LEADING CITIES INVEST News vom 29.09.2025
Wie im Newsletter vom 26. August 2025 angekündigt hat das Fondsmanagements angesichts der im Geschäftsjahr bisher eingereichten Kündigungen von Anteilen, die zur Auszahlung in 2026 anstehen, die Vorbereitungen für weitere Immobilienverkäufe zur Liquiditätsbeschaffung aufnehmen müssen.
Aus diesem Grund wurde aktuell das »Mebeshaus« in Berlin verkauft. Die Entwicklung der Kündigungen von Anteilen wird den Umfang weiterer Immobilienverkäufe bestimmen.
Der LEADING CITIES INVEST konnte das »Mebeshaus« im Mai 2020 erwerben, in einer Zeit, in der die Nachfrage nach dieser Art von Immobilien mit exzellenter Lage, Objektqualität und Mietern bester Bonität besonders hoch war. Das Objekt befindet sich mitten im Berliner Zeitungs- und Verlagsviertel nahe dem ehemaligen »Checkpoint Charlie« und wird seit Mai 2021 nach umfassender Revitalisierung für 15 Jahre vom Bundesministerium der Finanzen genutzt.
Der Besitzübergang ist nunmehr mit Kaufpreiszahlung erfolgt. Damit werden die Verkaufsnebenkosten und noch abzuschreibende Ankaufsnebenkosten im Anteilwert berücksichtigt. Dies führt zur aktuellen Reduzierung des Anteilpreises um 0,36 EUR auf 72,57 EUR, gültig ab 27. September 2025. Die mit Abschluss dieser Transaktion geschaffene Liquidität wird zur Bedienung der vorliegenden Mittelrückgaben und zur Bewirtschaftung des Fonds verwendet.
Mit dem verbleibenden Immobilienbestand muss die Bewirtschaftungs- und Wachstumsprognose des LEADING CITIES INVEST weiterhin sichergestellt werden, um mögliche Konzentrationsrisiken im Hinblick auf das Portfolio zu vermeiden und so die Interessen jener Anleger auch weiterhin zu berücksichtigen, die investiert bleiben möchten.
Rechtliche Hinweise
Diese Information stellt weder eine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung noch ein Angebot für den Erwerb eines Fondsanteils dar. Bei dieser Information handelt es sich ausschließlich um eine unverbindliche Information zu Marketingzwecken. Die in dieser Information enthaltenen Einschätzungen und Prognosen beruhen auf sorgfältigen Recherchen, jedoch kann die KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH für die Richtigkeit keine Gewähr übernehmen. Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen des Anlegers ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Die historische Wertentwicklung des Sondervermögens ermöglicht keine Prognose für die zukünftige Wertentwicklung. Für den Erwerb von LEADING CITIES INVEST-Anteilen sind ausschließlich der aktuelle Jahres- und Halbjahresbericht, der Verkaufsprospekt mit den Vertragsbedingungen sowie das Basisinformationsblatt in ihrer jeweils gültigen Fassung maßgeblich. Diese Unterlagen sind kostenlos in deutscher Sprache bei der KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, Große Gallusstraße 18, 60312 Frankfurt am Main und der Verwahrstelle M.M.Warburg & CO (AG & Co.) KGaA in Hamburg sowie in elektronischer Form auf der Website erhältlich. Bitte lesen Sie den Verkaufsprospekt und das Basisinformationsbatt, bevor Sie eine endgültige Anlageentscheidung treffen. Auf der Website erhalten Sie zudem eine Zusammenfassung der Anlegerrechte in deutscher Sprache als Download. Im Fall des grenzüberschreitenden Vertriebs kann die Kapitalverwaltungsgesellschaft beschließen, den Vertrieb zu widerrufen.
Informationen über die nachhaltigkeitsrelevanten Aspekte gemäß der Offenlegungsverordnung (Verordnung (EU) 2019/2988) finden Sie auf der Website. Bei der Entscheidung, in den Fonds zu investieren, sollten alle Eigenschaften und Ziele des Fonds gemäß des Verkaufsprospekts berücksichtigt werden.