MorgenFund - Rückgabebedingungen bei offenen Immobilienfonds

MorgenFund

Die Rückgabe (Verkauf) von offenen Immobilienfonds ist mit einigen Besonderheiten und Fristen verbunden. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie achten müssen, wenn Sie offene Immobilienfonds im MorgenFund-Depot verkaufen möchten!
 

Unterschiedliche Verkaufsformulare bei MorgenFund

Aufgrund der unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen bei der Rückgabe stehen Ihnen im Formularcenter von MorgenFund zwei verschiedene Formulare für die Rückgabeerklärung zur Verfügung. Wählen Sie das passende Formular aus, je nachdem, wann die Anteile, die verkauft werden sollen, erworben worden sind:
 

Kauf vor 21.07.2013

Kündigungsfrist12 Monate
Freibetrag30.000 € pro Halbjahr (Stichtag 01.07 und 31.12 = max. 60.000 € pro Jahr)

Bis zum Freibetrag von 30.000 € pro Halbjahr können Sie Immobilienfonds sofort verkaufen. Übersteigt der Gesamtwert der Rückgabe den Freibetrag von 30.000 € je Kalenderhalbjahr, greift die Kündigungsfrist von 12 Monaten.

Tipp: Sie können eine Rückgabeerklärung innerhalb des Freibetrags fürs darauffolgende Halbjahr einreichen und profitieren dabei von einer kürzeren Wartezeit.
 

Kauf ab 22.07.2013

Mindesthaltefrist24 Monate
Kündigungsfrist12 Monate
Die Kündigung kann bereits nach 12 Monaten Mindesthaltefrist abgegeben werden.
Tägliche RückgabeKein täglicher Verkauf über die Fondsgesellschaft möglich
FreibetragKeiner
Wiederanlage von ErträgenFür diese Anteile beginnen Halte- und Kündigungsfristen von neuem

Wurden die Anteile am oder nach dem 22.07.2013 erworben, müssen die Halte- und die Kündigungsfrist für den gesamten Betrag eingehalten werden.

Beispiel:

  • Kauf: 06.05.2024
  • Kündigungserklärung: 06.05.2025
  • Rückgabe: 06.05.2026
     

Rückgabe von Anteilen mit unterschiedlichen Haltedauern

Eine Verkaufsorder wird erst nach Ablauf der Mindesthaltefrist des zuletzt erworbenen Anteils wirksam. Es erfolgt keine automatische Aufteilung der Order in unterschiedliche Abwicklungstermine.

Beispiel:
Ein Anleger besitzt 10 Anteile eines offenen Immobilienfonds.

  • 9 Anteile wurden vor über 24 Monaten gekauft: Mindesthaltefrist erfüllt
  • 1 Anteil aus der Wiederanlage einer Ausschüttung im Dezember 2024: Mindesthaltefrist erst im Dezember 2026 erfüllt

Der Anleger gibt am 01.08.2025 eine Rückgabeerklärung ab.
 

Option 1: Teilverkauf – nur Anteile mit erfüllter Mindesthaltefrist zurückgeben
Da nur 9 Anteile die gesetzliche Mindesthaltefrist von 24 Monaten bereits erfüllt haben, kann der Anleger nur diese 9 Anteile zum Verkauf anmelden. Im Rückgabeformular muss deshalb explizit eingetragen werden, dass nur 9 Anteile verkauft werden sollen. Dabei gilt auch bei erfüllter Mindesthaltefrist die 12-monatige Kündigungsfrist.

Das bedeutet, dass die Auszahlung der 9 Anteile frühestens am 01.08.2026 erfolgt.
 

Option 2: Rückgabe aller 10 Anteile zum frühestmöglichen Zeitpunkt
Der Anleger beauftragt in der Rückgabeerklärung den Verkauf von allen 10 Anteilen (Gesamtbestand).

  • Gesetzliche 12-monatige Kündigungsfrist gilt für alle 10 Anteile.
  • Gesetzliche Mindesthaltefrist für den neuen Anteil aus der Ausschüttung ist erst im Dezember 2026 erfüllt.
  • Auszahlung der 10 Anteile erfolgt frühestens im Dezember 2026.

Tipp: Nutzen Sie die Möglichkeit zum Teilverkauf entsprechend der für Ihre Anteile geltenden Frist gemäß Option 1, sofern der Kauf nicht vor dem 21.07.2013 erfolgt ist.

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