Offene Immobilienfonds schnell verkaufen

Sie haben Anteile an offenen Immobilienfonds in Ihrem Depot und möchten schnell an Ihr Geld kommen? Das müssen Sie beachten!

Würden viele Anleger innerhalb von kurzer Zeit große Summen aus einem offenen Immobilienfonds abziehen, könnte der Fonds Liquiditätsschwierigkeiten bekommen. Die Veräußerung von Immobilien nimmt eine gewisse Zeit in Anspruch und auch für die Verhandlung über angemessene Veräußerungspreise sollte sich die Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne der Anleger genug Zeit nehmen. Ein schneller Abfluss von Kapital aus einem Immobilienfonds könnte also negative Folgen für alle Anleger haben – ganz gleich, ob Sie selbst Ihre Anteile behalten wollen.

Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber zum Schutz der Anlegenden im Jahr 2013 Regeln in das KAGB (Kapitalanlagegesetzbuch) aufgenommen, die eine Haltefrist und eine Rückgabefrist bzw. Kündigungsfrist für Immobilienfonds vorsehen.

Haben Sie einen offenen Immobilienfonds in Ihrem Depot, gelten die folgenden Fristen für Sie.
 

Fondsanteile, die nach dem 22. Juli 2013 erworben wurden

Immobilienfonds, die Sie nach diesem Stichtag erworben haben, unterliegen zwei Fristen:

  1. Haltefrist
    Die Anteile müssen mindestens 24 Monate in Ihrem Besitz sein.
  2. Rückgabefrist bzw. Kündigungsfrist
    Einen Verkauf der Fondsanteile müssen Sie mindestens 12 Monate vorher kündigen.


Fondsanteile, die vor dem 22. Juli 2013 erworben wurden

Für ältere Anteile an offenen Immobilienfonds besteht eine Ausnahmeregel. Pro Kalenderhalbjahr dürfen bis zu 30.000 € sofort verkauft werden - und zwar unabhängig davon, bei welcher Bank die Anteile für Anlegende verwahrt werden.
 

Den Verkauf von offenen Immobilienfonds beauftragen

Damit Ihre Depotbank den Verkauf vornehmen kann, reichen Sie bitte eine sogenannte unwiderrufliche Rückgabeerklärung ein. Sie finden das Formular im Formularcenter Ihrer Depotbank.
Auf dem Formular sind die oben genannten Optionen wählbar. Falls Sie nicht genau wissen, wann Sie Ihre Immobilienfonds erworben haben, können Sie das oftmals im Online-Zugang bei Ihrer Depotbank erfahren. Andernfalls erfragen Sie die Werte entweder bei Ihrer Depotbank oder wenden Sie sich gerne an FondsSuperMarkt.

Die gewohnte Eingabemaske für einen Verkaufsauftrag in Ihrem Online-Banking ist beim Verkauf von offenen Immobilienfonds aufgrund dieser Besonderheiten nicht zu verwenden.

Tipp von FondsSuperMarkt: Wenn Sie den Gesamtbestand Ihres Immobilienfonds verkaufen möchten, denken Sie daran, die Auszahlung der Ertragsausschüttungen für diesen Fonds zu beauftragen (Kontogutschrift). Werden die Ausschüttungen aus offenen Immobilienfonds weiterhin wiederangelegt - was die Regel ist -, beginnt die Halte- und Rückgabefrist für diese Ausschüttungen von Neuem.
 

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Ihr Team von FondsSuperMarkt