Mit dem geplanten Altersvorsorgedepot will die Bundesregierung die staatlich geförderte private Altersvorsorge reformieren. Der Gesetzesentwurf liegt dem Bundestag bereits vor. Beginn soll der 01.01.2027 sein.
Wir erklären die geplanten Reformmaßnahmen einfach und verständlich!
Riester-Rente soll abgelöst werden
Nicht nur Sparer, die mit der Altersvorsorge beginnen, sollen vom neuen Altersvorsorgedepot profitieren. Auch diejenigen, die bereits vorsorgen, müssen bei der Reform berücksichtigt werden. Die Riester-Rente steht seit Jahren in der Kritik: zu kompliziert, zu bürokratisch und für manche Sparer wenig rentabel.
Da eine Kündigung des Riester-Vertrags in vielen Fällen keine sinnvolle Option ist (Artikel lesen), sollen auch bestehende Riester-Verträge zulagenunschädlich in das neue Modell wechseln können, um künftig von der reformierten Förderung zu profitieren. Eine automatische Umstellung erfolgt allerdings nicht. Riesterkunden müssen selbst aktiv werden, wenn sie ihren Vertrag umwandeln möchten.
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Um die volle Zulage zu erhalten, muss der Anleger mindestens 4 % seines rentenversicherungspflichtigen Brutto-Einkommens des Vorjahres abzüglich aller Zulagen einzahlen, wobei der Sockelbeitrag bei 60 € und der maximale förderfähige Betrag bei 2.100 € liegt.
Bisher wurden 175 € jährliche Grundzulage, 185 € Kinderzulage für vor 2008 geborene Kinder und 300 € Kinderzulage für nach 2008 geborene Kinder gewährt.
Sparern unter 25 Jahren steht zudem ein einmaliger Berufseinsteigerbonus in Höhe von 200 € zu.
Geplante Förderung im Altersvorsorgedepot
Der Sockelbetrag soll von derzeit 60 € auf 120 € steigen.
Der maximal förderfähige Einzahlungsbetrag (Eigenbeitrag) soll bei 1.800 € jährlich liegen. Weitere Einzahlungen von insgesamt 5.040 € sollen möglich sein.
Für alle Eigenbeiträge bis zu 1.200 € gibt der Staat für jeden gesparten Euro 30 Cent als Grundzulage hinzu. Ab dem Jahr 2029 soll dieser Betrag auf 35 Cent steigen.
Für jeden weiteren Euro, der bis zum Maximalwert von 1.800 € eingezahlt wird, werden 20 Cent vom Staat hinzugezahlt.
Bei Bezug des Kindergeldes erhält ein Elternteil für jedes Kind weitere 25 Cent pro eingezahlten Euro auf maximal 1.200 €.
Der bisherige Sonderausgabenabzug über die Einkommensteuererklärung bleibt erhalten, sodass auch weiterhin eine zusätzliche steuerliche Förderung möglich ist.
Wichtig: Das neue Altersvorsorgedepot ist noch nicht beschlossen. Die Angaben in diesem Artikel beziehen sich auf den aktuellen Stand vom Januar 2026 und können sich bis zum Inkrafttreten des Gesetzes noch ändern.
Beurteilung & Fazit
Die staatlichen Zulagen richten sich nicht mehr nach der Einkommenssituation des Sparers - alle werden gleichbehandelt:
Für viele wird das neue Modell attraktiver. Besonders kleinere und mittlere Eigenbeiträge profitieren von der insgesamt gestiegenen staatlichen Zulage (bis zu 480 € bzw. 540 € ab 2029).
Um eine Förderung zu erhalten, müssen Sparer künftig 120 € statt wie bisher 60 € einzahlen. Umgekehrt müssen sie aber auch weniger einzahlen, um die maximale Förderung zu erhalten (1.800 € statt 2.100 €).
Ein weiterer großer Vorteil ist die Möglichkeit, aus einer Vielzahl von Fonds und anderen Anlageprodukten zu wählen. Eigenbeiträge und Zulagen können somit die Chancen des Kapitalmarkts deutlich besser nutzen.
Entscheidend wird auch sein, wie die konkrete Ausgestaltung des Altersvorsorgedepots insbesondere hinsichtlich der Kosten umgesetzt wird.
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