Bei einem Teil der Ex-Post-Kosteninformationen 2025 wurden die Fonds- und Produktkosten und dadurch auch die Gesamtkosten zu hoch ausgewiesen. Der Fehler wurde inzwischen behoben und die Fondsdepot Bank entschuldigt sich für die ggf. damit einhergehenden Unannehmlichkeiten.
Wichtig: Die tatsächliche Kostenbelastung der Kundendepots war korrekt. Der Fehler betrifft nur die Darstellung in der Ex-Post-Kosteninformation. Das Anlageergebnis und der Vertragsbestand der betroffenen Kunden sind davon nicht betroffen. Eine Korrektur von Buchungen oder Beständen ist daher nicht erforderlich.
Die korrigierten Ex-Post-Kosteninformationen werden wie folgt bereitgestellt:
- Kunden mit elektronischem Postkorb erhalten die korrigierte Fassung über den InfoManager.
- Kunden, die den ursprünglichen Ausweis per Post erhalten haben, bekommen die korrigierte Fassung zusammen mit dem nächsten Quartalsauszug.
- Die korrigierten Ausweise werden mit dem Hinweis „Korrektur“ gekennzeichnet und mit einem Begleitschreiben bereitgestellt.