen lautende Sparbriefe. Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibungen sind ab dem 1. Oktober 2017 nicht mehr gesichert, außer diese werden von natürlichen Personen oder rechtsfähigen Stiftungen gehalten.
Nicht geschützt werden außerdem Einlagen von finanziellen Unternehmen, staatlichen Stellen einschließlich kommunaler Gebietskörperschaften, Einlagen, die im Zusammenhang mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung entstanden sind, und Inhaberschuldverschreibungen. Der Einlagensicherungsfonds schützt nur Einlagen und Einleger, wenn und soweit diese nicht bereits durch die EdB entschädigt werden.
Stand: Januar 2023
Die FNZ Gruppe ist ein globaler Plattformanbieter im Bereich des Vermögensmanagements und arbeitet mit mehr als 650 weltweit führenden Finanzinstituten und über 8.000 Vermögensverwaltungsunternehmen zusammen. Sie bietet der Finanzbranche Lösungen zur Modernisierung ihrer IT-Systeme an. Mit über 6.000 Mitarbeitern in 21 Ländern hat FNZ das Ziel, Vermögensaufbau für alle zu ermöglichen: So soll jeder mit Geldanlagen nach eigenen Wünschen und Bedingungen Wohlstand schaffen können.
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