Vollmacht fürs Depot bei ebase erteilen

Sie möchten eine vertraute Person für Ihr Depot bei ebase bevollmächtigen? Wir klären alle Fragen und zeigen Ihnen, wie Sie die Vollmacht für Ihr Depot bei ebase erteilen!

Was darf der Bevollmächtigte erledigen?

  1. Aufträge zu Kauf und Verkauf erteilen
  2. Fondsumschichtungen beauftragen
  3. Einrichten, Ändern und Löschen von Fondssparplänen und Entnahmeplänen
  4. Überweisungen zwischen Konto flex und der hinterlegten Referenzbankverbindung vornehmen
  5. Verfügungen zu eigenen Gunsten vornehmen
  6. Depotüberträge beauftragen
  7. Transaktionsabrechnungen, Depot- und Kontoauszüge, Steuerbescheinigungen und andere Dokumente einsehen (Auskunftsrecht)
  8. Stammdaten, die bei ebase hinterlegt sind, ändern (z.B. Adresse)

Was darf der Bevollmächtigte nicht?

  1. Konto/Depot auflösen (zu Lebzeiten des Depotinhabers)
  2. Weiteres Konto/Depot eröffnen
  3. Hinterlegte Referenzbankverbindung ändern
  4. Depot bzw. Konto verpfänden lassen
  5. Untervollmacht erteilen

Erhält der Bevollmächtigte auch die FondsSuperMarkt-Rabatte bei Fondskauf?

Ja, auch für einen Fondskauf, der durch einen Bevollmächtigten beauftragt wird, erhalten die Depots mit FondsSuperMarkt als Vermittler automatisch 100% Rabatt auf den Ausgabeaufschlag!

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Bekommt der Bevollmächtigte bei ebase einen eigenen Online-Zugang?

Einen separaten Zugang zum ebase-Depot für Bevollmächtigte gibt es derzeit noch nicht.
 

Welche Vollmachtarten gibt es für das Depot bei ebase?

  1. Vollmacht zu Lebzeiten und über den Tod hinaus
    Sie ist die häufigste Form der Bevollmächtigung. Der Vollmachtnehmer erhält die Rechte, sobald die Unterlagen vollständig bei ebase eingereicht worden sind und diese endet nicht mit dem Tod des Depotinhabers/eines Depotinhabers.
  2. Vollmacht für den Todesfall
    Sie gilt erst dann, wenn der Todesfall des Depotinhabers gegenüber ebase nachgewiesen wurde, z.B. mittels Sterbeurkunde. Unterschrift und Legitimation des Bevollmächtigten werden erst nach dem Eintritt des Todesfalls erforderlich.

Kann auch ein reines Auskunftsrecht fürs ebase-Depot erteilt werden?

Nein, das ist nicht möglich.
 

Können erteilte Vollmachten online eingesehen werden?

Ja. Loggen Sie sich in Ihren Zugang bei ebase.com ein. Unter Depot/Konto > persönliche Daten > Vollmacht finden Sie die von Ihnen erteilten Vollmachten.
 

Können erteilte Vollmachten geändert werden?

Ja. Mit dem Vollmachtsformular können Sie Änderungen an Vollmachten vornehmen oder eventuell bestehende Vollmachten ersetzen.
 

Kann der Vollmachtgeber eine Vollmacht widerrufen?

Ja, Sie können die Vollmacht jederzeit widerrufen. Ein Widerruf sollte möglichst schriftlich an ebase erteilt werden.
 

Was passiert mit der Vollmacht, wenn der Konto- und Depotinhaber stirbt?

Die Vollmacht erlischt nicht mit dem Tode des Depotinhabers oder eines Depotinhabers, sondern bleibt auch für die Erben des verstorbenen Depotinhabers in Kraft. Gibt es mehrere Erben und einer davon widerruft die Vollmacht, kann der Bevollmächtigte nur noch gemeinsam mit dem widerrufenden Erben Gebrauch von der Vollmacht machen. Die Vollmacht setzt die gesetzliche oder testamentarische Erbfolge nicht außer Kraft, d. h., das Vermögen fällt in den Nachlass. Zur Kündigung des Depots ist der Bevollmächtigte erst nach dem Tode aller Depotinhaber berechtigt. Der Widerrufende muss sich auf Verlangen der ebase als Erbe legitimieren (Vorlage Testament, usw.).

 


Vollmacht bei ebase einrichten

1. Vollmachtsformular ausfüllen

Füllen Sie das Vollmachtsformular der ebase aus. Die Unterschriften von allen Depotinhabern sowie vom Bevollmächtigten sind erforderlich. Bei Depots von Minderjährigen ist die Unterschrift beider Elternteile notwendig.

Wichtig: Falls Sie noch kein Kunde von FondsSuperMarkt sind, legen Sie den Auftrag zum Vermittlerwechsel bei und profitieren Sie in Zukunft zusätzlich von günstigeren Konditionen!

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2. Legitimieren

Vollmachtnehmer sowie Vollmachtgeber müssen sich legitimieren. Der Bevollmächtigte kann entweder eine vom Amt oder von einer Bank bestätigte Ausweiskopie einreichen oder das PostIdent-Verfahren nutzen. Beim Vollmachtgeber genügt eine einfache Kopie des aktuellen Ausweises.

3. Unterlagen einreichen

Senden Sie alle Unterlagen im Original an FondsSuperMarkt - gerne auch im Rahmen des PostIdent.
 

So erteilen Sie nicht nur eine Vollmacht, sondern erhalten künftig auch Vergünstigungen für Ihr ebase-Depot!

  1. Dauerhaft 100% Rabatt auf den Ausgabeaufschlag
  2. Kostenloses Depot ab 1.500 € Depotwert
  3. 0 € Transaktionskosten

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Haben Sie weitere Fragen? Kommen Sie gerne auf uns zu - entweder per E-Mail oder telefonisch unter 09371 - 94 867 256.

Ihr Team von FondsSuperMarkt